Versicherte

Kurz erklärt – das Drei-Säulen-System

Die in der Bundesverfassung verankerte Vorsorge (Art. 111) beruht auf drei Säulen:

1. Säule – die staatliche Vorsorge
2. Säule – die berufliche Vorsorge
3. Säule – die private Vorsorge

Das 3-Säulen-Konzept dient zur Absicherung im Alter, bei Tod oder Invalidität – nach Wegfall eines regelmässigen Lohns.

Im Gegensatz zu der für die gesamte Bevölkerung obligatorischen AHV ist die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Lohnniveau (Eintrittsschwelle) vorgesehen. Mit den Pensionskassenbeiträgen bauen die Erwerbstätigen nicht nur ihre eigene Altersvorsorge auf, sondern versichern gleichzeitig die Risiken Tod und Invalidität.

3-Säulen-Modell

  1. Säule 2. Säule 3. Säule
Bezeichnung Staatliche Vorsorge

AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung

IV: Invalidenversicherung

EL: Ergänzungsleistungeng

ALV: Arbeitslosenversicherung

EO: Erwerbsersatzordnung

Berufliche Vorsorge

BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (obligatorisch und überobligatorisch)

UVG: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (obligatorisch und UVG-Zusatz)

Private Vorsorge

Gebundene Vorsorge (Säule 3a)

Freie Vorsorge (Säule 3b)

Ziele Existenzsicherung Fortsetzen der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung zur Schliessung von Vorsorgelücken
Verantwortlichkeit Staat Arbeitgebende Eigenverantwortung
Finanzierung 50% Arbeitgeber/-in
50% Arbeitnehmer/-in
Selbstständig Erwerbende und Nichterwerbstätige: 100% selbst finanziert
Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer 100% selbst finanziert
Bestandteile
(nicht abschliessend)

Einzelrente/-n
Zusatzrente Ehefrau/- mann
Kinderrente
Witwen-/Witwerrente
Waisenrente
Invalidenrente
Invalidenkinderrente

Altersrente / Alterskapital
Kinderrente
Witwen- /Witwerrente
Waisenrente
Invalidenrente
Invalidenkinderrente

Lebensversicherungen
Altersrenten
Wohneigentum
Wertschriften
Konti

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