Das Wichtigste in Kürze

Die schweizerische Sozialversicherung basiert auf dem 3-Säulen Prinzip:


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Als Vorsorgeeinrichtung decken wir den Bereich der beruflichen Vorsorge, d.h. die 2.Säule, ab und versichern das Personal des „Service public“. Beim Altersrücktritt sowie im Falle von Tod und Invalidität bezahlen wir Kapitalleistungen bzw. monatliche Renten.
Damit wir die Versicherungsbedürfnisse unserer Kunden, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern des „Service public“, optimal abdecken können, haben Sie die Wahl zwischen mehreren Plänen des Leistungsprimats und des Beitragsprimats.
BVG-Revision In allen unseren Plänen sind die meisten Anliegen der 1. BVG-Revision zum Teil schon seit Jahren verankert.
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