Glossar
Beim Tod eines Rentenbeziehenden (Altersrentner/-in, IV) haben Hinterlassene (Ehegatten/-gattin, Lebenspartner/-innen, Kinder) Anspruch auf eine Hinterlassenenleistung. Bedingungen und Höhe der Hinterlassenenleistung finden sich im Vorsorgereglement.