Rentner

Auch wer nicht mehr im Erwerbsleben steht, verfolgt die Entwicklung seiner Pensionskasse aufmerksam. Um so mehr freuen wir uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage.
Die termingerechte Auszahlung Ihrer Rente liegt uns am Herzen und erfolgt in der Regel zwischen dem 5. und 10. Tag des entsprechenden Monats. Falls Sie einen Wohnungswechsel vornehmen oder die Ueberweisung auf ein anderes Konto wünschen, danken wir Ihnen für eine rechtzeitige Mitteilung.
Die Überprüfung zur Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgt durch den Stiftungsrat. Der Stiftungsrat zieht dazu den Konsumentenindex bei und entscheidet danach über die Höhe der Zulagen. Über die nächste Erhöhung werden wir Sie persönlich informieren.
Die Kinder eines Rentenbezügers haben Anspruch auf Waisen- bzw. Kinderrenten, sofern der Versicherte für deren Unterhalt aufzukommen hat. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des 20. Altersjahres, für die in Ausbildungstehenden oder zu mindestens 2/3 invaliden Kindern bis zum Abschluss bzw. bis zur Erlangung der Erwerbsfähigkeit, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25.Altersjahres. Entsprechende Nachweise (Kopie Lehrvertrag oder Immatrikulationsbestätigungen bei Studierenden) sind zu erbringen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Wir nehmen Ihren Telefonanruf (031 960 11 11) gerne entgegen und stehen Ihnen auch via E-Mail zur Verfügung. 
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