Glossar

angle-left Ehegattenrente
Verstirbt eine versicherte Person oder ein/e Rentenbeziehende/-r, so hat der überlebende Ehepartner/die überlebende Ehepartnerin Anspruch auf eine Ehegattenrent. Bedingungen und Höhe der Ehegattenrente finden sich im Vorsorgereglement. Der Begriff Witwenrente wird synonym verwendet.

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