Glossar

angle-left Verpfändung von Wohneigentum
Versicherte haben die Möglichkeit, das Altersguthaben bzw. Ihre Freizügigkeitsleistung teilweise oder vollumfänglich für Wohneigentum zu verpfänden. Die Pensionskasse ist dabei verpflichtet, dem/der Gläubiger/-in Ihren allfälligen Austritt zu melden.

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