Glossar

angle-left Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG)
Seit dem 1. Januar 1995 können Vorsorgevermögen zur Finanzierung von Wohneigentum (nur für den Eigenbedarf, ohne Ferienwohnungen) vorbezogen oder verpfändet werden. Das Gesetz gilt für alle registrierten und nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen.

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