Weiterversicherung ab Alter 58

Karl Klose, ein guter Arbeitskollege von Lars Finger, verliert kurz vor seiner Pensionierung infolge Restrukturierung im Alters- und Pflegeheim Morgenrot seine Arbeitsstelle. Weil er das 58. Altersjahr bereits vollendet hat, kann er die freiwillige Weiterführung seiner beruflichen Vorsorge verlangen und so den Anspruch auf den Rentenbezug behalten. Karl hat zudem die gleichen Rechte wie seine bisherigen Arbeitskolleginnen und -kollegen, welche beim Alters- und Pflegeheim Morgenrot angestellt und bei der Previs versichert sind. Er kann wählen, wie er seine Versicherung weiterführen will:

  • Risikoleistungen zum letzten gültigen AHV- Lohn;
  • Risikoleistungen zu einem tieferen AHV- Lohn;
  • Risiko- und Altersleistungen zum letzten gültigen AHV-Lohn;
  • Risiko- und Altersleistungen zu einem tieferen AHV-Lohn.


Karl kann seinen AHV-Lohn bei Bedarf jeweils per 1. Januar des Folgejahres anpassen, was ihm zusätzliche Flexibilität bietet. Er muss sich gut überlegen für welche Variante er sich entscheidet, da er für die bisherigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge inkl. Verwaltungskosten selber aufkommen muss. 

Das angesparte Kapital von Karl bleibt so lange bei der Previs bis er – wenn er eine neue Arbeitsstelle findet – in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintritt und mindestens zwei Drittel seines Altersguthabens übertragen werden.

Sein Ziel ist es, nach drei Jahren Weiterführung der Versicherung seine Altersleistungen in Rentenform zu erhalten. Eine Auszahlung in Kapitalform wäre ausserdem nach zwei Jahren seit Beginn der Weiterversicherung nicht mehr möglich, und die Austrittsleistung kann dann nicht mehr für den Bezug oder die Verpfändung seines selbstbewohnten Wohneigentums verwendet werden. Es freut Karl zu hören, dass er bereits erfolgte WEF-Vorbezüge zurückbezahlen und freiwillige Einkäufe weiterhin vornehmen kann.