Glossar

angle-left Teilliquidation
Wenn gleichzeitig viele Arbeitnehmende die Pensionskasse verlassen, muss eine Teilliquidation durchgeführt werden. Das Vermögen der Pensionskasse wird aufgeteilt, und die Austretenden können ihren Anteil mitnehmen. Je nach Situation der Pensionskasse profitieren die Austretenden von der Überdeckung oder müssen die Unterdeckung anteilsmässig mittragen. Das BVG-Altersguthaben darf nicht gekürzt werden. Die Bedingungen einer Teilliquidation sind im Teilliquidationsreglement festgelegt.

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