Glossar

angle-left Kapitaldeckungsverfahren
Die berufliche Altersvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren, d.h. das für die Leistungen erforderliche Kapital wird für jede versicherte Person während der Erwerbstätigkeit angespart. Die Höhe der Altersleistung ist somit erst am Ende des Sparprozesses bekannt (Ausnahme Leistungsprimat).

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