Glossar

angle-left Lebenspartnerrente
Der/die überlebende Lebenspartner/-in hat beim Tod der versicherten Person oder eines/einer Rentenbeziehenden Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Bedingungen und Höhe der Lebenspartnerrente finden sich im Vorsorgereglement. Die Begriffe Ehegatten-rente und Witwenrente werden synonym verwendet.

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