Anhang

1.1.1 Rechtsform und Zweck

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber und für Angehörige und Hinterlassene, auf welche das BVG anwendbar ist. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und zudem Unterstützungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit leisten. 

Im Hinblick auf die Umwandlung der Gemeinschaftsstiftung in eine Sammelstiftung wurde die Stiftungsurkunde durch Genehmigung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht vom 31. Oktober 2013  sowie dem Eintrag ins Handelsregister vom 18. Dezember 2013 geändert. Die Umsetzung der Zweckänderung erfolgte auf den 1. Januar 2015.

Mit Datum vom 13. November 2017 erfolgte gestützt auf die Verfügung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht der Eintrag der Fusion mit der Übernahme der Aktiven und Passiven der Comunitas Vorsorgestiftung in Bern im Handelsregister.

 

1.1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds

Die Stiftung ist im BVG-Register des Kantons Bern unter der Nummer 0692 eingetragen.

Alle dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellten Pensionskassen müssen beim Sicherheitsfonds BVG angeschlossen sein. Sie liefern entsprechende Beiträge an den Fonds ab. Der Sicherheitsfonds garantiert den Versicherten ihre Leistungen bis zu einem versicherten Lohn von CHF 129'060, sofern die Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig ist.

 

1.1.3 Urkunden und Reglemente

  • Stiftungsurkunde vom 30.04.2018, mit Wirkung ab 12.06.2018
  • Organisationsreglement der Previs vom 21.10.2020, gültig ab 01.01.2021
  • Vorsorgereglement der Previs vom 21.10.2020, gültig ab 01.01.2021
  • Anlagereglement der Previs vom 28.01.2019, gültig ab 01.01.2019. Ergänzt um den Anhang 8 «Ausschlüsse aus dem Anlageuniversum basierend auf der ESG-Strategie Finanzanlagen» vom 29.01.2020, gültig ab 01.01.2020
  • Kostenreglement der Previs vom 01.05.2017, gültig ab 01.01.2018
  • Rückstellungsreglement der Previs vom 12.03.2021, gültig ab 31.12.2020
  • Teilliquidationsreglement der Previs vom 21.10.2015, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2015. 

 

1.1.4 Führungsorgane der Previs und Zeichnungsberechtigung

An der Delegiertenversammlung 2021 wurden alle Mitglieder des Stiftungsrates im Rahmen der Gesamterneuerungswahl für eine weitere Amtsdauer bestätigt. Im Sommer 2021 musste der Stiftungsrat vom Hinschied von Stephan Spycher (Arbeitnehmerverteter) Kenntnis nehmen. Sein Sitz ist im Jahr 2021 vorerst vakant geblieben.
 

Zusammensetzung und Funktionen des Stiftungsrates im Jahr 2021

Vorname/Name Funktion Vertretung Arbeitgeber/
Arbeitnehmer
Anschluss Eintritt Stiftungsrat/
Wiederwahl
Peter Flück
 
Präsident
Vorsitz Complianceausschuss
Arbeitgeber Brienz Rothorn Bahn 2004/2021
Reto Lindegger Vizepräsident
Mitglied Complianceausschuss
Arbeitgeber Schweizerischer Gemeindeverband 2016/2021
Alfred Amrein Vorsitz Anlageausschuss Arbeitgeber Atupri Gesundheitsversicherung 2012/2021
Tanja Brunner Mitglied Anlageausschuss Arbeitnehmer Gemeinde Spiez 2020/2021
Matthias Bütikofer Mitglied Anlageausschuss Arbeitgeber SZB Schweizerischer
Zentralverein für das Blindenwesen
2014/2021
Martin Gafner Mitglied Anlageausschuss Arbeitgeber Siloah AG 2016/2021

Susanne Graf

Mitglied Complianceausschuss Arbeitnehmer Gemeinde Matzingen
bis Ende Oktober 2021
2020/2021
Irene Minder   Arbeitgeber Seniorenzentrum Oberburg 2020/2021
Urs Obrecht
 
Mitglied Complianceausschuss Arbeitnehmer Heime dahlia 2013/2021
Sarah Schneider   Arbeitnehmer Stiftung Wohnen im Alter 2020/2021
Stephan Spycher
verstorben 08.2021
 
Mitglied Anlageausschuss Arbeitnehmer Gemeinde Vinelz 2009/2021
Jürg Thöni
 
Mitglied Anlageausschuss Arbeitnehmer Spital STS AG 2012/2021

 

Zusammensetzung der Geschäftsleitung im Jahr 2021

Vorname/Name Funktion
Stefan Muri Geschäftsführer
Stefan Ernst Stv. Geschäftsführer / Leiter Kunden & Kommunikation
Pierre-Alain Cosendai Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Finanzen & Controlling
Nathalie Sesiani Mitglied der Geschäftsleitung / Leiterin Vorsorge 
Daniel Zwygart Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Vermögensanlagen

 

Zeichnungsberechtigung

Der Präsident, Vizepräsident und zwei Mitglieder des Stiftungsrats, die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung sind je kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigt. 

Vorname/Name

 
Funktion

 
Zeichnungsberechtigung
zu zweien
 
Zeichnungsberechtigung
zu zweien zusammen mit
einem Mitglied der GL
Peter Flück Präsident
Vorsitz Complianceausschuss
x  
Reto Lindegger Vizepräsident
Mitglied Complianceausschuss
x  
Alfred Amrein Mitglied des Stiftungsrates
Vorsitz Anlageauschuss
x  

Stephan Spycher
verstorben 08.2021

Mitglied des Stiftungsrates
Mitglied Anlageausschuss
x  
Stefan Muri
 
Geschäftsführer x  
Stefan Ernst Stv. Geschäftsführer
Leiter Kunden & Kommunikation
x  
Pierre-Alain Cosendai Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Finanzen & Controlling
x  
Nathalie Sesiani Mitglied der Geschäftsleitung
Leiterin Vorsorge
x  
Daniel Zwygart Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Vermögensanlagen
x  
Susanne Lötscher Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiterin Human Resources
  x
Markus Mürner Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiter Asset Management Immobilien
  x
Christoph Stäger Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiter Portfolio Management Immobilien 
  x
Marius Flückiger Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Leiter ICT & Innovationsmanagement 
  x

 

Entschädigungen des Stiftungsrates

Gestützt auf Ziffer 2.5 des Organisationsreglements werden die Entschädigungen an den Stiftungsrat summarisch im Geschäftsbericht publiziert:

  2021
CHF
2020
CHF
Fixhonorare 204'080 173'000
Sitzungsgelder 102'458 87'808
Total Entschädigungen des Stiftungsrates 306'538 260'808

 

Entschädigungen der Geschäftsleitung

Im Sinne einer über die Vorschriften hinausgehenden Transparenzpolitik publiziert die Previs auch Zahlen zur Entschädigung der Geschäftsleitung inkl. der Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungen. Die Previs kennt nebst den Jahreslöhnen ein Bonus-Malus-System, nach welchem alle Mitarbeitenden inkl. Geschäftsleitung nach einem vorgegebenen Verfahren eine leistungsabhängige zusätzliche Abgeltung erzielen können. Diese Abgeltung wird jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres gestützt auf die Leistungsbeurteilung in den Mitarbeiterförderungsgesprächen ermittelt. Sie berücksichtigt neben der Zielerreichung auch die finanzielle Situation der Previs.

  2021
CHF
2020
CHF
Jahreslohnsumme 1'122'550 1'119'788
Bonus 10'000 17'000
AG Anteile Sozialversicherungen 272'554 269'923
Total Entschädigungen der Geschäftsleitung 1'405'104 1'406'711

Das Verhältnis zwischen dem tiefsten (exkl. Lehrpersonal) und dem höchsten Lohn in der Previs beträgt: 1:5.0.

 

1.1.5 Experte, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde

Experte für die berufliche Vorsorge - Vertragspartner SwissLife Pension Services AG, Zürich
Experte für die berufliche Vorsorge - Ausführender Experte Martin Schnider
Externe Revisionsstelle T+R AG, Gümligen,
Leitende Revisorin: Rita Casutt


Beratung Vermögensverwaltung

Strategisch Renato Flückiger, Ittigen
Risk Controller PPCmetrics AG, Zürich

 

Aufsichtsbehörde

Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)
Belpstrasse 48, Postfach, 3000 Bern 14

 

1.1.6 Angeschlossene Arbeitgeber

Anzahl Anschlüsse mit aktiven Versicherten per Stichtag. 

  2021 2020
Segment Service Public 1'205 1'216
Segment Branchenoffen 48 44
Total Arbeitgeber 1'253 1'260

1.2.1 Aktive Versicherte

  2021   2020  
  Anzahl % Anzahl %
Frauen 23'311 70.5 22'714 70.6
Männer 9'759 29.5 9'444 29.4
Total aktive Versicherte 33'070 100.00 32'158 100.0

 

  2021 2020
Aktive Versicherte per 1.1. 32'158 31'689
Nachträgliche Mutationen Vorjahr 60 0
Eintritte 7'186 6'255
Austritte -5'461 -4'964
Pensionierungen -848 -799
Todesfälle -25 -23
Aktive Versicherte per 31.12. 33'070 32'158

 

1.2.2 Rentnerinnen und Rentner

  2021   2020  
  Anzahl % Anzahl %
Altersrenten 7'844 80.5 7'432 79.8
Invalidenrenten 619 6.4 633 6.8
Ehegattenrenten 1'014 10.4 1'002 10.8
Waisen-/Kinderrenten 254 2.6 237 2.5
übrige Renten 14 0.1 10 0.1
Total Rentenbezüger 9'745 100.0 9'314 100.0

 

  2021 2020
Rentenbezüger 1.1. 9'314 9'006
Nachträgliche Mutationen Vorjahr 78 11
Neue Rentenbezüger 1 658 636
Wegfallende Rentenbezüger 2 -305 -339
Rentenbezüger 31.12. 9'745 9'314

1 Pensionierung, Invalidität

2 Effektiver Austritt Anschluss oder je nach Rentenart: Pensionierung, Invalidität, Tod, Erreichen Schlussalter

 

1.2.3 Altersstruktur der aktiven Versicherten

  2021 2020
Frauen (Alter in Jahren) 44.67 44.54
Männer (Alter in Jahren) 45.92 45.97
Aktive Versicherte (Alter in Jahren) 45.04 44.96

 

1.3.1 Erläuterung der Vorsorgepläne und deren Finanzierung

Die Stiftung führte im Vorsorgewerk Service Public für den Sparteil neun Pläne resp. die freie Planwahl sowie sieben Risikopläne und im Vorsorgewerk Comunitas für den Sparteil vier Pläne resp. die freie Planwahl sowie vier Risikopläne. In den übrigen Vorsorgewerken gilt die freie Planwahl.

 

1.3.2 Weitere Informationen zu Vorsorgetätigkeit

Anpassung der Renten an die Preisentwicklung

Der Stiftungsrat hat an der Sitzung vom 04. Dezember 2020 beschlossen, auf eine Anpassung der Renten an die Teuerung per 01.01.2021 zu verzichten.

1.4.1 Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26

Der vorliegende Abschluss entspricht der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26.

 

1.4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften von Art. 47, 48 und 48a BVV2.

Flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bewertet.

Währungen werden zum Kurswert per Stichtag bewertet. Massgebend sind die Kurse, wie sie von der Depotstelle ermittelt werden.

Aktien, Obligationen und Anteile von Kollektivanlagen werden zum Kurswert per Stichtag bewertet. Massgebend sind die Kurse, wie sie von der Depotstelle ermittelt werden.

Direkte Immobilienanlagen werden per 31. Dezember durch das Portfolio Management Immobilien (für die Liegenschaften im Alleineigentum) und Privera AG (für die Miteigentumsanteile) mittels der DCF-Methode bewertet. 20 % der Werte der Liegenschaften im Alleineigentum wurden durch einen externen Schätzer (Wüest Partner) plausibilisiert (second opinion).

  • Der aktuelle Marktwert einer Immobilie wird bei der DCF-Methode durch die Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den Stichtag der Bewertung abdiskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen = EBITDA) bestimmt. Diese werden pro Liegenschaft individuell, in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken, marktgerecht und risikoadjustiert diskontiert.
  • Die Bewertungen erfolgen nach den aktuellen Werten gemäss Swiss GAAP FER 26, wobei die Marktwertdefinition gemäss IVSC/TEGoVA/RICS zu Grunde gelegt wird: «Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Immobilienvermögen am Tag der Bewertung zwischen einem verkaufsbereiten Veräusserer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenen Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ausgetauscht werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.»
  • Bauten in Ausführung (laufende Neubauprojekte, Sanierungen und Bauland) werden zu Herstellkosten aktiviert. Eine Bewertung erfolgt bis spätestens ein Jahr nach Fertigstellung. Als nicht werthaltig qualifizierte (Planungs-) Kosten werden ausgebucht.
  • Die bei geplanten Verkäufen von Bestandesliegenschaften anfallenden latenten Steuern werden zum Jahresabschluss geprüft und aktualisiert resp. bestätigt.
  • Die Diskontsätze liegen in einer Bandbreite zwischen 2.50% und 4.00%.

Abgrenzungen und nichttechnische Rückstellungen werden gemäss kaufmännischen Buchhaltungsregeln sowie den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 vorgenommen.

Zum Ausgleich von Wertschwankungen werden auf der Passivseite pro Vorsorgewerk auf die jeweils zur Anwendung kommende Anlagestrategie angemessene Wertschwankungsreserven gebildet.

Die minimal notwendige Zielgrösse der Wertschwankungsreserven pro Anlagekategorie wird nach der sogenannten finanzökonomischen Methode ermittelt (Value at Risk-Methode). Bei diesem Verfahren werden aufgrund der Rendite- und Risikoeigenschaften der Anlagekategorien die Wertschwankungsreserven der unterschiedlichen Anlagestrategien kalkuliert. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserven wird in Prozenten der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen angegeben, unter Berücksichtigung eines Sicherheitsniveaus von 97.5% über ein Jahr.
 

1.4.3 Änderungen von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung

Im Jahresabschluss 2021 sind keine Änderungen bei der Bewertung, der Buchführung und der Rechnungslegung im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen worden.

1.5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen

Die Previs ist eine teilautonome Vorsorgeeinrichtung und deckt ihre Risiken teilweise selber. Die Previs hat eine kongruente Rückversicherung bei der Lebensversicherungsgesellschaft PKRück für die betriebliche Vorsorge AG für die Risiken Tod und Invalidität abgeschlossen.

Die vertragliche Vereinbarung mit der PKRück AG sieht vor, dass ein allfälliger Überschuss oder ein Manko, resultierend aus einer besseren oder schlechteren Entwicklung des Schadenverlaufs als für die Prämienberechnung angenommen, in die entsprechende Kundenrisikoreserve, ausgewiesen in den Aktiven aus Versicherungsverträgen, jährlich eingebucht wird. Im Geschäftsjahr 2021 resultierte  ein Risikoverlust von CHF 5.2 Mio.

Im Jahr 2020 wurde der Rückdeckungsvertrag neu ausgehandelt und mit Wirkung auf den 1.1.2021 in Kraft gesetzt. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die beiden vor der Fusion 2017 abgeschlossenen und bisher getrennt geführten Verträge «Previs» und «Comunitas» zusammengeführt. Der Abschluss 2021 erfolgt entsprechend auf den zusammengeführten Verträgen.
 

1.5.2 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben

 

2021
CHF

2020
CHF
Stand Sparguthaben per 1.1. 3'217'390'465 3'075'327'384
Sparbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber 236'986'615 228'928'620
Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen 52'333'917 74'700'970
Freizügigkeitsleistungen 329'303'611 261'188'604
Einzahlungen WEF / Scheidung 15'582'845 14'641'932
Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -267'626'950 -237'553'647
Übertragung von Mitteln bei kollektivem Austritt -23'392'855 -25'749'048
Vorbezüge WEF/ Scheidung -10'483'889 -8'999'097
Auflösung infolge  Pensionierung, Tod -213'274'101 -200'587'001
Veränderung Sparguthaben EUF (erwerbsunfähige Versicherte) -6'153'912 -10'406'462
Verzinsung des Sparkapitals 68'434'583 45'898'208
Kompensationsmassnahme 26'111'185 0
Anpassungen Vorjahre / Erwerbsunfähigkeit / IV1 0 0
Stand Sparguthaben per 31.12. 3'425'211'514 3'217'390'465

1 Das EUF-Deckungskapital wird im Deckungskapital Rentner geführt.  

Die Sparguthaben wurden umhüllend unterschiedlich pro Vorsorgewerk mit einem Zinssatz von 2.00% bis 5.00% (2020: 1.00 – 2.00%) verzinst. Die Verzinsung lehnt sich an dem im Vorsorgereglement definierten Raster an und wird jährlich durch den Stiftungsrat auf Antrag der Vorsorgekommission pro Vorsorgewerk beschlossen.


1.5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG

  2021
CHF
2020
CHF
Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) 1'796'561'394 1'722'250'579

 

1.5.4 Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner

  2021
CHF
2020
CHF
Stand Deckungskapital per 1.1. 2'403'137'196 2'277'736'732
Veränderung aufgrund Teilliquidationen -12'074'078 -3'696'124
Anpassung an Neuberechnung per 31.12. 1) 75'419'704 129'096'588
Stand Deckungskapital per 31.12. 2'466'482'822 2'403'137'196

1) Vorjahreswert inkl. Umbuchungen IV-Deckungskapital und Anpassungen Übertritte aus Vorjahren.

 

1.5.5 Entwicklung der technischen Rückstellungen

  2021
CHF
2020
CHF
Rückstellung Grundlagenwechsel 6'786'018 0
Rückstellung Umwandlungssatz 40'032'392 67'554'373
Rückstellung Senkung technischer Zinssatz 7'791'943 0
Rückstellung Verluste auf BVG-Altersrenten 5'110'622 6'600'335
Total technische Rückstellungen 59'720'975 74'154'708

 

1.5.6 Ergebnis des versicherungstechnischen Berichts per 31.12.2021

Als Sammeleinrichtung führt die Previs pro Vorsorgewerk eine in sich geschlossene Rechnung nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26. Dementsprechend weist jedes Vorsorgewerk einen individuellen Deckungsgrad aus, der den jeweils zuständigen Gremien des Vorsorgewerks kommuniziert wird. Der Ausweis des konsolidierten Deckungsgrads auf Stiftungsebene ist für die einzelnen Vorsorgewerke nicht massgebend.

Die versicherungstechnische Bilanz per 31.12.2021 weist auf Stiftungsebene einen konsolidierten Überschuss von CHF 603'849’799 auf. Der konsolidierte Deckungsgrad beträgt 110.15% bei einem technischen Zinssatz von 1.75%.

Die Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgewerke liegen zwischen 100.28% und 129.38%.

Es besteht im Sinne von Art. 44 BVV2 keine Unterdeckung.

Es bestehen ausreichend versicherungstechnische Rückstellungen für

  • den Grundlagenwechsel (CHF 6.7 Mio.);
  • den Umwandlungssatz (CHF 40.0 Mio.);
  • Verluste auf BVG-Altersrenten (CHF 5.1 Mio.).

 

Zudem besteht eine Rückstellung zur Senkung des technischen Zinssatzes von CHF 7.8 Mio.

Es sind alle gemäss Rückstellungsreglement und Beschlüssen der Vorsorgeeinrichtung notwendigen versicherungstechnischen Rückstellungen mit ihrem Sollwert dotiert.

Der Pensionskassenexperte bestätigt, dass die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung am 31.12.2021 den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Zudem wird bestätigt, dass die verwendeten technischen Grundlagen BVG 2020 PT 2020 sowie der technische Zinssatz von 1.75% für die Previs aktuell angemessen sind.

 

1.5.7 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen

Die reglementarischen Grundlagen, wie auch die Berechnungen zur versicherungstechnischen Bilanz, basieren auf den technischen Grundlagen BVG 2020 (Periodentafel mit auf das Jahr 2020 fortgeschriebenen Werten) und einem technischen Zinssatz von 1.75%.

Verheiratungswahrscheinlichkeiten, Alter des Ehegatten, Anzahl Kinder, Alter der Kinder werden nach der kollektiven Methode berücksichtigt. Anstatt die individuelle Familiensituation im Detail zu erfassen, wird für jede versicherte Person mit den Erfahrungszahlen der technischen Grundlagen BVG 2020 gerechnet.

Der technische Zinssatz ist der Diskontsatz (oder Bewertungszinssatz), mit dem sich die Vorsorgekapitalien oder technischen Rückstellungen sowie die Finanzierung einer Vorsorgeeinrichtung bestimmen lassen. Gestützt auf eine Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge setzt das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung den technischen Zinssatz für die Bewertung der Vorsorgekapitalien der Rentenbezüger und gegebenenfalls für die technischen Rückstellungen fest.

Zudem gilt eine Obergrenze für die Empfehlung des technischen Zinssatzes, dessen Überschreitung der Experte sachlich begründen muss (FRP 4 in der Version vom 25.04.2019).

Der technische Zinssatz der Previs beträgt 1.75% (Vorjahr 1.75%) und liegt um 0.12 Prozentpunkte unter der Obergrenze gemäss FRP 4.

Stabile Verhältnisse in der Bestandesstruktur vorausgesetzt und unter Annahme, dass die Renditeerwartungen längerfristig auf dem aktuellen Niveau verbleiben, erachtet der Pensionskassenexperte den technischen Zinssatz als angemessen.

 

1.5.8 Versicherungstechnische Rückstellungen 

Grundsätze

Die Previs bildet für versicherungstechnische Risiken, die Schwankungen unterliegen, sowie für Leistungsversprechen, die nicht oder nicht ausreichend durch reglementarische Beiträge finanziert sind, versicherungstechnische Rückstellungen.

Bei den versicherungstechnischen Rückstellungen handelt es sich um Verstärkungen, die bei der Berechnung des Deckungsgrades nach Art. 44 BVV2 in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger.
 

Rückstellung für Grundlagenwechsel

Diese Rückstellung wird gebildet, um den finanziellen Auswirkungen der seit der Veröffentlichung der technischen Grundlagen angenommenen Zunahme der Lebenserwartung Rechnung zu tragen.

Der Sollbetrag der Rückstellung entspricht gemäss Rückstellungsreglement 0.3 Prozent des Rentendeckungskapitals, multipliziert mit der Differenz zwischen dem Berechnungsjahr und dem Jahr, in dem die von der Vorsorgeeinrichtung verwendeten Rechnungsgrundlagen veröffentlicht wurden. Damit sind per Bewertungsstichtag 0.3% des Rentendeckungskapitals zurückzustellen (Vorjahr 0%).
 

Rückdeckung / Risikoschwankungsfonds aktive Versicherte

Über Art und Ausmass der Rückdeckung der Risiken Tod, Invalidität und Alter entscheidet der Stiftungsrat aufgrund der vom Experten hierfür erarbeiteten notwendigen Entscheidungsgrundlagen.

Die Previs versichert die Risiken Tod und Invalidität mittels weitgehend kongruenter Rückversicherung.
 

Rückstellung Umwandlungssatz

Eine Rückstellung Umwandlungssatz wird gebildet, wenn aufgrund der angewendeten Umwandlungssätze im Beitragsprimat Pensionierungsverluste entstehen.

Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 58 berechnet. Sie entspricht der mit dem technischen Zinssatz diskontierten Differenz zwischen dem voraussichtlichen Altersguthaben im Rücktrittsalter und dem für die umgewandelte Rente berechneten versicherungstechnisch notwendigen Deckungskapital im selben Zeitpunkt. Dabei wird eine Kapitalbezugsquote gemäss Erfahrungswerten berücksichtigt.
 

Rückstellung für Verluste auf BVG-Altersrenten

Fällt bei der Pensionierung die reglementarische Altersrente tiefer aus als die Altersrente gemäss BVG, entstehen Mutationsverluste, weil die reglementarische Altersrente auf die Altersrente gemäss BVG angehoben werden muss. Um diese Verluste aufzufangen, wird eine Rückstellung gebildet.

Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 58 nach denselben Grundsätzen wie die Rückstellung Umwandlungssatz berechnet.
 

Rückstellung für Senkung des technischen Zinssatzes

Per 31.12.2021 wurde eine erste Rückstellungstranche für eine weitere Senkung des technischen Zinssatzes gebildet. Bis längstens 2028 wird jährlich eine Rückstellung gebildet um, falls nötig, den technischen Zinssatz weiter senken zu können.

 

1.5.9 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen

Im Berichtsjahr wurden die technischen Grundlagen (technischer Zinssatz 1.75%, BVG Grundlagen 2020) unverändert weitergeführt.

 

1.5.10 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2

Der Deckungsgrad auf Stiftungsebene gemäss Art. 44 BVV2 beträgt 110.15%. Die Spannweite der Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgewerke wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 Deckungsgrad Vorsorgewerke

2021 2020
< 90.0% 0 0

90.0% – 94.9%

0 0
95.0% – 100.0% 0 1

> 100.0%

17 16

1.6.1 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement

1.6.1.1 Anlagereglement

Das Anlagereglement der Previs regelt die Aufteilung von Verantwortung, Kompetenzen und Controllingaufgaben auf den Stiftungsrat, den Anlageausschuss und die Geschäftsleitung.

Die Vermögensanlage ist in verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Kompetenzzuweisungen aufgeteilt. Grob dargestellt ergibt sich folgendes Bild:

Bereich Stiftungsrat Anlageausschuss Portfoliomanagement
Strategische Allokation Entscheid Beratung  
Taktische Allokation Information Entscheid Umsetzung
Titelauswahl   Information Entscheid
Tagesgeschäft   Information Entscheid
Reporting Information Information Konsolidierung

 

In den externen Mandaten ist unter Portfoliomanagement der zuständige Portfoliomanager der jeweiligen Bank zu verstehen; bei den internen Mandaten ist damit das Previs interne Portfoliomanagement gemeint.

 

Die weiteren beteiligten Stellen

Aufgabe Verantwortung
Strategische Beratung Renato Flückiger, Ittigen
Global Custodian UBS Switzerland AG, Zürich
Fondsmanagement UBS Fund Management, Basel
Risk Controller PPCmetrics AG, Zürich

 

1.6.1.2 Vermögensverwaltungsmandate

Die Obligationen Inland, Obligationen Ausland, Aktien Schweiz und Aktien Ausland werden mit Bewilligung der Finanzmarktaufsicht in Einanlegerfonds mit Rückdelegation der Vermögensverwaltung an das Portfoliomanagement der Previs geführt. Alle weiteren Anlagekategorien werden nach dem gleichen Prinzip in sogenannten Managed Accounts durch das Portfoliomanagement der Previs verwaltet.

Die Previs verwaltet somit das gesamte Anlagevermögen mit Unterstützung externer Spezialisten grundsätzlich selber.

Weiter besteht ein Vermögensverwaltungsmandat der Credit Suisse Asset Management für Obligationen Fremdwährungen.
 

1.6.2 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserven 

Die Wertschwankungsreserven werden pro Vorsorgewerk gebildet. Die Zielgrössen der Wertschwankungsreserven für die einzelnen Anlagestrategien1 wurden wie folgt festgelegt:

  2021   2020  
  CHF % CHF %
Anlagestrategie 15 n.v. 13.0% n.v. 13.0%
Anlagestrategie 30 956'800'789 17.6% 915'391'009 17.6%
Anlagestrategie 40 61'815'636 21.7% 58'731'970 21.7%
Anlagestrategie Rentner 31'765'186 13.8% 30'766'114 13.8%

Das dabei angewendete Verfahren entspricht den unter Ziffer 1.4.2 dargestellten Bewertungsgrundsätzen. Die notwendigen Wertschwankungsreserven wurden 2020 durch die PPCmetrics AG geschätzt.

1 Die im Namen der Strategie verwendete Zahl entspricht dem jeweiligen Aktienanteil.
 

1.6.3 Darstellung der Vermögensanlagen nach Anlagekategorien

1.6.3.1 Darstellung nach Gliederung der Buchhaltung

  2021
CHF
2020
CHF
Strategie 30 6'037'225'342 5'520'281'134
Strategie 40 351'967'430 322'868'764
Strategie Rentner 221'324'334 211'682'041
Total Vermögensanlagen 6'610'517'106 6'054'831'940

 

Betriebskapital und Übriges 2021
CHF
2020
CHF
Liquidität Betrieb 73'204'244 41'531'609
Forderungen gegenüber Arbeitgebern 5'676'950 6'423'859
Verschiedene Forderungen 1'504'263 2'831'848
Aktiven aus Versicherungsverträgen 2'927'527 11'860'830
Immaterielle Anlagen 42'601 84'048
Sachanlage 881'550 2'429'950
Aktive Rechnungsabgrenzung 914'568 577'401
Total Betriebskapital und Übriges 85'151'703 65'739'545

 

Zusammenfassung Gesamtvermögen 2021
CHF
2020
CHF
Total Vermögensanlagen 6'610'517'106 6'054'831'940
Total Betriebskapital und Übriges 85'151'703 65'739'545
Total Gesamtvermögen (Bilanzsumme) 6'695'668'809 6'120'571'485

Die Position Forderungen gegenüber Arbeitgebern enthält die per 31.12.2021 noch ausstehenden Beiträge.
 

1.6.3.2 Darstellung gemäss Anlagestrategie 30

Die Allokation per 31. Dezember 2021 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung der UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen in Folge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2021 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 2.9% 0 – 15 %
Obligationen Inland 8.0% 9.9% 5 – 15 %
Obligationen Ausland 20.0% 13.9% 10 – 25 %
Wandelobligationen Global 4.0% 5.0% 0 – 6 %
Aktien Schweiz 7.0% 7.1% 4 – 11 %

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

18.0%
5.0%
20.0%
2.9%
15 – 29 %
Alternative Anlagen 7.0% 10.0% 0 – 13 %
Immobilien Schweiz 26.0% 24.2% 22 - 40 %
Immobilien Ausland 4.0% 4.1% 0 – 6 %

Wir waren per 31.12.2021 mit der Aktienallokation auf der strategischen Normquote positioniert. 
 

1.6.3.3 Darstellung gemäss Anlagestrategie 40

Die Allokation per 31. Dezember 2021 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung der UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen in Folge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2021 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 2.5% 0 – 10 %
Obligationen Inland 5.0% 7.9% 3 – 10 %
Obligationen Ausland 15.0% 10.9% 5 – 20 %
Wandelobligationen Global 6.0% 6.9% 2 – 10 %
Aktien Schweiz 10.0% 9.2% 7 – 15 %

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

23.0%
7.0%
27.1%
3.8%
20 – 35 %
Alternative Anlagen 12.0% 12.0% 4 – 15 %
Immobilien Schweiz 17.0% 15.7% 14 - 25 %
Immobilien Ausland 4.0% 4.0% 0 – 7 %

Wir waren per 31.12.2021 mit der Aktienallokation auf der strategischen Normquote positioniert. 
 

1.6.3.4 Darstellung gemäss Anlagestrategie Previs Rentner

Die Allokation per 31. Dezember 2021 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung der UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen in Folge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.

Dem Wert per Ende 2021 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:
 

Anlagekategorie Normquote Allokation Bandbreiten
Liquidität 1.0% 1.2% 0 – 18 %
Obligationen Inland 15.0% 14.4% 10 – 30 %
Obligationen Ausland 18.0% 17.3% 15 – 35 %
Wandelobligationen Global 4.0% 4.1% 0 – 5 %
Aktien Schweiz 4.0% 4.2% 0 – 5 %

Aktien Ausland entwickelt
Aktien Emerging Markets

6.0%
2.0%
6.2%
2.0%
0 - 10%
Alternative Anlagen 10.0% 10.5% 0 – 12 %
Immobilien Schweiz 37.0% 36.8% 25 – 45 %
Immobilien Ausland 3.0% 3.2% 0 – 4 %

Wir waren per 31.12.2021 mit der Aktienallokation auf der strategischen Normquote positioniert. 
 

1.6.4 Gesetzliche Begrenzungen nach BVV2

1.6.4.1 Art. 55 BVV2 bezogen auf das Gesamtvermögen

Gemäss Artikel 55 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) gelten für die einzelnen Anlagen Begrenzungen.

  Effektiver Anteil Maximaler Anteil
Grundpfandtitel 1.78% 50.00%
Aktien 29.65% 50.00%
Immobilien 27.10% 30.00%
davon Immobilien Schweiz 23.66% 30.00%
davon Immobilien Ausland 3.45% 10.00%
Alternative Anlagen 8.24% 15.00%
Fremdwährungen ungesichert 26.94% 30.00%
Infrastruktur 1.59% 10.00%
Anlagen beim Arbeitgeber 0.00% 5.00%

 

Sämtliche Begrenzungen werden auf der Stiftungsebene erfüllt. Die gemäss BVV2 als Immobilien deklarierten Vermögenswerte betragen für die Rentner-Strategie per 31. Dezember 2021 jedoch 40.0 %. Die BVV2-Limite wird somit auf Ebene der Anlagestrategie um 10.0% überschritten. Die Überschreitung der Begrenzung von 30% bei den Immobilien ist mit folgenden Anmerkungen im Anlagereglement begründet und legitimiert:

Die Anlagerichtlinien führen dazu, dass die folgenden Anlagebegrenzungen gemäss BVV2 erweitert werden müssen:

  • Total Immobilien gemäss Normquoten Previs: 40%
  • Total Immobilien gemäss Maximalquoten Previs: 49%
  • Total Immobilien gemäss Maximalquoten BVV2: 30%, davon max. 10% Immobilien Ausland

Die Previs verfolgt eine Anlagestrategie, die im Rahmen der Risikofähigkeit (insbesondere unter Berücksichtigung der Struktur der Verpflichtungen das Ertragspotenzial der verschiedenen Anlagemärkte optimal nutzen will. Zur Reduktion der Volatilität des Gesamtvermögens hält die Previs einen grossen Anteil direkter Immobilien im Eigentum und eigener Verwaltung mit hauptsächlicher Ausrichtung auf Mietwohnungen. Die strategische Normquote dieser Anlagekategorie liegt bei 37%. Als Ergänzung und Diversifikation der auf Wohnungen ausgerichteten direkten Immobilien werden auch indirekte Immobilien im Ausland mit einer strategischen Normquoten von 3% gehalten. Bei Ausschöpfung der Normquoten, kann sich daher eine Immobilienquote von 40%, und bei Ausschöpfung aller Maximallimiten eine solche von 49% ergeben, was 10 Prozentpunkte resp. 19 Prozentpunkte über den Limiten gemäss BVV2 liegt. Mit dieser erhöhten Immobilienquote, namentlich den direkten Immobilien wird eine zusätzliche Verbesserung der Gesamtrisikosituation erreicht.

Die Quote Alternative Anlage nach BVV2 weicht von der effektiven Klassifizierung gemäss Anlagereglement ab, da für die Überwachung der Risiken eine ökonomische Betrachtungsweise im Vordergrund stehen soll. Die Einhaltung der Quote Alternative Anlagen nach BVV2 wird sichergestellt durch ein separates BVV2-Reporting unseres Global Custodian.
 

1.6.5 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente und Kapitalzusagen

1.6.5.1 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente

  Exposure +
CHF
Exposure -
CHF
Marktwert
CHF
Kontraktvolumen
CHF
Währungsinstrumente 4'901'221 -80'470  4'820'751 953'152'454
Strukturierte Produkte 2'728'107 0  2'728'107  2'728'107
Total 7'629'328 -80'470 7'548'858 955'880'561

Die per 31. Dezember 2021 bestehenden Margenanforderungen sind bei unserem Global Custodian durch vorhandene interne Limiten gedeckt.

Unter den strukturierten Produkten befinden sich Trackerzertifikate sowie Zinsprodukte mit variablen Coupons.
 

1.6.5.2 Laufende (offene) Kapitalzusagen

Per Stichtag 31. Dezember 2021 sind folgende Kapitalzusagen offen:

  CHF EUR USD
Kapitalzusage abgerufen 5'685'123 107'297'688 157'644'961
Kapitalzusage offen 8'314'877 57'702'312 70'055'039
Kapitalzusage Total 14'000'000 165'000'000 227'700'000

 

1.6.6 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending

Das Anlagereglement der Previs lässt grundsätzlich keine Ausleihe von Wertschriften zu. Es ist allerdings möglich, dass innerhalb von gezeichneten Anteilen an Fonds und Anlagestiftungen Securities Lending durch das Portfoliomanagement des Anbieters erfolgen kann.
 

1.6.7 Erläuterung des Nettoergebnisses aus der Vermögensanlage

1.6.7.1 Rendite

  Gesamtvermögen Finanzanlagen Direkte
Immobilienanlagen
ø 10 Jahre 5.37% 5.27% 5.46%
2021 7.21% 7.82% 4.96%
2020 4.11% 4.31% 3.46%
2019 9.72% 11.50% 4.44%
2018 -3.01% -5.24% 4.52%
2017 8.32% 9.17% 5.29%
2016 7.45% 4.64% 14.96%
2015 0.79% -0.05% 3.59%
2014 6.61% 7.23% 4.34%
2013 6.56% 6.82% 5.62%
2012 6.58% 7.58% 3.85%

Bis 2014 entspricht die Gesamtrendite der Gemeinschaftseinrichtung Previs Service Public. Ab 2015 entspricht sie dem konsolidierten Ergebnis aller Anlagestrategien (Gesamtvermögen). Ab 2017 beinhaltet die Gesamtrendite ebenfalls die Vermögensanlagen der ehemaligen Comunitas Vorsorgestiftung. Aus den Zahlen ab 2015 lassen sich die Renditen für die einzelnen Vorsorgewerke nicht ableiten. Für die Vorsorgewerke ist die Rendite der gewählten Anlagestrategie gemäss Anteilscheinbuchhaltung massgebend.

 

1.6.7.2 Vermögensverwaltungskosten

Die ausgewiesenen relativen Vermögensverwaltungskosten sind gegenüber dem Vorjahr leicht um 0.02% gestiegen.

  2021
CHF
2020
CHF
Explizite Kosten Finanzanlagen -943'399 -1'442'900
Implizite Kosten Finanzanlagen -21'810'513 -17'487'239
Total Kosten Vermögensverwaltung Finanzanlagen brutto -22'753'912 -18'930'139
in % des Marktwerts der Finanzanlagen 0.44% 0.40%
Rabattierungen 528'417 456'824
Total Kosten Vermögensverwaltung Finanzanlagen netto -22'225'495 -18'473'315
in % des Marktwerts der Finanzanlagen 0.43% 0.39%
Interne Verwaltungskosten -6'005'377 -6'019'212
Verwaltungskostenhonorare an Dritte -489'242 -489'951
Einnahmen Verwaltungskostenhonorare HNK 313'571 267'860
Internes Portfoliomanagement -58'007 -87'671
Schätzungen -47'368 -171'185
Total Kosten Vermögensverwaltung Immobilien -6'286'421 -6'500'159
in % des Marktwerts der direkten Immobilienanlagen 0.44% 0.48%
Total Vermögensverwaltungskosten netto -28'511'916 -24'973'474
Vermögensverwaltungskosten brutto in % des Gesamtanlagevermögens 0.44% 0.42%
Vermögensverwaltungskosten netto in % des Gesamtanlagevermögens 0.43% 0.41%

Die Previs hat mit verschiedenen Anlagestiftungen und Anbietern von Fonds Vereinbarungen über Rabattierungen abgeschlossen. Für das Jahr 2021 hat die Previs CHF 0.53 Mio. (2020: CHF 0.46 Mio.) an Rabattierungen gutgeschrieben erhalten. Im Weiteren haben wir mit unserem Global Custodian ein sogenanntes Fund Master Agreement abgeschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem die Segregierung sämtlicher von uns gehaltenen Anlagefonds. Mit dieser Vereinbarung kann ausgeschlossen werden, dass unser Global Custodian im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Previs Zuwendungen in Form von Rabattierungen im Sinne des BGE 132 III 460 erhalten hat.

Die Previs hielt per 31. Dezember 2021 gemäss Ausweis der Vermögensverwaltungskosten der UBS keine intransparenten Kollektivanlagen. Entsprechend beträgt die Kostentransparenzquote 100%.
 

  2021
CHF
2020
CHF
Total kostentransparente Anlagen  6'610'517'106  6'054'831'939
Total intransparente Kollektivanlagen 0 0
Gesamtanlagevermögen  6'610'517'106  6'054'831'939
Kostentransparenzquote 100.00% 100.00%

 

1.6.7.3 Ausübung Stimmrechte

Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), besser bekannt als «Minder-Initiative», verpflichtet die Pensionskassen, ihre Stimmrechte als Aktionärin von Schweizer Unternehmen aktiv und im Sinne der Destinatäre wahrzunehmen. Das Stimmrechtsverhalten kann auf www.previs.ch/vermoegensanlagen eingesehen werden.
 

1.6.8 Erläuterungen der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeber-Beitragsreserve

1.6.8.1 Erläuterungen zu den Anlagen bei Arbeitgebern

Per 31. Dezember 2021 bestanden keine Anlagen bei Arbeitgebern.
 

1.6.8.2 Erläuterungen zu den Arbeitgeber-Beitragsreserven

  2021
CHF
2020
CHF
Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven per 1.1. 9'817'802 7'980'286
Einlagen 3'659'593 3'153'447
Entnahme für Beitragsfinanzierung -1'500'624 -1'175'629
Entnahme für Besitzstandswahrung -155'208 -178'426
Entnahme bei Austritten von Versichertenbeständen 0 0
Verzinsung 48'065 38'124
Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven per 31.12. 11'869'628 9'817'802

Die Arbeitgeber-Beitragsreserven wurden in allen Vorsorgewerken mit 0.5% verzinst. Seit 2020 gilt das folgende Verzinsungsmodell:

  • bei Überdeckung (Deckungsgrad > 100%) des Vorsorgewerks: ½ *BVG-Minimalzins 
  • bei Unterdeckung (Deckungsgrad < 100%) des Vorsorgewerks: 0.0%

Der Gesetzgeber hat mit der «Covid-19-Verordnung berufliche Vorsorge» die Möglichkeit geschaffen auch Arbeitnehmerbeiträge mit den Arbeitgeber-Beitragsreserven zu finanzieren. Im Jahr 2021 wurden CHF 24‘254.10 aus den Arbeitgeber-Beitragsreserven für die Finanzierung der Arbeitnehmerbeiträge verwendet. 

*Der Bundesrat legt den BVG-Minimalzins jährlich, jeweils im vierten Quartal für das Folgejahr, fest.

1.7.1 Verwaltungsaufwand 

Die Previs führt eine Verwaltungskostenrechnung nach den einzelnen Bereichen Vorsorge, Kunden & Kommunikation, Finanzanlagen und Immobilienanlagen. Die untereinander erbrachten Dienstleistungen werden intern verrechnet.

  2021
CHF
2020
CHF
Verwaltungskosten (VK) brutto1 -10'144'017 -9'874'310
Verwaltungsertrag Vorsorge 92'564 107'953
Verwaltungskosten abzüglich Verwaltungsertrag Vorsorge -10'051'454 -9'766'356
An die Arbeitgeber verrechnete Verwaltungskosten 4'846'710 4'683'626
Verwaltungskosten netto -5'204'744 -5'082'731

1 Entschädigungen an Versicherungsvermittler: Diese sind in den Verwaltungskosten enthalten. Die Entschädigungen erfolgen auf den Risiko- und Kostenprämien. Anschlüsse oder versicherte Personen, für welche aufgrund ihres Arbeitgebers Entschädigungen an Versicherungsvermittler fliessen, wenden sich bei Bedarf direkt an den zuständigen Versicherungsvermittler, um die Höhe der Entschädigung zu erfahren.

 

1.7.2    Eventualverpflichtung gegenüber der PK Rück Lebensversicherungsgesellschaft für die betriebliche Vorsorge AG

Die Previs hat mit dem Abschluss der Rückversicherung ihrer Risiken für Tod und Invalidität mit der PK Rück im Jahr 2013 auch ein Aktienpaket übernommen. Die Beteiligung der Previs ist mit einem Anteil von 22.5% substanziell und gleichberechtigt mit den seinerzeitigen Gründungsmitgliedern Nest, PKG und Abendrot.

Aufgrund regulatorischer Bestimmungen ist zwingend sicherzustellen, dass die PK Rück stets solvent ist. In der Folge sehen die Bestimmungen eine Mindestsolvenz von 100% vor. Die PK Rück selbst hat sich als Zielgrösse eine Solvenz-Quote von 200% und als Mindestsolvenz eine Quote von 150% gesetzt. Bei unvorhergesehenen Marktentwicklungen oder aus anderen Gründen kann die Solvenz-Quote auf unter diese selbst gesetzte Mindestsolvenz von 150% sinken. Bei Unterschreiten der eigenen

Mindestsolvenz sollen umgehend Massnahmen zwecks Wiederherstellung der Zielgrösse erfolgen.
Dazu eignet sich eine entschädigungslose Zuzahlung in die freien Kapitalreserven der PK Rück durch die Aktionäre, da sie schnell und einfach erfolgen kann. Im entsprechenden Zuzahlungsvertrag ist vorgesehen, dass der Zeitpunkt innerhalb der nächsten fünf Jahre durch den Verwaltungsrat der PK Rück mit einfachem Mehr bestimmt werden kann. Damit soll es dem Verwaltungsrat ermöglicht werden, auf das Marktumfeld und den regulatorischen Anforderungen schnell reagieren zu können.

Der Stiftungsrat der Previs hat dem Vertrag am 9. Mai 2018 zugestimmt und ist damit gleichzeitig eine Eventualverpflichtung von maximal 6.975 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2022 eingegangen. 

Die Verpflichtung ist als Eventualverpflichtung nicht bilanziert.

Die Genehmigung der Jahresrechnung 2020 durch die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) erfolgte am 8. Juni 2021. Es wurden keine Auflagen gemacht.

1.9.1 Unterdeckung / Erläuterung der getroffenen Massnahmen

Per 31.12.2021 weist kein Vorsorgewerk einen Deckungsgrad tiefer als 100% aus. Es bestehen somit keine Unterdeckungen.
 

1.9.2 Teilliquidation

Von den per 31.12.2021 gekündigten Anschlussverträgen tritt in drei Fällen der Tatbestand der Teilliquidation ein. Diese Teilliquidationen konnten noch nicht abgeschlossen werden, eine Akonto-Zahlung der Deckungskapitalien an die übernehmenden Vorsorgeeinrichtungen ist jedoch erfolgt. Zudem vollzieht ein Anschluss per 01.01.2022 den Wechsel aus einem Verbundvorsorgewerk in ein anderes Vorsorgewerk bei der Previs. Dieser Übertritt führt ebenfalls zu einer Teilliquidation. 

Die kollektiven Ansprüche auf Rückstellungen und Wertschwankungsreserven per Bilanzstichtag wurden noch nicht transferiert. Eine Abgrenzung ist in der Jahresrechnung 2021 berücksichtigt.
 

1.9.3 Verpfändete Vermögenswerte

Für die Deckung von Devisentermingeschäften besitzt unsere Hausbank ein Pfandrecht an unserem Wertschriftenbestand in der Höhe von 50 Mio. CHF. Für börsengehandelte Derivate wurden zusätzlich in unseren Einanlegerfonds entsprechende Vermögenswerte verpfändet.

Die Abwärtsentwicklung der Anlagemärkte in den ersten Wochen des neuen Jahres, u.a. bedingt durch die geopolitische Situation, kann kurzfristig entsprechende negative Auswirkungen auf den Deckungsgrad der einzelnen Vorsorgewerke haben.

Faktenblätter der Vorsorgewerke

Faktenblatt Comunitas Faktenblatt Service Public Faktenblatt Strategie 30 Faktenblatt Rentner