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angle-left Masszahlen & Altersrenten 2022

 

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung am 3. Dezember 2021 entschieden, die laufenden Renten per 1.1.2022 nicht der Teuerung anzugleichen. Die gesetzlichen Vorgaben sind in jedem Fall gewährleistet.

Eine Erhöhung der monatlichen Renten führt zu steigenden langfristigen Verpflichtungen, was sich auf die Deckungsgrade der Vorsorgewerke auswirkt. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Stiftungsrat – nach dem Vorsichtsprinzip – über den jährlichen Teuerungsausgleich. Er hat sich entschieden, per 1.1.2022 auf eine Erhöhung der Renten zu verzichten.

Ab 1.1.2022 wendet die Previs ein neues Modell an, welches eine mögliche Beteiligung der Rentner am erzielten Ergebnis – abhängig vom Deckungsgrad und der erwirtschafteten Anlagerendite – vorsehen kann.