Glossar

angle-left Gesundheitsvorbehalt
Vorsorgeeinrichtungen können bei Neueintritten Gesundheitsvorbehalte anbringen. Dieser gilt längstens fünf Jahre, wobei die bei der früheren Vorsorgeeinrichtung abgelaufene Zeit eines Vorbehaltes (gleiches Leiden) angerechnet wird. Tritt während der Vorbehaltsdauer ein versichertes Ereignis aufgrund eines Leidens ein, das zu einem Vorbehalt geführt hat, werden die Invaliditäts- und (anwartschaftlichen) Hinterlassenenleistungen während der ganzen Laufzeit der Leistungen auf die Mindestleistungen gemäss BVG gekürzt. 

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