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 Versicherungspläne

Ein breites Reglement ermöglicht Ihnen die Auswahl zwischen verschiedenen Leistungsplänen und gibt Ihnen somit die nötige Flexibilität für die Berücksichtigung der verschiedenen Berufs- und Lohnsparten.


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Hier einige Highlights unserer Versicherungspläne:
Rücktrittsalter: 63 Jahre für alle, 65 Jahre ab 1.1.2011.
Frühzeitige Pensionierung: Ab Alter 58 möglich.
Teilpensionierung: Ab Alter 58 einmal möglich bis zum reglementarischen Rücktrittsalter.
Kapitalbezug bei Pensionierung: Zu 100% möglich, bei Voranmeldung sechs Monate vor Pensionierung.
Leistungen an Konkubinatspartner: Renten- bzw. Kapitalleistungen an Konkubinatspartner. Dies auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Witwerrenten: Witwerrenten gehören bei uns seit Jahren zu den Standardleistungen aller Pläne.
Todesfallkapital: Anspruch auf Todesfallkapital für nicht rentenberechtigte Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder, unterstützte Personen oder gesetzliche Erben), sofern kein Rentenanspruch besteht.
Kinder- und Waisenrenten: Auszahlung bis zum 20. Altersjahr, bei Ausbildung längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
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