Glossar

angle-left Leistungen bei Invalidität
Bei Invalidität besteht Anspruch auf eine Invalidenrente. Der Anspruch besteht, bis die Invalidität wegfällt, der Invalide stirbt (Hinterlassenenrenten siehe "Hinterlassenenleistungen bei Tod als Rentenbezüger", Todesfallkapital siehe "Leistungen im Todesfall"), oder bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Ab dem ordentlichen Pensionierungsalter besteht Anspruch auf eine ordentliche Altersrente (siehe "Voraussichtliches Sparguthaben (pAGH) ..."). 

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