Glossar

angle-left Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt der Heirat
Zum Zeitpunkt der Heirat bzw. Registrierung der Partnerschaft wird per Gesetz die Freizügigkeitsleistung berechnet und festgehalten. Dieser Wert wird bei einer allfälligen Ehescheidung resp. einer gerichtlichen Auflösung einer Partnerschaft als Eckwert für die Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung benötigt (siehe auch "Vorbezug infolge Scheidung").
 

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