Glossar

angle-left Invalidenkinder-/waisenrente
Bezüger/-innen einer Invalidenrente haben für jedes Kind, das im Falle seines/ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Invalidenkinderrente. Die Höhe der Rente wird im Vorsorgeplan festgelegt

Login Vorsorge

Versicherten-App Firmenportal