Glossar

angle-left Risiko- und Verwaltungskostenbeitrag
Die Pensionskasse kann zur Finanzierung von Risiken Tod und Invalidität sowie den Verwaltungskosten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden Beiträge erheben. Diese Beiträge werden in % des versicherten Lohns festgelegt und finden sich im Vorsorgereglement.

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