Anhang

1.1.1 Rechtsform und Zweck

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber und für Angehörige und Hinterlassene, auf welche das BVG anwendbar ist. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und zudem Unterstützungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit leisten. 

Im Hinblick auf die Umwandlung der Gemeinschaftsstiftung in eine Sammelstiftung wurde die Stiftungsurkunde durch Genehmigung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht vom 31. Oktober 2013  sowie dem Eintrag ins Handelsregister vom 18. Dezember 2013 geändert. Die Umsetzung der Zweckänderung erfolgte auf den 1. Januar 2015.

Mit Datum vom 13. November 2017 erfolgte gestützt auf die Verfügung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht der Eintrag der Fusion mit der Übernahme der Aktiven und Passiven der Comunitas Vorsorgestiftung in Bern im Handelsregister.

 

1.1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds

Die Stiftung ist im BVG-Register des Kantons Bern unter der Nummer 0692 eingetragen.

Alle dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellten Pensionskassen müssen beim Sicherheitsfonds BVG angeschlossen sein. Sie liefern entsprechende Beiträge an den Fonds ab. Der Sicherheitsfonds garantiert den Versicherten ihre Leistungen bis zu einem versicherten Lohn von CHF 127‘980, sofern die Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig ist.

 

1.1.3 Urkunden und Reglemente

  • Stiftungsurkunde vom 30.4.2018, mit Wirkung ab 12.6.2018

  • Organisationsreglement der Previs vom 06.05.2019, gültig ab 1.6.2019

  • Vorsorgereglement der Previs vom 11.8.2017, gültig ab 1.1.2018 und Nachtrag vom 3.12.2018, gültig ab 1.1.2019

  • Anlagereglement der Previs vom 28.1.2019, gültig ab 1.1.2019

  • Kostenreglement der Previs vom 1.5.2017, gültig ab 1.1.2018

  • Rückstellungsreglement der Previs vom 19.6.2019, gültig ab 31.12.2018

  • Teilliquidationsreglement der Previs vom 21.10.2015, rückwirkend in Kraft per 1.1.2015.

 

1.1.4 Führungsorgane der Previs und Zeichnungsberechtigung

An der gemeinsamen Delegiertenversammlung der Previs und der Comunitas vom 21.6.2017 wählten die Delegierten unter Vorbehalt des Zustandekommens der Fusion den künftigen Stiftungsrat, welcher ab Rechtskraft der Fusion am 13.11.2017 sein Amt antrat.

Aufgrund eines Arbeitgeberwechsels ist René Küng per Mitte 2019 als Arbeitnehmervertreter aus dem Stiftungsrat ausgetreten. Die Ersatzwahl wird im 2020 erfolgen.
 

Zusammensetzung und Funktionen des Stiftungsrates im Jahr 2019

Vorname/Name Funktion Vertretung Arbeitgeber/
Arbeitnehmer
Anschluss Eintritt Stiftungsrat/
Wiederwahl1)
Peter Flück
 
Präsident
Vorsitz Complianceausschuss
Arbeitgeber Brienz Rothorn Bahn 2004/2017
Pierre Spielmann
 
Vizepräsident
Mitglied Complianceausschuss
Arbeitnehmer Stadt Murten 20062)/2017
Alfred Amrein
 
Vorsitz Anlageausschuss Arbeitgeber Atupri Gesundheitsversicherung 2012/2017
Matthias Bütikofer Mitglied Anlageausschuss Arbeitgeber SZB Schweizerischer
Zentralverein für das Blindenwesen
20142)/2017
Martin Gafner
 
Mitglied Anlageausschuss Arbeitgeber Siloah AG 2016/2017
René Küng
(bis 30.06.2019)
 
Mitglied Anlageausschuss Arbeitnehmer Stadt Zofingen 20092)/2017
Reto Lindegger
 
  Arbeitgeber Schweizerischer Gemeindeverband 20162)/2017
Urs Obrecht
 
Mitglied Complianceausschuss Arbeitnehmer Heime dahlia 2013/2017
Stephan Spycher
 
Mitglied Complianceausschuss Arbeitnehmer Gemeinde Vinelz 2009/2017
Jürg Thöni
 
Mitglied Anlageausschuss Arbeitnehmer Spital STS AG 2012/2017

1) Anlässlich der Fusion wurden sämtliche Stiftungsräte im 2017 wiedergewählt.

2) Eintritt in den Stiftungsrat der Comunitas Vorsorgestiftung.

 

Zusammensetzung der Geschäftsleitung im Jahr 2019

Vorname/Name Funktion
Stefan Muri Geschäftsführer
Stefan Ernst Stv. Geschäftsführer / Leiter Kunden & Kommunikation
Pierre-Alain Cosendai Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Finanzen & Controlling
Beatrice Schmid Mitglied der Geschäftsleitung / Leiterin Vorsorge Entwicklung (bis 28.02.2019)
Nathalie Sesiani Mitglied der Geschäftsleitung / Leiterin Vorsorge 
Daniel Zwygart Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Vermögensanlagen

 

Zeichnungsberechtigung

Der Präsident, Vizepräsident und zwei Mitglieder des Stiftungsrats, die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung sind je kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigt.

Vorname/Name Funktion Zeichnungsberechtigung
zu zweien
Zeichnungsberechtigung zu zweien zusammen mit einem Mitglied der GL
Peter Flück Präsident
Vorsitz Complianceausschuss
x  
Pierre Spielmann Vizepräsident
Mitglied Complianceausschuss
x  
Alfred Amrein Mitglied des Stiftungsrates
Vorsitz Anlageauschuss
x  
Stephan Spycher Mitglied des Stiftungsrates
Mitglied Complianceausschuss
x  
Stefan Muri
 
Geschäftsführer x  
Stefan Ernst Stv. Geschäftsführer
Leiter Kunden & Kommunikation
x  
Pierre-Alain Cosendai Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Finanzen & Controlling
x  
Nathalie Sesiani Mitglied der Geschäftsleitung
Leiterin Vorsorge Leistung
x  
Daniel Zwygart Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Vermögensanlagen
x  
Susanne Lötscher Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiterin Human Resources
  x
Markus Mürner Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiter Asset Management Immobilien
  x
Christoph Stäger Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiter Portfolio Management Immobilien 
  x

 

Entschädigungen des Stiftungsrates

Gestützt auf Ziffer 2.5 des Organisationsreglements werden die Entschädigungen an den Stiftungsrat summarisch im Geschäftsbericht publiziert:

  2019
CHF
2018
CHF
Fixhonorare 162'580 170'080
Sitzungsgelder 71'239 69'085
Total Entschädigungen des Stiftungsrates 233'819 239'165

 

Entschädigungen der Geschäftsleitung

Im Sinne einer über die Vorschriften hinausgehenden Transparenzpolitik publiziert die Previs auch Zahlen zur Entschädigung der Geschäftsleitung inkl. der Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungen. Die Previs kennt nebst den Jahreslöhnen ein Bonus-Malus-System, nach welchem alle Mitarbeitenden inkl. Geschäftsleitung nach einem vorgegebenen Verfahren eine leistungsabhängige zusätzliche Abgeltung erzielen können. Diese Abgeltung wird jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres gestützt auf die Leistungsbeurteilung in den Mitarbeiterförderungsgesprächen ermittelt. Sie berücksichtigt neben der Zielerreichung auch die finanzielle Situation der Previs.

  2019
CHF
2018
CHF
Jahreslohnsumme (2019: 5 GL Mitglieder / 2018: 6) 1'111'500 1'284'392
Boni 32'000 52'500
AG Anteile Sozialversicherungen 261'343 279'802
Total Entschädigungen der Geschäftsleitung 1'404'843 1'616'694

Das Verhältnis zwischen dem tiefsten (exkl. Lehrpersonal) und dem höchsten Lohn in der Previs beträgt: 1:5.0.

 

1.1.5 Experte, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde

Experte für die berufliche Vorsorge - Vertragspartner SwissLife Pension Services AG, Zürich
Experte für die berufliche Vorsorge - Ausführender Experte Martin Schnider
Externe Revisionsstelle T+R AG, Gümligen, Vincent Studer

 

Beratung Vermögensverwaltung

Strategisch Renato Flückiger, Ittigen
Risk Controller PPCmetrics AG, Zürich

 

Aufsichtsbehörde

Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)
Belpstrasse 48, Postfach, 3000 Bern 14

 

1.1.6 Angeschlossene Arbeitgeber

Anzahl Anschlüsse mit aktiven Versicherten per Stichtag. 

  2019 2018
Segment Service Public 1'234 1'252
Segment Branchenoffen 38 33
Total Arbeitgeber 1'272 1'285

1.2.1 Aktive Versicherte

  2019   2018  
  Anzahl % Anzahl %
Frauen 22'297 70.4 20'996 70.2
Männer 9'392 29.6 8'923 29.8
Total aktive Versicherte 31'689 100.0 29'919 100.0

 

  2019 2018
Aktive Versicherte per 1.1. 29'919 29'605
Nachträgliche Mutationen Vorjahr -105 186
Eintritte 7'060 6'156
Austritte -4'427 -5'349
Pensionierungen -735 -659
Todesfälle -23 -20
Aktive Versicherte per 31.12. 31'689 29'919

 

1.2.2 Rentnerinnen und Rentner

  2019   2018  
  Anzahl % Anzahl %
Altersrenten 7'151 79.4 6'920 79.6
Invalidenrenten 640 7.1 581 6.7
Ehegattenrenten 996 11.1 991 11.4
Waisen-/Kinderrenten 212 2.4 195 2.2
übrige Renten 7 0.1 5 0.1
Total Rentenbezüger 9'006 100.0 8'692 100.0

 

  2019 2018
Rentenbezüger 1.1. 8'692 8'430
Nachträgliche Mutationen Vorjahr -31 -84
Neue Rentenbezüger 1 702 597
Wegfallende Rentenbezüger 2 -357 -251
Rentenbezüger 31.12. 9'006 8'692

1 Pensionierung, Invalidität

2 Effektiver Austritt Anschluss oder je nach Rentenart: Pensionierung, Invalidität, Tod, Erreichen Schlussalter

 

1.2.3 Altersstruktur der aktiven Versicherten

  2019 2018
Frauen (Alter in Jahren) 44.50 44.49
Männer (Alter in Jahren) 46.12 46.33
Aktive Versicherte (Alter in Jahren) 44.98 45.04

 

1.3.1 Erläuterung der Vorsorgepläne und deren Finanzierung

Die Stiftung führte im Vorsorgewerk Service Public je 7 Spar- und Risikopläne. Im Vorsorgewerk Comunitas gilt für die Sparbeiträge die freie Planwahl mit vier möglichen Risikoplänen. In den übrigen Vorsorgewerken gilt die freie Planwahl.

 

1.3.2 Weitere Informationen zu Vorsorgetätigkeit

Anpassung der Renten an die Preisentwicklung

Der Stiftungsrat hat an der Sitzung vom 03. Dezember 2018 beschlossen, auf eine Anpassung der Renten an die Teuerung per 1.1.2019 zu verzichten.

1.4.1 Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26

Der vorliegende Abschluss entspricht der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26.

 

1.4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften von Art. 47, 48 und 48a BVV2.

Flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bewertet.

Währungen werden zum Kurswert per Stichtag bewertet. Massgebend sind die Kurse, wie sie von der Depotstelle ermittelt werden.

Aktien, Obligationen und Anteile von Kollektivanlagen werden zum Kurswert per Stichtag bewertet. Massgebend sind die Kurse, wie sie von der Depotstelle ermittelt werden.

Direkte Immobilienanlagen werden per 31. Dezember durch das Portfolio Management Immobilien (für die Liegenschaften im Alleineigentum) und Privera AG (für die Miteigentumsanteile) mittels der DCF-Methode bewertet. 20 % der Werte der Liegenschaften im Alleineigentum wurden durch einen externen Schätzer (Wüest Partner) plausibilisiert (second opinion).

  • Der aktuelle Marktwert einer Immobilie wird bei der DCF-Methode durch die Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den Stichtag der Bewertung abdiskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen = EBITDA) bestimmt. Die Nettoerträge (= EBITDA) werden pro Liegenschaft individuell, in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken, marktgerecht und risikoadjustiert diskontiert.
  • Die Bewertungen erfolgen nach den aktuellen Werten gemäss Swiss GAAP FER 26, wobei die Marktwertdefinition gemäss IVSC/TEGoVA/RICS zu Grunde gelegt wird: «Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Immobilienvermögen am Tag der Bewertung zwischen einem verkaufsbereiten Veräusserer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenen Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ausgetauscht werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.»
  • Bauten in Ausführung (laufenden Neubauprojekte, Sanierungen und Bauland) werden zu Herstellkosten aktiviert. Eine Bewertung erfolgt bis spätestens ein Jahr nach Fertigstellung. Als nicht werthaltig qualifizierte Planungskosten werden ausgebucht.
  • Die bei geplanten Verkäufen von Bestandesliegenschaften anfallenden latenten Steuern werden zum Jahresabschluss geprüft und aktualisiert resp. bestätigt.
  • Die Diskontsätze liegen in einer Bandbreite zwischen 2.85% und 4.20%.

Abgrenzungen und nichttechnische Rückstellungen werden gemäss kaufmännischen Buchhaltungsregeln sowie den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 vorgenommen.

Zum Ausgleich von Wertschwankungen werden auf der Passivseite pro Vorsorgewerk auf die jeweils zur Anwendung kommende Anlagestrategie angemessene Wertschwankungsreserven gebildet.

Die minimal notwendige Zielgrösse der Wertschwankungsreserven pro Anlagekategorie wird nach der sogenannten finanzökonomischen Methode ermittelt (Value at Risk-Methode). Bei diesem Verfahren werden aufgrund der Rendite- und Risikoeigenschaften der Anlagekategorien die Wertschwankungsreserven der unterschiedlichen Anlagestrategien kalkuliert. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserven wird in Prozenten der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen angegeben, unter Berücksichtigung eines Sicherheitsniveaus von 97.5% über ein Jahr.
 

1.4.3 Änderungen von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung

Im Jahresabschluss 2019 sind keine Änderungen bei der Bewertung, der Buchführung und der Rechnungslegung im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen worden.

1.5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen

Die Previs ist eine teilautonome Vorsorgeeinrichtung und deckt ihre Risiken teilweise selber. Die Previs hat eine kongruente Rückversicherung bei der Lebensversicherungsgesellschaft PKRück für die betriebliche Vorsorge AG für die Risiken Tod und Invalidität abgeschlossen.

Die vertragliche Vereinbarung mit der PKRück AG sieht vor, dass ein allfälliger Überschuss oder ein Manko, resultierend aus einer besseren oder schlechteren Entwicklung des Schadenverlaufs als für die Prämienberechnung angenommen, in die entsprechende Kundenrisikoreserve jährlich eingebucht wird.
 

1.5.2 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben

  2019 2018
Stand Sparguthaben per 1.1. 2'983'330'206 2'904'652'702
Sparbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber 224'378'247 217'161'082
Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen 67'736'392 22'705'509
Freizügigkeitsleistungen 272'034'767 253'725'258
Einzahlungen WEF / Scheidung 13'081'898 12'892'159
Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -253'090'393 -223'963'659
Übertragung von Mitteln bei kollektivem Austritt -78'431'845 -62'686'085
Vorbezüge WEF/ Scheidung -9'409'500 -8'067'086
Auflösung infolge  Pensionierung, Tod -187'660'086 -149'902'066
Veränderung Sparguthaben EUF (erwerbsunfähige Versicherte) -5'481'063 -9'973'791
Verzinsung des Sparkapitals 48'006'051 30'058'267
Anpassungen Vorjahre / Erwerbsunfähigkeit / IV1 832'710 -3'272'084
Stand Sparguthaben per 31.12. 3'075'327'384 2'983'330'206

1 Das EUF-Deckungskapital wird ab 2018 im Deckungskapital Rentner geführt.  

Die Sparguthaben wurden umhüllend unterschiedlich pro Vorsorgewerk mit einem Zinssatz von 1.00% bis 2.25% (2018: 1.00 – 2.25%) verzinst. Die Verzinsung lehnt sich an dem im Vorsorgereglement definierten Raster an und wird jährlich durch den Stiftungsrat auf Antrag der Vorsorgekommission pro Vorsorgewerk beschlossen.


1.5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG

  2019 2018
Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) 1'658'980'871 1'621'367'763

 

1.5.4 Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner

  2019 2018
Stand Deckungskapital per 1.1. 2'199'533'704 2'175'228'277
Veränderung aufgrund Teilliquidationen -36'872'499 -17'064'025
Anpassung an Neuberechnung per 31.12. 1) 115'075'527 41'369'452
Stand Deckungskapital per 31.12. 2'277'736'732 2'199'533'704

1) Inkl. Umbuchungen EUF-/IV-Deckungskapital und Anpassungen Übertritte aus Vorjahren

 

1.5.5 Entwicklung der technischen Rückstellungen

  2019 2018
Rückstellung Grundlagenwechsel 45'554'735 32'993'006
Rückstellung Umwandlungssatz 71'316'026 33'921'529
Rückstellung Pensionierungsverluste BVG Renten 6'826'577 3'091'678
Total technische Rückstellungen 123'697'338 70'006'213

 

1.5.6 Ergebnis des versicherungstechnischen Berichts per 31.12.2019

Als Sammeleinrichtung führt die Previs pro Vorsorgewerk eine in sich geschlossene Rechnung nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26. Dementsprechend weist jedes Vorsorgewerk einen individuellen Deckungsgrad aus, der den jeweils zuständigen Gremien des Vorsorgewerks kommuniziert wird. Auf der Ebene der Stiftung macht der Ausweis eines konsolidierten Deckungsgrads keinen Sinn, es wird daher auf einen solchen Ausweis verzichtet.

Die Deckungsgrade aller in der Previs vorhandenen Vorsorgewerke stehen per 31.12.2019 in einer Bandbreite von 98.30% (Rentenpool) bis 118.05%, unter Anwendung eines technischen Zinssatzes von 2.0%. Mit Ausnahme des Rentenpools weisen alle Vorsorgewerke einen Deckungsgrad von über 100% aus.

Die finanzielle Stabilität des Rentnerpools mit einem Deckungsgrad von 98.30% im Sinne von Art. 44 BVV2 ist über den Nachfinanzierungsmechanismus aus den Vorsorgewerken der aktiven Versicherten sichergestellt. Weitere Massnahmen sind nicht erforderlich.

Der Pensionskassenexperte bestätigt, dass die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung am 31.12.2019 den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
 

1.5.7 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen

Die reglementarischen Grundlagen, wie auch die Berechnungen zur versicherungstechnischen Bilanz, basieren auf den technischen Grundlagen BVG 2015 PT 2015. Es handelt sich dabei um Grundlagen, die als gut geeignete Basis für versicherungstechnische Berechnungen in autonomen Vorsorgeeinrichtungen gelten und daher dort auch häufig zur Anwendung gelangen.

Verheiratungswahrscheinlichkeiten, Alter des Ehegatten, Anzahl Kinder und Alter der Kinder werden nach der kollektiven Methode berücksichtigt. Anstatt die individuelle Familiensituation im Detail zu erfassen, wird für jeden Versicherten mit den Erfahrungszahlen der technischen Grundlagen BVG 2015 gerechnet.

Der technische Zinssatz ist ein zentraler Parameter für die Feststellung der versicherungstechnischen Verpflichtungen, der im Zusammenhang mit den Annahmen über die langfristigen Kapitalerträge zu wählen ist. Der technische Zinssatz beträgt per 31.12.2019 2.0%. Über die nächsten fünf Jahre, erstmals im Abschluss 2020, wird eine technische Rückstellung aufgebaut, um den technischen Zinssatz auf 1.75% zu senken.

 

1.5.7.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 

Grundsätze

Die Previs bildet für versicherungstechnische Risiken, die Schwankungen unterliegen, sowie für Leistungsversprechen, die nicht oder nicht ausreichend durch reglementarische Beiträge finanziert sind, versicherungstechnische Rückstellungen.

Bei den versicherungstechnischen Rückstellungen handelt es sich um Verstärkungen, die bei der Berechnung des Deckungsgrades nach Art. 44 BVV2 in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger.
 

Rückstellung für Grundlagenwechsel

Diese Rückstellung wird gebildet, um den finanziellen Auswirkungen der seit der Veröffentlichung der technischen Grundlagen angenommenen Zunahme der Lebenserwartung Rechnung zu tragen.

Der Sollbetrag der Rückstellung entspricht 0.5% des Rentendeckungskapitals, multipliziert mit der Differenz zwischen dem Berechnungsjahr und dem Jahr, in dem die von der Vorsorgeeinrichtung verwendeten Rechnungsgrundlagen veröffentlicht wurden. Per 31.12.2019 beträgt die Rückstellung demnach 2.0% des Rentendeckungskapitals.
 

Rückstellung für Schwankungen im Risikoverlauf bei den aktiven Versicherten

Die Todesfall- und Invaliditätsrisiken unterliegen in der Regel kurzfristigen Schwankungen. Die Previs ist für diese Risiken rückversichert. Aus diesem Grund werden derzeit keine Rückstellungen für dieses Risiko gebildet.
 

Rückstellung Umwandlungssatz

Eine Rückstellung Umwandlungssatz wird gebildet, wenn aufgrund der angewendeten Umwandlungssätze im Beitragsprimat Pensionierungsverluste entstehen.

Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 55 berechnet. Sie entspricht der mit dem technischen Zinssatz diskontierten Differenz zwischen dem voraussichtlichen Altersguthaben im Rücktrittsalter und dem für die umgewandelte Rente berechneten versicherungstechnisch notwendigen Deckungskapital im selben Zeitpunkt. Dabei wird eine Kapitalbezugsquote gemäss Erfahrungswerten berücksichtigt. Die Rückstellung wird jährlich erfolgswirksam auf diesen Stand angepasst. Die Rückstellung Umwandlungssatz wird jährlich durch den Experten berechnet. Sie entfällt, sobald eine Senkung des Umwandlungssatzes auf den technisch korrekten Wert abgeschlossen ist bzw. sofern der angewendete Umwandlungssatz versicherungstechnisch korrekt ist.

Der Umwandlungssatz der Previs wird ab 1.1.2018 schrittweise jährlich um 0.1% bis 5.5% (Jahr 2022) gesenkt. Seit der Senkung des technischen Zinssatzes per 31.12.2015 auf 2.75% resp. per 31.12.2017 auf 2.25%, resp. per 31.12.2019 auf 2.0% entstehen Pensionierungsverluste, die mittels Rückstellungen in den Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen.
 

Rückstellung für Verluste auf BVG-Altersrenten

Fällt bei der Pensionierung die reglementarische Altersrente tiefer aus als die Altersrente gemäss BVG, entstehen Mutationsverluste, weil die reglementarische Altersrente auf die Altersrente gemäss BVG angehoben werden muss. Um diese Verluste aufzufangen, wird eine Rückstellung gebildet.

Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 55 nach denselben Grundsätzen wie die Rückstellung Umwandlungssatz berechnet. 

Die Rückstellung wurde erstmals per 31.12.2018 ermittelt und wird über drei Jahre aufgebaut. Per 31.12.2019 wurde somit 2/3 der notwendigen Rückstellung zurückgestellt.
 

Rückstellung für Senkung des technischen Zinssatzes

Per 31.12.2019 wurden keine Rückstellungen für eine weitere Senkung des technischen Zinssatzes gebildet.
 

1.5.8 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen

Im Berichtsjahr wurde der technische Zinssatz von 2.25 auf 2.0% gesenkt. 

 

1.5.9 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2

Der Deckungsgrad auf Stiftungsebene gemäss Art. 44 BVV2 beträgt 103.37%. Die Spannweite der Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgewerke wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 Deckungsgrad Vorsorgewerke

31.12.2019 31.12.2018
< 90.0% 0 0
90.0% – 94.9%
0 0
95.0% – 100.0% 1 8
> 100.0%
15 5

1.6.1 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement

1.6.1.1 Anlagereglement

Das Anlagereglement der Previs regelt die Aufteilung von Verantwortung, Kompetenzen und Controllingaufgaben auf den Stiftungsrat, den Anlageausschuss und die Geschäftsleitung.

Die Vermögensanlage ist in verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Kompetenzzuweisungen aufgeteilt. Grob dargestellt ergibt sich folgendes Bild:

Bereich Stiftungsrat Anlageausschuss Portfoliomanagement
Strategische Allokation Entscheid Beratung  
Taktische Allokation Information Entscheid Umsetzung
Titelauswahl   Information Entscheid
Tagesgeschäft   Information Entscheid
Reporting Information Information Konsolidierung

 

In den externen Mandaten ist unter Portfoliomanagement der zuständige Portfoliomanager der jeweiligen Bank zu verstehen; bei den internen Mandaten ist damit das Previs-interne Portfoliomanagement gemeint.

 

Die weiteren beteiligten Stellen

Aufgabe Verantwortung
Strategische Beratung Renato Flückiger, Ittigen
Global Custodian UBS Switzerland AG, Zürich
Fondsmanagement UBS Fund Management, Basel
Risk Controller PPCmetrics AG, Zürich

 

1.6.1.2 Vermögensverwaltungsmandate

Die Obligationen Inland, Obligationen Ausland, Aktien Schweiz und Aktien Ausland werden mit Bewilligung der Finanzmarktaufsicht in Einanlegerfonds mit Rückdelegation der Vermögensverwaltung an das Portfoliomanagement der Previs geführt. Alle weiteren Anlagekategorien werden nach dem gleichen Prinzip in sogenannten Managed Accounts durch das Portfoliomanagement der Previs verwaltet.

Die Previs verwaltet somit das gesamte Anlagevermögen mit Unterstützung externer Spezialisten grundsätzlich selber.

Weiter besteht ein Vermögensverwaltungsmandat der Credit Suisse Asset Management für Obligationen Fremdwährungen.
 

1.6.2 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserven 

Die Wertschwankungsreserven werden pro Vorsorgewerk gebildet. Die Zielgrössen der Wertschwankungsreserven für die einzelnen Anlagestrategien1 wurden wie folgt festgelegt:

  2019   2018  
  CHF % CHF %
Anlagestrategie 15 n.v. 13.10% n.v. 6.98%
Anlagestrategie 30 904'514'465 17.90% 584'786'167 11.43%
Anlagestrategie 40 54'215'574 21.90% n.v. 14.25%
Anlagestrategie Rentner 24'822'814 14.10% 9'687'116 7.09%

Das dabei angewendete Verfahren entspricht den unter Ziffer 1.4.2 dargestellten Bewertungsgrundsätzen. Die notwendigen Wertschwankungsreserven wurden 2019 durch die PPCmetrics AG geschätzt. Das angewendete Modell ist mit früher eingesetzten Modellen identisch. Die Annahmen zur Volatilität allerdings basieren auf einer wesentlich längeren Zeitreihe und fallen höher aus, was insgesamt zu einem höheren Reservenerfordernis führt.

1 Die im Namen der Strategie verwendete Zahl entspricht dem jeweiligen Aktienanteil.
 

1.6.3 Darstellung der Vermögensanlagen nach Anlagekategorien

1.6.3.1 Darstellung nach Gliederung der Buchhaltung

  2019
CHF

2018
CHF

Strategie 30 5'325'106'228 5'042'317'136
Strategie 40 284'295'669 0
Strategie Rentner 164'084'602 133'764'667
Total Vermögensanlagen 5'773'486'499 5'176'081'804

 

Betriebskapital und Übriges 2019
CHF
2018
CHF
Liquidität Betrieb 40'183'281 77'592'808
Forderungen gegenüber Arbeitgebern 7'189'347 4'520'095
Verschiedene Forderungen 4'063'725 3'228'406
Aktiven aus Versicherungsverträgen 15'479'992 16'100'000
Immaterielle Anlagen 1'402'550 1'651'263
Sachanlage 2'948'300 3'459'500
Aktive Rechnungsabgrenzung 579'925 405'162
Total Betriebskapital und Übriges 71'847'119 106'957'235

 

Zusammenfassung Gesamtvermögen 2019
CHF
2018
CHF
Total Vermögensanlagen 5'773'486'499 5'176'081'804
Total Betriebskapital und Übriges 71'847'119 106'957'235
Total Gesamtvermögen (Bilanzsumme) 5'845'333'619 5'283'039'039

Die Position Forderungen gegenüber Arbeitgebern enthält die per 31.12.2019 noch ausstehenden Beiträge.

 

1.6.3.2 Darstellung gemäss Anlagestrategie 30

Die Allokation per 31. Dezember 2019 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung der UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen in Folge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2019 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 1.9% 0 – 15 %
Obligationen Inland 8.0% 9.1% 5 – 15 %
Obligationen Ausland 20.0% 14.0% 10 – 25 %
Wandelobligationen Global 4.0% 4.0% 0 – 6 %
Aktien Schweiz 7.0% 7.3% 4 – 11 %

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

18.0%
5.0%
18.4%
5.2%
15 – 29 %
Alternative Anlagen 7.0% 10.8% 0 – 13 %
Immobilien Schweiz 26.0% 25.5% 22 - 40 %
Immobilien Ausland 4.0% 4.0% 0 – 6 %

Wir waren im Berichtsjahr mit der Aktienallokation auf der strategischen Normquote positioniert. Die teilweise Absicherung der Aktien Schweiz, Europa und USA gegen Extremverluste wurde per Ende 2018 aufgehoben. 

Die Previs hält per 31.12.2019 eine Beteiligung als Aktionärin bei der PKRück im Gegenwert von rund 29.4 Mio. CHF. Die Previs ist mit dem Geschäftsführer im Verwaltungsrat vertreten.
 

1.6.3.3 Darstellung gemäss Anlagestrategie 40

Die Allokation per 31. Dezember 2019 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung der UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen in Folge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2019 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 1.1% 0 – 10 %
Obligationen Inland 5.0% 4.8% 3 – 10 %
Obligationen Ausland 15.0% 14.8% 5 – 20 %
Wandelobligationen Global 6.0% 5.9% 2 – 10 %
Aktien Schweiz 10.0% 10.4% 7 – 15 %

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

23.0%
7.0%
23.1%
7.5%
20 – 35 %
Alternative Anlagen 12.0% 11.6% 4 – 15 %
Immobilien Schweiz 17.0% 16.9% 14 - 25 %
Immobilien Ausland 4.0% 3.8% 0 – 7 %

Die Ausrichtung der Strategie 40 blieb während des ganzen Jahres stabil.
 

1.6.3.4 Darstellung gemäss Anlagestrategie Previs Rentner

Die Allokation per 31. Dezember 2019 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung der UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen in Folge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2019 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 0.9% 0 – 18 %
Obligationen Inland 15.0% 14.6% 10 – 30 %
Obligationen Ausland 18.0% 17.8% 15 – 35 %
Wandelobligationen Global 4.0% 4.2% 0 – 5 %
Aktien Schweiz 4.0% 4.1% 0 – 5 %

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

6.0%
2.0%
6.2%
2.3%
0 - 10%
Alternative Anlagen 10.0% 9.9% 0 – 12 %
Immobilien Schweiz 37.0% 37.0% 25 – 45 %
Immobilien Ausland 3.0% 2.9% 0 – 4 %

Die Ausrichtung der Strategie Rentner blieb während des ganzen Jahres stabil.
 

1.6.4 Gesetzliche Begrenzungen nach BVV2

1.6.4.1 Art. 55 BVV2 bezogen auf das Gesamtvermögen

Gemäss Artikel 55 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) gelten für die einzelnen Anlagen Begrenzungen.

  Effektiver Anteil Maximaler Anteil
Grundpfandtitel 1.85% 50.00%
Aktien 30.38% 50.00%
Immobilien 28.13% 30.00%
davon Immobilien Schweiz 24.92% 30.00%
davon Immobilien Ausland 3.21% 10.00%
Alternative Anlagen 11.49% 15.00%
Fremdwährungen ungesichert 27.02% 30.00%
Anlagen beim Arbeitgeber 0.09% 5.00%

 

Sämtliche Begrenzungen werden auf der Stiftungsebene erfüllt. Die gemäss BVV2 als Immobilien deklarierten Vermögenswerte betragen für die Rentner-Strategie per 31. Dezember 2019 jedoch 39.9%. Die BVV2-Limite wird somit auf Ebene der Anlagestrategie um 9.9% überschritten. Die Überschreitung der Begrenzung von 30% bei den Immobilien ist mit folgenden Anmerkungen im Anlagereglement begründet und legitimiert:

Die Anlagerichtlinien führen dazu, dass die folgenden Anlagebegrenzungen gemäss BVV2 erweitert werden müssen:

  • Total Immobilien gemäss Normquoten Previs: 40%
  • Total Immobilien gemäss Maximalquoten Previs: 49%
  • Total Immobilien gemäss Maximalquoten BVV2: 30%, davon max. 10% Immobilien Ausland

Die Previs verfolgt eine Anlagestrategie, die im Rahmen der Risikofähigkeit (insbesondere unter Berücksichtigung der Struktur der Verpflichtungen das Ertragspotenzial der verschiedenen Anlagemärkte optimal nutzen will. Zur Reduktion der Volatilität des Gesamtvermögens hält die Previs einen grossen Anteil direkter Immobilien im Eigentum und eigener Verwaltung mit hauptsächlicher Ausrichtung auf Mietwohnungen. Die strategische Normquote dieser Anlagekategorie liegt bei 37%. Als Ergänzung und Diversifikation der auf Wohnungen ausgerichteten direkten Immobilien werden auch indirekte Immobilien im Ausland mit einer strategischen Normquoten von 3% gehalten. Bei Ausschöpfung der Normquoten, kann sich daher eine Immobilienquote von 40%, und bei Ausschöpfung aller Maximallimiten eine solche von 49% ergeben, was 10 Prozentpunkte resp. 19 Prozentpunkte über den Limiten gemäss BVV2 liegt. Mit dieser erhöhten Immobilienquote, namentlich den direkten Immobilien wird eine zusätzliche Verbesserung der Gesamtrisikosituation erreicht.

Die Quote Alternative Anlage nach BVV2 weicht von der effektiven Klassifizierung gemäss Anlagereglement ab, da für die Überwachung der Risiken eine ökonomische Betrachtungsweise im Vordergrund stehen soll. Die Einhaltung der Quote Alternative Anlagen nach BVV2 wird sichergestellt durch ein separates BVV2-Reporting unseres Global Custodian.

 

1.6.5 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente und Kapitalzusagen

1.6.5.1 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente

  Exposure +
CHF
Exposure -
CHF
Marktwert
CHF
Kontraktvolumen
CHF
Währungsinstrumente 13'762'414 -417'028 13'345'386 992'868'894
Strukturierte Produkte 6'832'000 - 6'832'000 6'832'000
Total 20'594'414 -417'028 20'177'386 999'700'894

Die per 31. Dezember 2019 bestehenden Margenanforderungen sind bei unserem Global Custodian durch vorhandene interne Limiten gedeckt.

Unter den strukturierten Produkten befinden sich Trackerzertifikate sowie Zinsprodukte mit variablen Coupons.
 

1.6.5.2 Laufende (offene) Kapitalzusagen

Per Stichtag 31. Dezember 2019 sind folgende Kapitalzusagen offen:

  CHF EUR USD
Kapitalzusage abgerufen 11'057'581 86'243'396 93'561'436
Kapitalzusage offen 14'502'419 20'756'604 84'138'564
Kapitalzusage Total 25'560'000 107'000'000 177'700'000

 

1.6.6 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending

Das Anlagereglement der Previs lässt grundsätzlich keine Ausleihe von Wertschriften zu. Es ist allerdings möglich, dass innerhalb von gezeichneten Anteilen an Fonds und Anlagestiftungen Securities Lending durch das Portfoliomanagement des Anbieters erfolgen kann.

 

1.6.7 Erläuterung des Nettoergebnisses aus der Vermögensanlage

1.6.7.1 Rendite

  Gesamtvermögen Finanzanlagen

Direkte
Immobilienanlagen

ø 10 Jahre 4.31% 3.91% 5.31%
2019 9.72% 11.50% 4.44%
2018 -3.01% -5.24% 4.52%
2017 8.32% 9.17% 5.29%
2016 7.45% 4.64% 14.96%
2015 0.79% -0.05% 3.59%
2014 6.61% 7.23% 4.34%
2013 6.56% 6.82% 5.62%
2012 6.58% 7.58% 3.85%
2011 -1.62% -3.29% 3.19%
2010 2.56% 2.09% 3.82%

Bis 2014 entspricht die Gesamtrendite der Gemeinschaftseinrichtung Previs Service Public. Ab 2015 entspricht sie dem konsolidierten Ergebnis aller Anlagestrategien (Gesamtvermögen). Ab 2017 beinhaltet die Gesamtrendite ebenfalls die Vermögensanlagen der ehemaligen Comunitas Vorsorgestiftung. Aus den Zahlen ab 2015 lassen sich die Renditen für die einzelnen Vorsorgewerke nicht ableiten. Für die Vorsorgewerke ist die Rendite der gewählten Anlagestrategie massgebend, sofern das Werk ganzjährig bei der Previs angeschlossen war.

 

1.6.7.2 Vermögensverwaltungskosten

Die ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten sind gegenüber dem Vorjahr in Prozenten gesunken. 

  2019
CHF
2018
CHF
Explizite Kosten Finanzanlagen -917'694 -1'516'486
Implizite Kosten Finanzanlagen -16'875'962 -15'643'572
Total Kosten Vermögensverwaltung Finanzanlagen brutto -17'793'655 -17'160'058
in % des Marktwerts der Finanzanlagen 0.40% 0.44%
Rabattierungen 451'306 818'165
Total Kosten Vermögensverwaltung Finanzanlagen netto -17'342'349 -16'341'893
in % des Marktwerts der Finanzanlagen 0.39% 0.42%
Interne Verwaltungskosten -5'950'918 -5'540'965
Verwaltungskostenhonorare an Dritte -538'611 -539'629
Einnahmen Verwaltungskostenhonorare HNK 415'426 104'629
Internes Portfoliomanagement -162'584 -144'032
Schätzungen -86'001 -127'101
Total Kosten Vermögensverwaltung Immobilien -6'322'688 -6'247'098
in % des Marktwerts der direkten Immobilienanlagen 0.48% 0.49%
Total Vermögensverwaltungskosten netto -23'665'037 -22'588'991
Vermögensverwaltungskosten brutto in % des Gesamtanlagevermögens 0.42% 0.45%
Vermögensverwaltungskosten netto in % des Gesamtanlagevermögens 0.41 0.44%

Die Previs hat mit verschiedenen Anlagestiftungen und Anbietern von Fonds Vereinbarungen über Rabattierungen abgeschlossen. Für das Jahr 2019 hat die Previs CHF 0.45 Mio. (2018: CHF 0.82 Mio.) an Rabattierungen gutgeschrieben erhalten. Im Weiteren haben wir mit unserem Global Custodian ein sogenanntes Fund Master Agreement abgeschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem die Segregierung sämtlicher von uns gehaltenen Anlagefonds. Mit dieser Vereinbarung kann ausgeschlossen werden, dass unser Global Custodian im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Previs Zuwendungen in Form von Rabattierungen im Sinne des BGE 132 III 460 erhalten hat.

Die Previs hielt per 31. Dezember 2019 gemäss Ausweis der Vermögensverwaltungskosten der UBS keine intransparenten Kollektivanlagen. Entsprechend beträgt die Kostentransparenzquote 100%.
 

  2019
CHF
2018
CHF
Total kostentransparente Anlagen 5'773'486'499 5'176'081'803
Total intransparente Kollektivanlagen 0 0
Gesamtanlagevermögen 5'773'486'499 5'176'081'803
Kostentransparenzquote 100.00% 100.00%

 

1.6.7.3 Ausübung Stimmrechte

Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), besser bekannt als «Minder-Initiative», verpflichtet die Pensionskassen, ihre Stimmrechte als Aktionärin von Schweizer Unternehmen aktiv und im Sinne der Destinatäre wahrzunehmen. Das Stimmrechtsverhalten kann auf www.previs.ch/vermoegensanlagen eingesehen werden.

 

1.6.8 Erläuterungen der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeber-Beitragsreserve

1.6.8.1 Erläuterungen zu den Anlagen bei Arbeitgebern

Die Anlagen beim Arbeitgeber bestanden per 31. Dezember 2019 aus einem Darlehen über 5 Mio. CHF an die Stiftung Siloah (Verzinsung 2019: 2.20%).

 

1.6.8.2 Erläuterungen zu den Arbeitgeber-Beitragsreserven

  2019
CHF
2018
CHF
Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven per 1.1. 7'854'144 7'105'116
Einlagen 1'244'857 1'680'593
Entnahme für Beitragsfinanzierung -1'195'931 -395'177
Entnahme für Besitzstandswahrung -554'241 -303'547
Entnahme bei Austritten von Versichertenbeständen -99'709 0
Verzinsung 731'166 -232'842
Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven per 31.12. 7'980'286 7'854'144

Die Arbeitgeber-Beitragsreserven wurden mit der Gesamtrendite von 9.72% (Vorjahr -3.01%) verzinst.

1.7.1 Verwaltungsaufwand 

Die Previs führt eine Verwaltungskostenrechnung nach den einzelnen Bereichen Vorsorge, Kunden & Kommunikation, Finanzanlagen und Immobilienanlagen. Die untereinander erbrachten Dienstleistungen werden intern verrechnet.

  2019
CHF
2018
CHF
Verwaltungskosten (VK) brutto1 -9'618'795 -9'491'333
Verwaltungsertrag Vorsorge 185'863 295'167
Verwaltungskosten abzüglich Verwaltungsertrag Vorsorge -9'432'932 -9'196'166
An die Arbeitgeber verrechnete Verwaltungskosten 4'516'715 4'374'715
Verwaltungskosten netto -4'916'217 -4'821'451

1 Entschädigungen an Versicherungsvermittler: Diese sind in den Verwaltungskosten enthalten. Die Entschädigungen erfolgen auf den Risiko- und Kostenprämien. Anschlüsse oder versicherte Personen, für welche aufgrund ihres Arbeitgebers Entschädigungen an Versicherungsvermittler fliessen, wenden sich bei Bedarf direkt an den zuständigen Versicherungsvermittler, um die Höhe der Entschädigung zu erfahren.

 

1.7.2    Abgrenzungsposition für hängige Beschwerde Immobilienbewertung

Mit Schreiben eines Rechtsanwalts vom 15. Februar 2018 ging bei der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht ein Gesuch um Wiederaufnahme und Aufsichtsbeschwerde ein. In dieser Eingabe wird gefordert, dass die Previs zu verpflichten sei, einen Teil des 2017 erzielten Aufwertungsgewinns bei den direkten Immobilien der ehemaligen Comunitas einzig dem Vorsorgewerk Comunitas und nicht allen Vorsorgewerken gutzuschreiben. Da das Verfahren über den Abschluss 2017 hinaus andauerte, wurde dieser Anteil aus dem Ertrag aller Vorsorgewerke im Abschluss 2017 eliminiert und auf Stiftungsebene abgegrenzt. Die Abgrenzung beträgt 24.4 Millionen Franken und hatte auch per Ende 2018 noch Bestand.

In ihrer Verfügung vom 31. Juli 2019 weist die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht die Aufsichtsbeschwerde und damit auch das Wiederaufnahmegesuch vollumfänglich ab. Somit konnte im Geschäftsjahr 2019 die auf Stiftungsebene verbuchte Abgrenzung aufgelöst und der Aufwertungsgewinn 2017 der direkten Immobilien der ehemaligen Comunitas den einzelnen damaligen Vorsorgewerken zugewiesen werden.
 

1.7.3    Eventualverpflichtung gegenüber der PK Rück Lebensversicherungsgesellschaft für die betriebliche Vorsorge AG

Die Previs hat mit dem Abschluss der Rückversicherung ihrer Risiken für Tod und Invalidität mit der PK Rück im Jahr 2013 auch ein Aktienpaket übernommen. Die Beteiligung der Previs ist mit einem Anteil von 22.5% substanziell und gleichberechtigt mit den seinerzeitigen Gründungsmitgliedern Nest, PKG und Abendrot.

Aufgrund neuer regulatorischer Bestimmungen ist zwingend sicherzustellen, dass die PK Rück stets solvent ist. In der Folge sehen die Bestimmungen eine Mindestsolvenz von 100% vor. Die PK Rück selbst hat sich als Zielgrösse eine Solvenz-Quote von 200% und als Mindestsolvenz eine Quote von 150% gesetzt. Bei unvorhergesehenen Marktentwicklungen oder aus anderen Gründen kann die Solvenz-Quote auf unter diese selbst gesetzte Mindestsolvenz von 150% sinken. Bei Unterschreiten der eigenen Mindestsolvenz sollen umgehend Massnahmen zwecks Wiederherstellung der Zielgrösse erfolgen.

Dazu eignet sich eine entschädigungslose Zuzahlung in die freien Kapitalreserven der PK Rück durch die Aktionäre, da sie schnell und einfach erfolgen kann. Im entsprechenden Zuzahlungsvertrag ist vorgesehen, dass der Zeitpunkt innerhalb der nächsten fünf Jahre durch den Verwaltungsrat der PK Rück mit einfachem Mehr bestimmt werden kann. Damit soll es dem Verwaltungsrat ermöglicht werden auf das Marktumfeld und den regulatorischen Anforderungen schnell reagieren zu können.

Der Stiftungsrat der Previs hat dem Vertrag am 9. Mai 2018 zugestimmt und ist damit gleichzeitig eine Eventualverpflichtung von maximal 6.975 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2022 eingegangen. 

Die Verpflichtung ist als Eventualverpflichtung nicht bilanziert.

Die Genehmigung der Jahresrechnungen 2018 durch die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) erfolgte am 8. Oktober 2019. Es wurden keine Auflagen gemacht.

1.9.1 Unterdeckung / Erläuterung der getroffenen Massnahmen

Per 31.12.2019 weist einzig das Vorsorgewerk Rentner mit 98.30% einen Deckungsgrad unter 100% aus. Dieses Vorsorgwerk wird von 98% bis 102% gehalten. 

Gemäss dem versicherungstechnischen Bericht sind derzeit keine Massnahmen notwendig.
 

1.9.2 Teilliquidation

Von den per 31.12.2019 gekündigten Anschlussverträgen tritt in fünf Fällen der Tatbestand der Teilliquidation ein. Diese Teilliquidationen konnten noch nicht abgeschlossen werden, eine Akonto-Zahlung der Deckungskapitalien an die übernehmenden Vorsorgeeinrichtungen ist jedoch erfolgt. Der kollektive Anspruch auf Rückstellungen per Bilanzstichtag wurde noch nicht transferiert.

Zwei Kunden mit insgesamt 617 Versicherten und Rentnern vollziehen per 01. Januar 2020 den Wechsel aus einem Verbundvorsorgewerk in ein anderes Vorsorgewerk bei der Previs. Diese Übertritte führen zu einer Teilliquidation. Eine Abgrenzung im Umfang des Anteils an Wertschwankungsreserven der betroffenen Vorsorgekapitalien ist in der Jahresrechnung 2019 berücksichtigt.
 

1.9.3 Verpfändete Vermögenswerte

Für die Deckung von Devisentermingeschäften besitzt unsere Hausbank ein Pfandrecht an unserem Wertschriftenbestand in der Höhe von 50 Mio. CHF. Für börsengehandelte Derivate wurden zusätzlich in unseren Einanlegerfonds entsprechende Vermögenswerte verpfändet.
Mit Datum vom 16. März 2020 hat der Bundesrat für die Schweiz die ausserordentliche Lage erklärt. Die Auswirkungen dieses Entscheids, verbunden mit den bereits zuvor einsetzenden Bewegungen an den Kapitalmärkten auf die Previs sind zur Zeit nicht einschätzbar. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass sich die Deckungsgradsituation der einzelnen Vorsorgewerke aus heutiger Sicht markant verschlechtern wird.