Glossar

angle-left Vorbezug infolge Scheidung
Bei Scheidung bzw. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft muss eine Freizügigkeitsleistung an den/die ausgleichsberechtigten Ex-Partner/-in übertragen werden. Der versicherten Person wird danach jedoch gesetzlich zugestanden, jederzeit freiwillige Einlagen bis zur Höhe des Übertrages in die Pensionskasse einzubringen.

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