Zweckartikel

Die Stiftung bezweckt als privatrechtliche Gemeinschaftsstiftung die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer, deren Angehörige und Hinterlassene von Körperschaften und Anstalten öffentlichen oder privaten Rechts aus dem Bereich des Service public mit Sitz und Tätigkeit in der Schweiz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus gehen und zudem Unterstützungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit leisten. 
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