Wahrnehmung der Aktionärsrechte

Ein erheblicher Teil unseres Vermögens, das wir als Arbeitnehmende und Versicherte erwirtschaften liegt bei der Pensionskasse, welche für die optimale Anlage dieses Kapitals verantwortlich ist.
Im treuhänderischen Auftrag der Versicherten investiert die Previs die Gelder in verschiedene Anlageformen: neben Geldmarktanlagen, Obligationen, Immobilien und alternativen Anlagen legen wir auch in Aktien an. Im Schweizer Markt investiert die Previs direkt in Aktien, wird so „Mitinhaberin“ an der entsprechenden Firma und hat an der jeweiligen Generalversammlung ein Stimm- und Mitspracherecht. Unsere Versicherten sind somit über die Previs „Miteigentümer“ von verschiedenen schweizerischen Firmen, nur können sie das Stimmrecht nicht selber wahrnehmen. Die Previs macht das für sie.
Das Stimmrecht der Aktionäre hat in der letzten Zeit an Bedeutung stark zugenommen, haben doch einzelne Unternehmen nicht immer im Interesse der Aktionäre gehandelt oder waren in ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt, den Anliegen der Gesellschaft oder auch nur in der Anwendung des gesunden Menschenverstandes nicht immer leuchtende Vorbilder.
Die Previs nimmt die Wahrnehmung der Aktionärsrechte im Namen ihrer Versicherten sehr ernst. Wir arbeiten mit der Firma INVESTVOTE, Baar, (www.investvote.ch) zusammen, die uns zu den einzelnen Traktanden der Generalversammlungen unabhängige Stimmempfehlungen abgibt. Es obliegt dann dem Anlageausschuss über das Stimmverhalten der Previs zu entscheiden.
Zudem ist die Previs Mitglied des Ethos Engagement Pools, in welchem verschiedene Pensionskassen den Dialog mit den Unternehmen suchen (http://www.ethosfund.ch/). Diese Kontakte nutzen wir, um eine eigenständige Aktionärspolitik führen zu können.
Damit unsere Versicherten wissen, wie die Previs in den einzelnen Generalversammlungen abstimmt, publizieren wir das Journal über die Wahrnehmung der Aktionärsrechte periodisch aufdatiert auf dieser Seite. Es kann als PDF-Dokument geladen werden. Ebenfalls als PDF ladbar sind die Richtlinien der Previs zur Stimmrechtsausübung (Anhang 8 des Anlagereglements).
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