Anhang

1.1.1 Rechtsform und Zweck

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber und für Angehörige und Hinterlassene, auf welche das BVG anwendbar ist. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und zudem Unterstützungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit leisten. 

Im Hinblick auf die Umwandlung der Gemeinschaftsstiftung in eine Sammelstiftung wurde die Stiftungsurkunde durch Genehmigung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht vom 31. Oktober 2013 sowie den Eintrag ins Handelsregister vom 18. Dezember 2013 geändert. Die Umsetzung der Zweckänderung erfolgte auf den 1. Januar 2015.

Mit Datum vom 13. November 2017 erfolgte, gestützt auf die Verfügung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht, der Eintrag der Fusion mit der Übernahme der Aktiven und Passiven der Comunitas Vorsorgestiftung in Bern im Handelsregister.

1.1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds

Die Stiftung ist im BVG-Register des Kantons Bern unter der Nummer 0692 eingetragen.

Alle dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellten Pensionskassen müssen beim Sicherheitsfonds BVG angeschlossen sein. Sie liefern entsprechende Beiträge an den Fonds ab. Der Sicherheitsfonds garantiert den Versicherten ihre Leistungen bis zu einem versicherten Lohn von CHF 129’060, sofern die Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig ist.

1.1.3 Urkunden und Reglemente

  • Stiftungsurkunde vom 30.4.2018, mit Wirkung ab 12.6.2018
  • Organisationsreglement der Previs vom 3.12.2021, gültig ab 01.01.2022
  • Vorsorgereglement der Previs vom 16.6.2021, gültig ab 1.1.2022
  • Anlagereglement der Previs vom 3.12.2021, gültig ab 1.1.2022
  • Kostenreglement der Previs vom 1.5.2017, gültig ab 1.1.2018
  • Rückstellungsreglement der Previs vom 20.9.2022, gültig ab 31.12.2022
  • Teilliquidationsreglement der Previs vom 21.10.2015, rückwirkend in Kraft ab 1.1.2015

1.1.4 Führungsorgane der Previs und Zeichnungsberechtigung

An der Delegiertenversammlung 2022 wurden Irene Minder Ruch als Arbeitnehmendenvertreterin und Susanne Graf als Arbeitgebendenvertreterin im Rahmen eines Funktionstauschs als Mitglieder des Stiftungsrates bestätigt. Im Herbst 2022 nahm der Stiftungsrat Kenntnis von der Demission von Sarah Schneider (Arbeitnehmendenvertreterin) infolge Wechsel der Anstellung auf den 31.1.2023. Der Sitz wird anlässlich der Delegiertenversammlung neu besetzt. Im Hinblick auf eine Verkleinerung des Stiftungsrats bleibt der seit 2021 vakante Sitz einer Arbeitnehmendenvertretung weiterhin unbesetzt.

 

Zusammensetzung und Funktionen des Stiftungsrates im Jahr 2022

Vorname/Name Funktion Vertretung Anschluss Eintritt Stiftungsrat/
Wiederwahl
Peter Flück
 
Präsident
Vorsitz Complianceausschuss
Arbeitgebende Brienz Rothorn Bahn 2004/2021
Reto Lindegger Vizepräsident
Mitglied Complianceausschuss
Arbeitgebende Schweizerischer Gemeindeverband 2016/2021
Alfred Amrein Vorsitz Anlageausschuss Arbeitgebende Atupri Gesundheitsversicherung 2012/2021
Tanja Brunner Mitglied Anlageausschuss Arbeitnehmende Gemeinde Spiez 2020/2021
Matthias Bütikofer Mitglied Anlageausschuss Arbeitgebende Stiftung Taubblinden-Hilfe 2014/2021
Martin Gafner Mitglied Anlageausschuss Arbeitgebende Siloah AG 2016/2021
Susanne Graf Mitglied Complianceausschuss Arbeitnehmende (bis 06.2022)
Arbeitgebende (ab 07.2022)
Gemeinde Kemmental 2020/2021
Irene Minder   Arbeitgebende (bis 06.2022)
Arbeitnehmende (ab 07.2022)
Seniorenzentrum Oberburg 2020/2021
Urs Obrecht
 
Mitglied Complianceausschuss Arbeitnehmende Heime dahlia 2013/2021
Sarah Schneider   Arbeitnehmende Stiftung Wohnen im Alter 2020/2021
Jürg Thöni
 
Mitglied Anlageausschuss Arbeitnehmende Spital STS AG 2012/2021

 

Zusammensetzung der Geschäftsleitung im Jahr 2022

Vorname/Name Funktion
Stefan Muri Geschäftsführer
Stefan Ernst Stv. Geschäftsführer / Leiter Kunden & Kommunikation
Pierre-Alain Cosendai Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Finanzen & Controlling
Nathalie Sesiani Mitglied der Geschäftsleitung / Leiterin Vorsorge 
Daniel Zwygart Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Vermögensanlagen

 

Zeichnungsberechtigung

Der Präsident, der Vizepräsident und ein Mitglied des Stiftungsrats, die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung sind je kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigt. 

Vorname/Name

 
Funktion

 
Zeichnungsberechtigung
zu zweien
 
Zeichnungsberechtigung
zu zweien zusammen mit
einem Mitglied der GL
Peter Flück Präsident
Vorsitz Complianceausschuss
x  
Reto Lindegger Vizepräsident
Mitglied Complianceausschuss
x  
Alfred Amrein Mitglied des Stiftungsrates
Vorsitz Anlageauschuss
x  
Stefan Muri
 
Geschäftsführer x  
Stefan Ernst Stv. Geschäftsführer
Leiter Kunden & Kommunikation
x  
Pierre-Alain Cosendai Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Finanzen & Controlling
x  
Nathalie Sesiani Mitglied der Geschäftsleitung
Leiterin Vorsorge
x  
Daniel Zwygart Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Vermögensanlagen
x  
Susanne Lötscher Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiterin Human Resources
  x
Markus Mürner Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiter Asset Management Immobilien
  x
Christoph Stäger Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiter Portfolio Management Immobilien 
  x
Marius Flückiger Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiter ICT & Innovationsmanagement 
  x

 

Entschädigungen des Stiftungsrates

Gestützt auf Ziffer 2.5 des Organisationsreglements, werden die Entschädigungen an den Stiftungsrat summarisch im Geschäftsbericht publiziert:

  2022
CHF
2021
CHF
Fixhonorare 189’080 204'080
Sitzungsgelder 35’204 102'458
Total Entschädigungen des Stiftungsrates 224’284 306'538

Der Rückgang der Sitzungsgelder beruht auf einer neuen Sitzungsorganisation und dem geänderten Entschädigungsreglement sowie der Vakanz. Der Rückgang der Honorare ist auf den vakanten Sitz zurückzuführen.

 

Entschädigungen der Geschäftsleitung

Im Sinne einer über die Vorschriften hinausgehenden Transparenzpolitik publiziert die Previs auch Zahlen zur Entschädigung der Geschäftsleitung inkl. der Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungen. Ab dem Geschäftsjahr 2022 wird den Mitgliedern der Geschäftsleitung kein Bonus mehr ausgerichtet.

  2022
CHF
2021
CHF
Jahreslohnsumme 1’151’069 1'122'550
Bonus 0 10'000
AG Anteile Sozialversicherungen 278’202 272'554
Total Entschädigungen der Geschäftsleitung 1’429’271 1'405'104

Das Verhältnis zwischen dem tiefsten (exkl. Lehrpersonal) und dem höchsten Lohn in der Previs beträgt: 1:5.0 (2021 1:5.0).

 

1.1.5 Experte, Revisionsstelle, Beratung, Aufsichtsbehörde

Experte für die berufliche Vorsorge - Vertragspartner SwissLife Pension Services AG, Zürich (bis 31.12.2022)
Pittet Associés SA, Lausanne
(ab 01.01.2023, versicherungstechnischer Bericht 2022)
Experte für die berufliche Vorsorge - Ausführender Experte Martin Schnider
Externe Revisionsstelle T+R AG, Gümligen,
Leitende Revisorin: Rita Casutt


Beratung Vermögensverwaltung

Strategisch Renato Flückiger, Ittigen
Risk-Controlling PPCmetrics AG, Zürich

 

Aufsichtsbehörde

Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)
Belpstrasse 48, Postfach, 3000 Bern 14

 

1.1.6 Angeschlossene Arbeitgebende

Anzahl Anschlüsse mit aktiven Versicherten per Stichtag. 

  2022 2021
Segment Service Public 1’193 1'205
Segment Branchenoffen 52 48
Total Arbeitgebende 1’245 1'253

1.2.1 Aktive Versicherte

  2022   2021  
  Anzahl % Anzahl %
Frauen 23’734 70.5 23'311 70.5
Männer 9’942 29.5 9'759 29.5
Total aktive Versicherte 33’676 100.0 33'070 100.00

 

  2022 2021
Aktive Versicherte per 1.1. 33’070 32'158
Nachträgliche Mutationen Vorjahr 98 60
Eintritte 7’802 7'186
Austritte -6’426 -5'461
Pensionierungen -850 -848
Todesfälle -18 -25
Aktive Versicherte per 31.12. 33’676 33'070

 

1.2.2 Rentnerinnen und Rentner

  2022   2021  
  Anzahl % Anzahl %
Altersrenten 8’089 80.5 7'844 80.5
Invalidenrenten 655 6.5 619 6.4
Ehegattenrenten 1’000 10.0 1'014 10.4
Waisen-/Kinderrenten 287 2.9 254 2.6
übrige Renten 16 0.2 14 0.1
Total Rentenbezüger/-innen 10’047 100.0 9'745 100.0

 

  2022 2021
Rentenbezüger/innen 1.1. 9’745 9'314
Nachträgliche Mutationen Vorjahr -15 78
Neue Rentenbezüger/innen 1 678 658
Wegfallende Rentenbezüger/innen 2 -361 -305
Rentenbezüger/innen 31.12. 10’047 9'745

1 Pensionierung, Invalidität

2 Effektiver Austritt Anschluss oder je nach Rentenart: Pensionierung, Invalidität, Tod, Erreichen Schlussalter

 

1.2.3 Altersstruktur der aktiven Versicherten

  2022 2021
Frauen (Alter in Jahren) 44.63 44.67
Männer (Alter in Jahren) 45.86 45.92
Aktive Versicherte (Alter in Jahren) 44.99 45.04

 

1.3.1 Erläuterung der Vorsorgepläne und deren Finanzierung

Die Stiftung führte im Vorsorgewerk Service Public für den Sparteil neun Pläne resp. die freie Planwahl sowie sieben Risikopläne und im Vorsorgewerk Comunitas für den Sparteil vier Pläne resp. die freie Planwahl sowie vier Risikopläne. In den übrigen Vorsorgewerken gilt die freie Planwahl.

 

1.3.2 Weitere Informationen zu Vorsorgetätigkeit

Anpassung der Renten an die Preisentwicklung

Der Stiftungsrat hat an der Sitzung vom 3.12.2021 beschlossen, auf eine Anpassung der Renten an die Teuerung per 1.1.2022 zu verzichten.

1.4.1 Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26

Der vorliegende Abschluss entspricht der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26.

 

1.4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften von Art. 47, 48 und 48a BVV 2.

Flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bewertet.

Währungen werden zum Kurswert per Stichtag bewertet. Massgebend sind die Kurse, wie sie von der Depotstelle ermittelt werden.

Aktien, Obligationen und Anteile von Kollektivanlagen werden zum Kurswert per Stichtag bewertet. Massgebend sind die Kurse, wie sie von der Depotstelle ermittelt werden.

Direkte Immobilienanlagen werden per 31. Dezember durch das Portfolio Management Immobilien (für die Liegenschaften im Alleineigentum) und Privera AG (für die Miteigentumsanteile) mittels der DCF-Methode bewertet. 20% der Werte der Liegenschaften im Alleineigentum wurden durch einen externen Schätzer (Wüest Partner) plausibilisiert (second opinion).

  • Der aktuelle Marktwert einer Immobilie wird bei der DCF-Methode durch die Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den Stichtag der Bewertung abdiskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen = EBITDA) bestimmt. Diese werden pro Liegenschaft individuell, in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken, marktgerecht und risikoadjustiert diskontiert.
  • Die Bewertungen erfolgen nach den aktuellen Werten gemäss Swiss GAAP FER 26, wobei die Marktwertdefinition gemäss IVSC/TEGoVA/RICS zugrunde gelegt wird: «Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Immobilienvermögen am Tag der Bewertung zwischen einem verkaufsbereiten Veräusserer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ausgetauscht werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.»
  • Bauten in Ausführung (laufende Neubauprojekte, Sanierungen und Bauland) werden zu Herstellkosten aktiviert. Eine Bewertung erfolgt bis spätestens ein Jahr nach Fertigstellung. Als nicht werthaltig qualifizierte (Planungs-)Kosten werden ausgebucht.
  • Die bei geplanten Verkäufen von Bestandesliegenschaften anfallenden latenten Steuern werden zum Jahresabschluss geprüft und aktualisiert resp. bestätigt.
  • Die Diskontsätze liegen in einer Bandbreite zwischen 2.35% und 4.00%.

 

Abgrenzungen und nichttechnische Rückstellungen werden gemäss kaufmännischen Buchhaltungsregeln sowie den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 vorgenommen.

Zum Ausgleich von Wertschwankungen werden auf der Passivseite pro Vorsorgewerk auf die jeweils zur Anwendung kommende Anlagestrategie angemessene Wertschwankungsreserven gebildet.

Die minimal notwendige Zielgrösse der Wertschwankungsreserven pro Anlagekategorie wird nach der sogenannten finanzökonomischen Methode ermittelt (Value-at-Risk-Methode). Bei diesem Verfahren werden aufgrund der Rendite- und Risikoeigenschaften der Anlagekategorien die Wertschwankungsreserven der unterschiedlichen Anlagestrategien kalkuliert. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserven wird in Prozenten der Vorsorgekapitalien und der technischen Rückstellungen angegeben, unter Berücksichtigung eines Sicherheitsniveaus von 97.5% über ein Jahr.

 

1.4.3 Änderungen von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung

Im Jahresabschluss 2022 sind keine Änderungen bei der Bewertung, der Buchführung und der Rechnungslegung im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen worden.

1.5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen

Die Previs ist eine teilautonome Vorsorgeeinrichtung und deckt ihre Risiken teilweise selber. Die Previs hat eine kongruente Rückversicherung bei der Lebensversicherungsgesellschaft «PKRück für die betriebliche Vorsorge AG» für die Risiken Tod und Invalidität abgeschlossen.

Die vertragliche Vereinbarung mit der PKRück AG sieht vor, dass ein allfälliger Überschuss oder ein Manko, resultierend aus einer besseren oder schlechteren Entwicklung des Schadenverlaufs als für die Prämienberechnung angenommen, in die entsprechende Kundenrisikoreserve, ausgewiesen in den Aktiven aus Versicherungsverträgen, jährlich eingebucht wird. Im Geschäftsjahr 2022 resultierte ein Risikoverlust von CHF 5.363 Mio.
 

1.5.2 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben

  2022
CHF

2021
CHF

Stand Sparguthaben per 1.1. 3’425’211’514 3'217'390'465
Sparbeiträge Arbeitnehmende und Arbeitgebende 243’318’707 236'986'615
Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen 8’400’053 52'333'917
Freizügigkeitsleistungen 356’207’996 329'303'611
Einzahlungen WEF / Scheidung 14’109’997 15'582'845
Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -336’563’924 -267'626'950
Übertragung von Mitteln bei kollektivem Austritt -10’018’842 -23'392'855
Vorbezüge WEF/ Scheidung -12’556’225 -10'483'889
Auflösung infolge Pensionierung, Tod -211’430’528 -213'274'101
Veränderung Sparguthaben EUF (erwerbsunfähige Versicherte) -7’142’100 -6'153'912
Verzinsung des Sparkapitals 44’540’730 68'434'583
Kompensationsmassnahme 0 26'111'185
Anpassungen Vorjahre / Erwerbsunfähigkeit / IV1 178’902 0
Stand Sparguthaben per 31.12. 3’514’256’281 3'425'211'514

1 Das EUF-Deckungskapital wird im Deckungskapital Rentner geführt.  

Die Sparguthaben wurden umhüllend unterschiedlich pro Vorsorgewerk mit einem Zinssatz von 1.0% bis 3.0% (2021: 2.0–5.0%) verzinst. Die Verzinsung lehnt sich an dem im Vorsorgereglement definierten Raster an und wird jährlich durch den Stiftungsrat auf Antrag der Vorsorgekommission pro Vorsorgewerk beschlossen.


1.5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG

  2022
CHF
2021
CHF
Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) 1’836’932’173 1'796'561'394

 

1.5.4 Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner und Rentnerinnen

  2022
CHF
2021
CHF
Stand Deckungskapital per 1.1. 2’466’482’822 2'403'137'196
Veränderung aufgrund Teilliquidationen -616’339 -12'074'078
Anpassung an Neuberechnung per 31.12. 1) 25’496’864 75'419'704
Stand Deckungskapital per 31.12. 2’491’363’347 2'466'482'822

1) Vorjahreswert inkl. Umbuchungen IV-Deckungskapital und Anpassungen Übertritte aus Vorjahren.

 

1.5.5 Entwicklung der technischen Rückstellungen

  2022
CHF
2021
CHF
Rückstellung Grundlagenwechsel 13’685’989 6'786'018
Rückstellung Umwandlungssatz 12’117’252 40'032'392
Rückstellung Senkung technischer Zinssatz 0 7'791'943
Rückstellung Verluste auf BVG-Altersrenten 6’094’740 5'110'622
Rückstellung Schwankungen Risikoverlauf 6’363’604 0
Total technische Rückstellungen 38’261’585 59'720'975

 

1.5.6 Schlussfolgerungen aus dem versicherungstechnischen Gutachten per 31.12.2022

Als Sammeleinrichtung führt die Previs pro Vorsorgewerk eine in sich geschlossene Rechnung nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26. Dementsprechend weist jedes Vorsorgewerk einen individuellen Deckungsgrad aus, der den jeweils zuständigen Gremien des Vorsorgewerks kommuniziert wird. Der Ausweis des konsolidierten Deckungsgrads auf Stiftungsebene ist für die einzelnen Vorsorgewerke nicht massgebend.

Das versicherungstechnische Gutachten des Pensionskassenexperten liegt vor und enthält die nachfolgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

Die Previs ist am Stichtag des Gutachtens unter konsolidierter Betrachtung in der Lage, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Es besteht eine Überdeckung von CHF 70.4 Mio., was einem Deckungsgrad von 101.17% entspricht.

Das Vorsorgewerk Rentner befindet sich mit einem Deckungsgrad von 96.00% in Unterdeckung. Die finanzielle Stabilität ist über den Nachfinanzierungsmechanismus aus den Vorsorgewerken der aktiven Versicherten sichergestellt.

Alle übrigen Vorsorgewerke befinden sich in Überdeckung.

Die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung entsprechen am Stichtag des Gutachtens den gesetzlichen Vorschriften.

Das finanzielle Gleichgewicht der Previs gemäss Artikel 44 Absatz 1 BVV 2 ist per 31. Dezember 2022 gewährleistet. Der Deckungsgrad beträgt 101.17% und ist im Vergleich zum Vorjahr (110.15%) deutlich gesunken. Einzig das Vorsorgewerk Rentner befindet sich in Unterdeckung. Sanierungsmassnahmen sind nicht erforderlich.

Die verwendeten versicherungstechnischen Grundlagen (BVG 2020 PT 2020) sind am Stichtag unseres Gutachtens angemessen. Der aktuell verwendete technische Zinssatz von 1.75% kann per 31.12.2022 als angemessen betrachtet werden.

Die erhobenen Risikobeiträge sind ausreichend, um die Kosten der Rückversicherung zu decken. Die reglementarischen Umwandlungssätze liegen leicht unter den versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssätzen. Wir erachten eine weitere Senkung der reglementarischen Umwandlungssätze als nicht erforderlich.

Die Risikofähigkeit der Kasse ist «moderat».

Die Ergebnisse des Gutachtens führen zu folgenden Empfehlungen:

  • Wir empfehlen, weiterhin die Grundlagen BVG 2020 PT 2020 anzuwenden.
  • Wir empfehlen, einen technischen Zinssatz von 1.75% anzuwenden.
  • Wir empfehlen, künftig den Risikoverlauf bei den Rentenbezügern und Rentenbezügerinnen zu analysieren.
  • Ansonsten ergeben sich im Moment keine weiteren Empfehlungen.

1.5.7 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen

Die reglementarischen Grundlagen wie auch die Berechnungen zur versicherungstechnischen Bilanz basieren auf den technischen Grundlagen BVG 2020 (Periodentafel mit auf das Jahr 2020 fortgeschriebenen Werten) und einem technischen Zinssatz von 1.75%.

Verheiratungswahrscheinlichkeiten, Alter des Ehegatten, Anzahl Kinder, Alter der Kinder werden nach der kollektiven Methode berücksichtigt. Anstatt die individuelle Familiensituation im Detail zu erfassen, wird für jede versicherte Person mit den Erfahrungszahlen der technischen Grundlagen BVG 2020 gerechnet.

Der technische Zinssatz ist der Diskontsatz (oder Bewertungszinssatz), mit dem sich die Vorsorgekapitalien oder die technischen Rückstellungen sowie die Finanzierung einer Vorsorgeeinrichtung bestimmen lassen. Gestützt auf eine Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge, setzt das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung den technischen Zinssatz für die Bewertung der Vorsorgekapitalien der Rentenbezüger/-innen und gegebenenfalls für die technischen Rückstellungen fest.

Zudem gilt eine Obergrenze für die Empfehlung des technischen Zinssatzes, dessen Überschreitung der Experte sachlich begründen muss (FRP 4 in der Version vom 25.4.2019).

Der technische Zinssatz der Previs beträgt 1.75% (Vorjahr 1.75%) und liegt um 0.93 Prozentpunkte unter der Obergrenze gemäss FRP 4.

 

1.5.8 Versicherungstechnische Rückstellungen 

Grundsätze

Die Previs bildet für versicherungstechnische Risiken, die Schwankungen unterliegen, sowie für Leistungsversprechen, die nicht oder nicht ausreichend durch reglementarische Beiträge finanziert sind, versicherungstechnische Rückstellungen.

Bei den versicherungstechnischen Rückstellungen handelt es sich um Verstärkungen, die bei der Berechnung des Deckungsgrades nach Art. 44 BVV 2 in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger/-innen.
 

Rückstellung für Grundlagenwechsel

Diese Rückstellung wird gebildet, um den finanziellen Auswirkungen der seit der Veröffentlichung der technischen Grundlagen angenommenen Zunahme der Lebenserwartung Rechnung zu tragen.

Der Sollbetrag der Rückstellung entspricht gemäss Rückstellungsreglement 0.3% des Rentendeckungskapitals, multipliziert mit der Differenz zwischen dem Berechnungsjahr und dem Jahr, in dem die von der Vorsorgeeinrichtung verwendeten Rechnungsgrundlagen veröffentlicht wurden. Damit sind per Bewertungsstichtag 0.6% des Rentendeckungskapitals zurückzustellen (Vorjahr 0.3%).
 

Rückdeckung / Risikoschwankungsfonds aktive Versicherte

Über Art und Ausmass der Rückdeckung der Risiken Tod, Invalidität und Alter entscheidet der Stiftungsrat aufgrund der vom Experten hierfür erarbeiteten notwendigen Entscheidungsgrundlagen.

Die Previs versichert die Risiken Tod und Invalidität mittels weitgehend kongruenter Rückversicherung.

Für künftige Veränderungen in der Rückdeckung (Bildung einer Kundenrisikoreserve, Rückkehr zur Eigenversicherung) können Rückstellungen gebildet werden. Per 31.12.2022 wurde im Hinblick auf die Erneuerung des Rückdeckungsvertrags per 1.1.2024 eine erste Rückstellungstranche in der Höhe von CHF 6.36 Mio. gebildet.
 

Rückstellung Umwandlungssatz

Eine Rückstellung Umwandlungssatz wird gebildet, wenn aufgrund der angewendeten Umwandlungssätze im Beitragsprimat Pensionierungsverluste entstehen.

Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 58 berechnet. Sie entspricht der mit dem technischen Zinssatz diskontierten Differenz zwischen dem voraussichtlichen Altersguthaben im Rücktrittsalter und dem für die umgewandelte Rente berechneten versicherungstechnisch notwendigen Deckungskapital im selben Zeitpunkt. Dabei wird eine Kapitalbezugsquote gemäss Erfahrungswerten berücksichtigt.
 

Rückstellung für Verluste auf BVG-Altersrenten

Fällt bei der Pensionierung die reglementarische Altersrente tiefer aus als die Altersrente gemäss BVG, entstehen Mutationsverluste, weil die reglementarische Altersrente auf die Altersrente gemäss BVG angehoben werden muss. Um diese Verluste aufzufangen, wird eine Rückstellung gebildet.

Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 58 nach denselben Grundsätzen wie die Rückstellung Umwandlungssatz berechnet.
 

Rückstellung für Senkung des technischen Zinssatzes

Per 31.12.2021 wurde eine erste Rückstellungstranche für eine weitere Senkung des technischen Zinssatzes gebildet. Der Stiftungsrat hat im Rahmen des Abschlusses entschieden, dass aufgrund der Obergrenze 2023, festgelegt durch die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten, und der Annahmen für die folgenden Jahre der technische Zinssatz 1.75% bis auf Weiteres angewendet wird. Entsprechend wird die erste Rückstellungstranche im Geschäftsabschluss 2022 aufgelöst.

 

1.5.9 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen

Im Berichtsjahr wurden die technischen Grundlagen (technischer Zinssatz 1.75%, BVG-Grundlagen 2020) unverändert weitergeführt.

 

1.5.10 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2

Der Deckungsgrad auf Stiftungsebene gemäss Art. 44 BVV 2 beträgt 101.17%. Die Spannweite der Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgewerke wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 Deckungsgrad Vorsorgewerke

2022 2021
< 90.0% 0 0

90.0% – 94.9%

0 0
95.0% – 99.9% 1 0

100.0% – 109.9%

11 2
110.0% – 119.9% 5 7
120.0% – 130.0% 0 8

1.6.1 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement

1.6.1.1 Anlagereglement

Das Anlagereglement der Previs regelt die Aufteilung von Verantwortung, Kompetenzen und Controllingaufgaben auf den Stiftungsrat, den Anlageausschuss und die Geschäftsleitung.

Die Vermögensanlage ist in verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Kompetenzzuweisungen aufgeteilt. Grob dargestellt ergibt sich folgendes Bild:

Bereich Stiftungsrat Anlageausschuss Portfoliomanagement
Strategische Allokation Entscheid Beratung  
Taktische Allokation Information Entscheid Umsetzung
Titelauswahl   Information Entscheid
Tagesgeschäft   Information Entscheid
Reporting Information Information Konsolidierung

In den externen Mandaten ist unter Portfoliomanagement der zuständige Portfoliomanager der jeweiligen Bank zu verstehen; bei den internen Mandaten ist damit das Previs interne Portfoliomanagement gemeint.

 

Die weiteren beteiligten Stellen

Aufgabe Verantwortung
Strategische Beratung Renato Flückiger, Ittigen
Global Custodian UBS Switzerland AG, Zürich
Fondsmanagement UBS Fund Management, Basel
Risk Controller PPCmetrics AG, Zürich

 

1.6.1.2 Vermögensverwaltungsmandate

Die Obligationen Inland, Obligationen Ausland, Aktien Schweiz und Aktien Ausland werden mit Bewilligung der Finanzmarktaufsicht in Einanlegerfonds mit Rückdelegation der Vermögensverwaltung an das Portfoliomanagement der Previs geführt. Alle weiteren Anlagekategorien werden nach dem gleichen Prinzip in sogenannten Managed Accounts durch das Portfoliomanagement der Previs verwaltet.

Die Previs verwaltet somit das gesamte Anlagevermögen mit Unterstützung externer Spezialisten grundsätzlich selber.

Weiter besteht ein Vermögensverwaltungsmandat von Credit Suisse Asset Management für Obligationen Fremdwährungen.

 

1.6.2 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserven 

Die Wertschwankungsreserven werden pro Vorsorgewerk gebildet. Die Zielgrössen der Wertschwankungsreserven für die einzelnen Anlagestrategien1 wurden wie folgt festgelegt:

  2022   2021  
  CHF % CHF %
Anlagestrategie 20 (ehemals Rentner) 35’242’622 14.9 31’765’186 13.8
Anlagestrategie 30 993’455’811 18.0 956'800'789 17.6
Anlagestrategie 40 63’970’321 22.2 61'815'636 21.7
Anlagestrategie 50 n.v. n.v. n.v. n.v.

Das dabei angewendete Verfahren entspricht den unter Ziffer 1.4.2 dargestellten Bewertungsgrundsätzen. Die notwendigen Wertschwankungsreserven wurden 2021 durch die PPCmetrics AG geschätzt.

1 Die im Namen der Strategie verwendete Zahl entspricht dem jeweiligen Aktienanteil.
 

1.6.3 Darstellung der Vermögensanlagen nach Anlagekategorien

1.6.3.1 Darstellung nach Gliederung der Buchhaltung

  2022
CHF
2021
CHF
Strategie 20 (ehemals Rentner) 207’974’153 221'324'334
Strategie 30 5’638’047’671 6'037'225'342
Strategie 40 331’164’073 351'967'430
Total Vermögensanlagen 6’177’185’897 6'610'517'106

 

Betriebskapital und Übriges 2022
CHF
2021
CHF
Liquidität Betrieb 82’029’019 73'204'244
Forderungen gegenüber Arbeitgebenden 5’824’450 5'676'950
Verschiedene Forderungen 1’854’661 1'504'263
Aktiven aus Versicherungsverträgen 0 2'927'527
Immaterielle Anlagen 1 42'601
Sachanlage 0 881'550
Aktive Rechnungsabgrenzung 924’238 914'568
Total Betriebskapital und Übriges 90’632’370 85'151'703

 

Zusammenfassung Gesamtvermögen 2022
CHF
2021
CHF
Total Vermögensanlagen 6’177’185’897 6'610'517'106
Total Betriebskapital und Übriges 90’632’370 85'151'703
Total Gesamtvermögen (Bilanzsumme) 6’267’818’267 6'695'668'809

Die Position Forderungen gegenüber Arbeitgebenden enthält die per 31.12.2022 noch ausstehenden Beiträge.

 

1.6.3.2 Darstellung gemäss Anlagestrategie 20

Die Allokation per 31. Dezember 2022 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung von UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen infolge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting von UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2022 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:
 

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 0.4% 0 – 20%
Obligationen Inland 13.0% 12.8% 8 – 20%
Obligationen Ausland 20.0% 19.4% 15 – 30%
Wandelobligationen Global 3.0% 2.8% 0 – 5%
Aktien Schweiz 5.0% 5.2% 3 – 7%

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

13.0%
2.0%
13.5%
1.8%
10 – 20%
Alternative Anlagen 9.0% 9.1% 1 – 12%
Immobilien Schweiz 30.0% 30.9% 25 – 35%
Immobilien Ausland 4.0% 4.1% 0 – 7%

Wir waren per 31.12.2022 mit der Aktienallokation auf der strategischen Normquote positioniert. 

 

1.6.3.3 Darstellung gemäss Anlagestrategie 30

Die Allokation per 31. Dezember 2022 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung von UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen infolge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting von UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2022 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 0.4% 0 – 15%
Obligationen Inland 10.0% 10.2% 5 – 15%
Obligationen Ausland 14.0% 12.6% 10 – 25%
Wandelobligationen Global 5.0% 4.5% 0 – 6%
Aktien Schweiz 7.0% 7.2% 4 – 11%

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

20.0%
3.0%
20.2%
2.9%
15 – 29%
Alternative Anlagen 10.0% 9.8% 2 – 13%
Immobilien Schweiz 26.0% 27.7% 21 – 31%
Immobilien Ausland 4.0% 4.5% 0 – 7%

Wir waren per 31.12.2022 mit der Aktienallokation auf der strategischen Normquote positioniert. 

 

1.6.3.4 Darstellung gemäss Anlagestrategie 40

Die Allokation per 31. Dezember 2022 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung von UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen infolge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2022 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 2.8% 0 – 10%
Obligationen Inland 8.0% 7.7% 3 – 10%
Obligationen Ausland 11.0% 10.3% 5 – 20%
Wandelobligationen Global 7.0% 6.2% 2 – 10%
Aktien Schweiz 9.0% 9.2% 6 – 12%

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

27.0%
4.0%
27.2%
3.7%
20 – 42%
Alternative Anlagen 12.0% 11.6% 4 – 15%
Immobilien Schweiz 17.0% 16.9% 12 – 22%
Immobilien Ausland 4.0% 4.4% 0 – 7%

Wir waren per 31.12.2022 mit der Aktienallokation auf der strategischen Normquote positioniert.

 

1.6.4 Gesetzliche Begrenzungen nach BVV 2

1.6.4.1 Art. 55 BVV 2 bezogen auf das Gesamtvermögen

Gemäss Artikel 55 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) gelten für die einzelnen Anlagen Begrenzungen.

  Effektiver Anteil Maximaler Anteil
Grundpfandtitel 1.84% 50.00%
Aktien 29.98% 50.00%
Immobilien 30.43% 30.00%
davon Immobilien Schweiz 26.68% 30.00%
davon Immobilien Ausland 3.74% 10.00%
Alternative Anlagen 7.25% 15.00%
Fremdwährungen ungesichert 27.20% 30.00%
Infrastruktur 1.64% 10.00%
Anlagen beim Arbeitgebenden 0.00% 5.00%

 

Mit Ausnahme des Anteils Immobilien werden sämtliche Begrenzungen auf der Stiftungsebene erfüllt. Die gemäss BVV 2 als Immobilien deklarierten Vermögenswerte betragen per 31. Dezember 2022 30.43%. Die BVV-2-Limite wird somit auf Ebene der Anlagestrategie überschritten. Die Überschreitung der Begrenzung von 30% bei den Immobilien ist mit folgenden Anmerkungen im Anlagereglement begründet und legitimiert:

Die Anlagerichtlinien führen dazu, dass die folgenden Anlagebegrenzungen gemäss BVV 2 erweitert werden müssen:
•    Strategie 20: Total Immobilien gemäss Normquoten Previs: 34%
•    Strategie 20: Total Immobilien gemäss Maximalquoten Previs: 42%
•    Strategie 30: Total Immobilien gemäss Normquoten Previs: 30%
•    Strategie 30: Total Immobilien gemäss Maximalquoten Previs: 38%

Die Previs verfolgt eine Anlagestrategie, die im Rahmen der Risikofähigkeit (insbesondere unter Berücksichtigung der Struktur der Verpflichtungen) das Ertragspotenzial der verschiedenen Anlagemärkte optimal nutzen will. Zur Reduktion der Volatilität des Gesamtvermögens hält die Previs einen grossen Anteil direkter Immobilien im Eigentum und in eigener Verwaltung mit hauptsächlicher Ausrichtung auf Mietwohnungen. Die strategische Normquote dieser Anlagekategorie (inkl. indirekter Quote Immobilien Inland) liegt je nach Strategie zwischen 17% und 30%.

Als Ergänzung und Diversifikation der auf Wohnungen ausgerichteten Kategorie Immobilien Schweiz wird auch eine indirekte Quote Immobilien Ausland von 4% gehalten. Bei Ausschöpfung der Normquoten kann sich daher eine Immobilienquote von maximal 34% und bei Ausschöpfung aller Maximallimiten eine solche von 42% ergeben, was 4 Prozentpunkte resp. 12 Prozentpunkte über den Limiten gemäss BVV 2 liegt. Mit dieser erhöhten Immobilienquote, namentlich den direkten Immobilien, wird eine zusätzliche Verbesserung der Gesamtrisikosituation erreicht.

Die Quote Alternative Anlage nach BVV 2 weicht von der effektiven Klassifizierung gemäss Anlagereglement ab, da für die Überwachung der Risiken eine ökonomische Betrachtungsweise im Vordergrund stehen soll. Die Einhaltung der Quote Alternative Anlagen nach BVV 2 wird sichergestellt durch ein separates BVV-2-Reporting unseres Global Custodian.

 

1.6.5 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente und Kapitalzusagen

1.6.5.1 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente

  Exposure +
CHF
Exposure -
CHF
Marktwert
CHF
Kontraktvolumen
CHF
Währungsinstrumente 5’129’943 -2’264’510 2’865’433 693’464’905
Strukturierte Produkte 0 0 0 0
Total 5’129’943 -2’264’510 2’865’433 693’464’905

Die per 31. Dezember 2022 bestehenden Margenanforderungen sind bei unserem Global Custodian durch vorhandene interne Limiten gedeckt.

 

1.6.5.2 Laufende (offene) Kapitalzusagen

Per Stichtag 31. Dezember 2022 sind folgende Kapitalzusagen offen:

  CHF EUR USD
Kapitalzusage abgerufen 5’334’060 96’569’831 175’351’740
Kapitalzusage offen 4’665’940 68’430’169 97’348’260
Kapitalzusage Total 10’000’000 165’000’000 272’700’000

 

1.6.6 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending

Das Anlagereglement der Previs lässt grundsätzlich keine Ausleihe von Wertschriften zu. Es ist allerdings möglich, dass innerhalb von gezeichneten Anteilen an Fonds und Anlagestiftungen Securities Lending durch das Portfoliomanagement des Anbieters erfolgen kann.

 

1.6.7 Entwicklung des Nettoergebnisses aus der Vermögensanlage

1.6.7.1 Rendite

  Gesamtvermögen Finanzanlagen Direkte
Immobilienanlagen
ø 10 Jahre 3.94% 3.34% 5.57%
2022 -7.03% -10.61% 4.94%
2021 7.21% 7.82% 4.96%
2020 4.11% 4.31% 3.46%
2019 9.72% 11.50% 4.44%
2018 -3.01% -5.24% 4.52%
2017 8.32% 9.17% 5.29%
2016 7.45% 4.64% 14.96%
2015 0.79% -0.05% 3.59%
2014 6.61% 7.23% 4.34%
2013 6.56% 6.82% 5.62%

Bis 2014 entspricht die Gesamtrendite der Gemeinschaftseinrichtung Previs Service Public. Ab 2015 entspricht sie dem konsolidierten Ergebnis aller Anlagestrategien (Gesamtvermögen). Ab 2017 beinhaltet die Gesamtrendite ebenfalls die Vermögensanlagen der ehemaligen Comunitas Vorsorgestiftung. Aus den Zahlen ab 2015 lassen sich die Renditen für die einzelnen Vorsorgewerke nicht ableiten. Für die Vorsorgewerke ist die Rendite der gewählten Anlagestrategie gemäss Anteilscheinbuchhaltung massgebend.

 

1.6.7.2 Vermögensverwaltungskosten

Die ausgewiesenen relativen Vermögensverwaltungskosten sind gegenüber dem Vorjahr um 0.05% gestiegen.

  2022
CHF
2021
CHF
Explizite Kosten Finanzanlagen -773’013 -943'399
Implizite Kosten Finanzanlagen -23’036’624 -21'810'513
Total Kosten Vermögensverwaltung Finanzanlagen brutto -23’809’637 -22'753'912
in % des Marktwerts der Finanzanlagen 0.51% 0.44%
Rabattierungen 567’218 528'417
Total Kosten Vermögensverwaltung Finanzanlagen netto -23’242’419 -22'225'495
in % des Marktwerts der Finanzanlagen 0.50% 0.43%
Interne Verwaltungskosten -5’903’551 -6'005'377
Verwaltungskostenhonorare an Dritte -608’130 -489'242
Einnahmen Verwaltungskostenhonorare HNK 268’171 313'571
Internes Portfoliomanagement -129’874 -58'007
Schätzungen -47’086 -47'368
Total Kosten Vermögensverwaltung Immobilien -6’420’471 -6'286'421
in % des Marktwerts der direkten Immobilienanlagen 0.43% 0.44%
Total Vermögensverwaltungskosten netto -29’662’890 -28'511'916
Vermögensverwaltungskosten brutto in % des Gesamtanlagevermögens 0.49% 0.44%
Vermögensverwaltungskosten netto in % des Gesamtanlagevermögens 0.48% 0.43%

Die Previs hat mit verschiedenen Anlagestiftungen und Anbietern von Fonds Vereinbarungen über Rabattierungen abgeschlossen. Für das Jahr 2022 hat die Previs CHF 0.57 Mio. (2021: CHF 0.53 Mio.) an Rabattierungen gutgeschrieben erhalten. Im Weiteren haben wir mit unserem Global Custodian ein sogenanntes Fund Master Agreement abgeschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem die Segregierung sämtlicher von uns gehaltenen Anlagefonds. Mit dieser Vereinbarung kann ausgeschlossen werden, dass unser Global Custodian im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Previs Zuwendungen in Form von Rabattierungen im Sinne des BGE 132 III 460 erhalten hat.

Die Previs hielt per 31. Dezember 2022 gemäss Ausweis der Vermögensverwaltungskosten von UBS keine intransparenten Kollektivanlagen. Entsprechend beträgt die Kostentransparenzquote 100%.

  2022
CHF
2021
CHF
Total kostentransparente Anlagen 6’177’185’896  6'610'517'106
Total intransparente Kollektivanlagen 0 0
Gesamtanlagevermögen 6’177’185’896  6'610'517'106
Kostentransparenzquote 100.00% 100.00%

 

1.6.7.3 Ausübung Stimmrechte

Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), besser bekannt als «Minder-Initiative», verpflichtet die Pensionskassen, ihre Stimmrechte als Aktionärin von Schweizer Unternehmen aktiv und im Sinne der Destinatäre wahrzunehmen. Das Stimmrechtsverhalten kann auf www.previs.ch/vermoegensanlagen eingesehen werden.

 

1.6.8 Erläuterungen der Anlagen beim Arbeitgebenden und der Arbeitgeberbeitragsreserve

1.6.8.1 Erläuterungen zu den Anlagen bei Arbeitgebenden

Per 31. Dezember 2022 bestanden keine Anlagen bei Arbeitgebenden.

1.6.8.2 Erläuterungen zu den Arbeitgeberbeitragsreserven

  2022
CHF
2021
CHF
Stand Arbeitgeberbeitragsreserven per 1.1. 11’869’628 9'817'802
Einlagen bestehende Anschlüsse 5’569’975 3'659'593
Einlagen bei Übernahme / Übertritt von Versichertenbeständen 10’928 0
Entnahme für Beitragsfinanzierung -4’316’351 -1'500'624
Entnahme für Besitzstandswahrung -67’694 -155'208
Verzinsung 71’260 48'065
Stand Arbeitgeberbeitragsreserven per 31.12. 13’137’746 11'869'628

Die Arbeitgeberbeitragsreserven wurden in allen Vorsorgewerken mit 0.5% verzinst. Seit 2020 gilt das folgende Verzinsungsmodell:

  • bei Überdeckung (Deckungsgrad > 100%) des Vorsorgewerks: ½ BVG-Minimalzins*
  • bei Unterdeckung (Deckungsgrad < 100%) des Vorsorgewerks: 0.0%
     

*Der Bundesrat legt den BVG-Minimalzins jährlich, jeweils im vierten Quartal für das Folgejahr, fest.

1.7.1 Verwaltungsaufwand 

Die Previs führt eine Verwaltungskostenrechnung nach den einzelnen Bereichen Vorsorge, Kunden & Kommunikation, Finanzanlagen und Immobilienanlagen. Die untereinander erbrachten Dienstleistungen werden intern verrechnet.

  2022
CHF
2021
CHF
Verwaltungskosten (VK) brutto1 -10’393’679 -10'144'017
Verwaltungsertrag Vorsorge 141’617 92'564
Verwaltungskosten abzüglich Verwaltungsertrag Vorsorge -10’252’062 -10'051'454
Verrechnete Verwaltungskosten 4’885’881 4'846'710
Verwaltungskosten netto -5’366’181 -5'204'744

1 Entschädigungen an Versicherungsvermittler: Diese sind in den Verwaltungskosten enthalten. Die Entschädigungen erfolgen auf den Risiko- und Kostenprämien. Anschlüsse oder versicherte Personen, für welche aufgrund ihres Arbeitgebers Entschädigungen an Versicherungsvermittler fliessen, wenden sich bei Bedarf direkt an den zuständigen Versicherungsvermittler, um die Höhe der Entschädigung zu erfahren.

 

1.7.2    Eventualverpflichtung gegenüber der PKRück Lebensversicherungsgesellschaft für die betriebliche Vorsorge AG

Die Previs hat mit dem Abschluss der Rückversicherung ihrer Risiken für Tod und Invalidität mit der PKRück im Jahr 2013 auch ein Aktienpaket übernommen. Die Beteiligung der Previs ist mit einem Anteil von 22.5% substanziell und gleichberechtigt mit den seinerzeitigen Gründungsmitgliedern Nest, PKG und Abendrot.

Aufgrund regulatorischer Bestimmungen ist zwingend sicherzustellen, dass die PKRück stets solvent ist. In der Folge sehen die Bestimmungen eine Mindestsolvenz von 100% vor. Die PKRück selbst hat sich als Zielgrösse eine Solvenzquote von 200% und als Mindestsolvenz eine Quote von 150% gesetzt. Bei unvorhergesehenen Marktentwicklungen oder aus anderen Gründen kann die Solvenzquote auf unter diese selbst gesetzte Mindestsolvenz von 150% sinken. Bei Unterschreiten der eigenen Mindestsolvenz sollen umgehend Massnahmen zwecks Wiederherstellung der Zielgrösse erfolgen.

Dazu eignet sich eine entschädigungslose Zuzahlung in die freien Kapitalreserven der PKRück durch die Aktionäre, da sie schnell und einfach erfolgen kann. Im entsprechenden Zuzahlungsvertrag ist vorgesehen, dass der Zeitpunkt innerhalb der nächsten fünf Jahre durch den Verwaltungsrat der PKRück mit einfachem Mehr bestimmt werden kann. Damit soll es dem Verwaltungsrat ermöglicht werden, auf das Marktumfeld und die regulatorischen Anforderungen schnell reagieren zu können.

Der Stiftungsrat der Previs hat dem Vertrag am 9. Mai 2018 zugestimmt und ist damit gleichzeitig eine Eventualverpflichtung von maximal 6.975 Millionen Franken für die Zeit vom 27.3.2019 bis 27.3.2024 eingegangen. 

Die Verpflichtung ist als Eventualverpflichtung nicht bilanziert.

Die Genehmigung der Jahresrechnung 2021 durch die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) erfolgte am 30. Mai 2022. Es wurden keine Auflagen gemacht.

1.9.1 Unterdeckung / Erläuterung der getroffenen Massnahmen

Per 31.12.2022 weist einzig das Vorsorgewerk Rentner einen Deckungsgrad tiefer als 100% aus. Das Vorsorgewerk Rentner wird durch einen automatischen Nachfinanzierungsmechanismus auf einem Deckungsgrad von mindestens 96% gehalten. Weitere Massnahmen zur Behebung dieser Unterdeckung sind daher nicht angezeigt.

1.9.2 Teilliquidation

Bei der einen per 31.12.2022 gekündigten Anschlussvereinbarung tritt der Tatbestand der Teilliquidation ein. Diese konnte noch nicht abgeschlossen werden, eine Akontozahlung der Deckungskapitalien an die übernehmende Vorsorgeeinrichtung ist jedoch erfolgt. Der kollektive Anspruch auf Rückstellungen und Wertschwankungsreserven per Bilanzstichtag wurde noch nicht transferiert. Eine Abgrenzung ist in der Jahresrechnung 2022 berücksichtigt.

1.9.3 Verpfändete Vermögenswerte

Für die Deckung von Devisentermingeschäften besitzt unsere Hausbank ein Pfandrecht an unserem Wertschriftenbestand in der Höhe von CHF 50 Mio. Für börsengehandelte Derivate wurden zusätzlich in unseren Einanlegerfonds entsprechende Vermögenswerte verpfändet.

Übernahme der Credit Suisse durch die UBS – Auswirkungen auf die Previs

Die UBS verwahrt im Rahmen des Global Custody (Depotbank) unsere Wertschriften und stellt das Fondsmanagement für unsere Einanlegerfonds sicher.

Die Zusammenarbeit mit der Credit Suisse beschränkt sich im Wesentlichen auf die Vermögensverwaltung. Sei dies durch bei uns gehaltene CS-Fonds (Immobilien und Infrastruktur) sowie einem Obligationenmandat. Die diesbezüglichen Risiken sind operationeller Natur. Das heisst, die Titel werden in unseren UBS-Depots gehalten und das Risiko bezieht sich lediglich auf die Verwaltung der darin gehaltenen Vermögenswerte. In unseren Aktien- und Obligationenstrategien halten wir direkte Positionen: einerseits Aktien der Credit Suisse (rund CHF 3 Mio., Wert Börsenschlusskurs 17.3.2023), welche durch den definierten tiefen Übernahmepreis von CHF 0.76 einen deutlichen Abschreiber erfahren werden. Obligationen halten wir im Umfang von knapp CHF 17 Mio., wovon CHF 16.3 Mio. besichert (z.B. erstklassige Hypotheken) sind. Auf diesen besicherten Papieren ist – Stand heute – keine Abschreibung zu erwarten (Publikation auf www.previs.ch am 21.3.2023).
 

Faktenblätter der Vorsorgewerke

Faktenblatt Comunitas Faktenblatt Service Public Faktenblatt Strategie 30 Faktenblatt Rentner