Die Anlagen – die dritten Beitragszahlenden

Die Anlagen – die dritten Beitragszahlenden

Damit die Altersguthaben und Vorsorgebeiträge durch die Pensionskasse kontinuierlich verzinst werden können, legt diese die Gelder an den Finanzmärkten langfristig an. Dies mit dem Ziel, die erforderliche Rendite – bei einem vertretbaren Risiko – zugunsten der Versicherten zu erwirtschaften. In diesem Zusammenhang wird oft auch von den Anlagen als sogenannte dritte Beitragszahlende gesprochen. Mit den ersten und den zweiten Beitragszahlenden sind Arbeitgebende und Arbeitnehmende gemeint.

Die Vorsorgekommission des entsprechenden Vorsorgewerks kann aus vier Anlagestrategien die geeignete wählen. Die Strategien unterscheiden sich hauptsächlich durch ihre strategische Aktienquote – 20%, 30%, 40% und 50% – sowie durch den Anteil an Immobilien. Weitere Informationen finden Sie unter previs.ch/vermoegensanlagen.

Anlagestrategie 20

 

Anlagestrategie 30

 

Anlagestrategie 40

 

Anlagestrategie 50

Jede Pensionskasse hat sich mit ihrer Anlagestrategie nach der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVV2 zu richten. Diese regelt das maximale Volumen je Anlagekategorie, mit dem Ziel, die Anlagerisiken ausgewogen zu verteilen.

Das Portfolio Management der Previs wird intern geführt. Wichtige Beratungsaufgaben werden von einer professionellen externen Beratungsfirma für Pensionskassenanlagen wahrgenommen.

Die Previs nimmt die Aktionärsrechte – im Namen der Versicherten – sehr ernst und lässt sich für die Wahrnehmung der Stimmrechte von einer spezialisierten unabhängigen Firma beraten. Gemeinsam mit weiteren Pensionskassen, wird zudem der stetige Dialog mit den Unternehmen gesucht: In der Schweiz als Mitglied der Stiftung Ethos und des Ethos Engagement Pool, im Ausland als Mitglied von EOS at Federated Hermes. Das Journal über die an den einzelnen Generalversammlungen getätigten Stimmabgaben wird periodisch auf previs.ch/mitgliedschaften publiziert.