Glossar

angle-left Überbrückungsrente
Bei einer vorzeitigen Pensionierung kann die versicherte Person eine Überbrückungsrente beziehen, welche die (fehlende) AHV-Rente bis zum ordentlichen Pensionierungsalter kompensiert. Die AHV-Rente wird erst beim ordentlichen Pensionierungsalter ausbezahlt.

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