Glossar

angle-left Wittwen-/Wittwerrente
Beim Tod einer aktiv versicherten Person oder Altersrentenbeziehenden haben hinterbliebene Ehegatten/-gattinnen bzw. Lebenspartner/-innen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Bedingungen und Höhe der Rente finden sich im Vorsorgereglement. Der Begriff Ehegattenrente wird synonym verwendet.

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