Vorsorge, Kunden & Kommunikation

Kn = K0 x (1+p/100)n        *)

*) Der Zinseszinseffekt: vermeintlich kleine Ursache mit grosser Wirkung

Oft wird er auch als das wichtigste Investment-Grundkonzept überhaupt verstanden. So beschrieb Albert Einstein den Zinseszinseffekt als das «Achte Weltwunder». Warren Buffet nennt ihn den wichtigsten Erfolgsfaktor beim Investieren.

Die Verzinsung der Vorsorgegelder und somit der Zinseszinseffekt haben einen enormen Einfluss auf die Höhe der Altersguthaben im Rentenalter. Der Zinseszinseffekt kommt besonders dann zum Tragen, wenn das Kapital lange angelegt wird – wie dies beim Sparguthaben in der Pensionskasse der Fall ist. Umgekehrt bedeutet dies natürlich auch: Je kürzer der Sparzeitraum, desto geringer fällt der Zinseszinseffekt aus – es lohnt sich deshalb, bereits in jungen Jahren in die Pensionskasse einzuzahlen.

Die Verzinsung des Altersguthabens in der Pensionskasse ist einerseits abhängig von den erzielten Renditen, dem sogenannten dritten Beitragszahler, andererseits soll der finanziellen Stabilität und der Risikofähigkeit im Vorsorgewerk gebührend Rechnung getragen werden.

Die Verzinsungen für das Jahr 2020 in den Vorsorgewerken Service Public, Comunitas und Strategie 30 können auf der Internetseite abgefragt werden. Versicherte von Arbeitgebervorsorgewerken können diese Information über die jeweilige Vorsorgekommission beziehen.

In der Versicherten-App kann die Auswirkung einer künftigen höheren Verzinsung auf das Altersguthaben bei Pensionierung simuliert werden (-> Leistungen/Themen/Altersrücktritt). Schauen Sie sich den Zinseszinseffekt einmal genauer an …

Für das Jahr 2021 hat der Stiftungsrat eine Basisverzinsung von 1% festgelegt – im Herbst 2021 werden die Vorsorgekommissionen erneut ihre Anträge für eine allfällige zusätzliche rückwirkende Verzinsung erstellen.

Der technische Zins – eine kalkulatorische Grösse mit versteckter Wirkung

Der technische Zinssatz bezeichnet jenen Zinssatz, den die Pensionskasse zur Bestimmung des Barwertes (= nötiges Kapital) für die zukünftigen Rentenzahlungen verwendet. Er dient als Rechnungsannahme, wie hoch die lebenslängliche Verzinsung auf das für die Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital sein kann. Diese Annahme wird bei der Pensionierung des Versicherten festgelegt und sollte einer langfristigen und sicher erzielbaren Rendite entsprechen.

Entspricht die langfristig erzielbare Rendite nicht mehr der Höhe des technischen Zinses, entsteht ein Verlust, welcher am Jahresende dem Deckungsgrad belastet wird. 

1985 startete die berufliche Vorsorge mit einem technischen Zinssatz von 4%, was einem Umwandlungssatz von 6.8% entsprach, welcher heute noch im Gesetz verankert ist. Aktuell empfiehlt die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten einen technischen Zinssatz von 1.68%, Anlageexperten tendieren auf einen risikolosen Zinssatz von –0.5%.

Ein technischer Zins lässt sich zwar von heute auf morgen senken, dies aber nur, wenn genügend Rückstellungen gebildet oder genügend Rendite erwirtschaftet wurde oder eine Senkung des Deckungsgrades in Kauf genommen wird. Denn wird der technische Zinssatz reduziert, muss das den laufenden Renten zugrunde liegende Kapital erhöht werden. Dies, weil der bereits einberechnete künftige Zinsertrag neu tiefer ausfällt. Gemäss einer Faustregel sinkt ein Deckungsgrad um bis zu 5%, wenn der technische Zinssatz einer Pensionskasse um 0.5% reduziert wird.

Wir haben im Jahresabschluss 2020 diverse Berechnungen erstellt und gelangen zum Schluss, dass durch die stabile Situation in den betroffenen Vorsorgewerken Service Public, Comunitas und dem Renten Vorsorgewerk die Senkung des technischen Zinssatzes von 2% auf 1.75% sinnvoll ist. Der Stiftungsrat hat daher eine Umsetzung der Senkung im Abschluss 2020 beschlossen.

Und was gibt es sonst noch zu bedenken? Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass der technische Zinssatz eine wichtige Grundlage für die Festlegung des Umwandlungssatzes ist.

Denn im Umwandlungssatz sind die künftige Verzinsung des Kapitals und die Lebenserwartung enthalten. Sollen die künftigen Renten ebenfalls auf die tiefere Renditeerwartung angepasst werden, ohne Belastung des Vorsorgewerkes, so wäre dies im Umwandlungssatz abzubilden, d.h., der Umwandlungssatz müsste entsprechend gesenkt werden.

Technische Grundlagen BVG 2020 und die Wirkung der Lebenserwartung auf die Vorsorge

Die Berechnungen der Verpflichtungen (Rentenleistungen) der Pensionskassen basieren auf biometrischen Grundlagen, also beispielswiese der Wahrscheinlichkeit zu sterben, invalid zu werden oder im Todesfall Hinterlassene zu haben. Diese Wahrscheinlichkeiten werden aus Statistiken gewonnen, die aufgrund von Beobachtungen grosser Versichertenbestände über mehrere Jahre erstellt werden.  Das Zusammenstellen aller Wahrscheinlichkeiten inklusive der sich daraus ergebenden Barwerte zur Berechnung der Verpflichtungen wird als «technische Grundlagen» bezeichnet.

Die technischen Grundlagen BVG 2020 beruhen auf der statistischen Erfassung der Versichertenbestände (1.5 Mio. aktive Versicherte und 0.9 Mio. Rentner) von 15 teilnehmenden Pensionskassen für die Jahre 2015 bis 2019 und belegen, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen immer älter werden. Die beobachtete Zunahme der Lebenserwartung ist jedoch weniger ausgeprägt als in der Vergangenheit. Gleichzeitig bestätigt sich, dass die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, weiter abnimmt. 

Allfällige Auswirkungen von Covid-19 auf die gegenwärtige und zukünftige Lebenserwartung oder die Wahrscheinlichkeit invalid zu werden, sind nicht enthalten. Diese Folgen können zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht abgeschätzt werden und allfällige Effekte werden sich in den zukünftigen technischen Grundlagen BVG 2025 niederschlagen.

Wir haben den Versichertenbestand für den Jahresabschluss 2020 mit beiden technischen Grundlagen, sprich BVG 2015 und BVG 2020, bewerten lassen und haben folgende Schlüsse gezogen:

  • Bei der Umstellung auf die neuen technischen Grundlagen BVG 2020 kann die dafür geäufnete Rückstellung aufgelöst werden. 
  • Die neue Rentenbezugsdauer (durchschnittlich statistisch erwartete Lebensdauer) ist mit der Umstellung auf die technischen Grundlagen BVG 2020 abgebildet.

App etabliert – Versand Versicherungsausweis gestoppt – Ressourcen geschont

Die Versicherten-App der Previs wurde 2018 lanciert, und sie hat die ersten Jahre erfolgreich gemeistert. Seit vergangenem Frühjahr kann sie ausserdem nicht nur auf dem Handy/Tablet, sondern auch auf dem Desktop-PC genutzt werden. Und die Zahlen machen es deutlich: Über 10‘000 Versicherte haben den Nutzen dieser smarten Anwendung inzwischen entdeckt und profitieren so von den vielfältigen Funktionen. 

Jeweils im ersten Quartal haben wir die Versicherungsausweise verschickt. Rund 60‘000 Papierdokumente haben jährlich den Weg in die Haushalte unserer Kunden gefunden. Die Post hat’s gefreut, die Kosten für Produktion und Versand trugen dabei die Arbeitgeber und Versicherten. In diesem Jahr setzen wir erstmals auch für den Versicherungsausweis auf die App und haben die automatische Zustellung auf Papier eingestellt. Der Ausweis lässt sich nämlich bequem über die App anzeigen und bei Bedarf auch ausdrucken. Auf Wunsch kann das Dokument bis auf Weiteres auch unter www.previs.ch/ausweis angefordert werden. Jedoch schont die praktische Versicherten-App eben auch Umwelt und Kosten.

Vertriebsjahr 2020: gut vorbereitet – bewusst offeriert – gesund gewachsen

Die Corona-Pandemie durchkreuzte auch unsere Kundenaktivitäten. Besuche und Jahresgespräche konnten nur telefonisch, online oder gar nicht stattfinden. Diese neue Tagesordnung führte, wie in so vielen Betrieben, zu Umplanungen und forderte viel Flexibilität von den Kunden wie von unseren Mitarbeitenden. Umso erfreulicher sind die Ergebnisse aus dem vergangenen Jahr. Lediglich drei Institutionen haben aufgrund von Fusionen die Previs verlassen. Demgegenüber haben sich neue Firmen und Institutionen mit über 400 Versicherten für einen Anschluss an die Previs entschieden. Diese Kunden erfüllen unsere Aufnahmekriterien, welche im Offertverfahren geprüft werden. Damit stellen wir sicher, dass bestehende Vorsorgewerke durch Neuaufnahmen keine zusätzlichen oder nicht tragbaren Risiken übernehmen müssen. Gesund wachsen und nicht ein Wachstum um jeden Preis steht somit immer im Zentrum unserer Vertriebsaktivitäten.

Wie bereits in früheren Jahren hat sich 2020 wiederum eine Institution mit eigener Pensionskasse entschieden, den Wechsel zur Previs zu vollziehen. Dieser Erfolg widerspiegelt den Druck auf sogenannte firmeneigene Kassen, welche aufgrund ihrer Grösse nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Mit einem breiten Angebot an Anschlussmöglichkeiten und viel Know-how kann die Previs hier attraktive Lösungen bieten. 

Andere Informationsbedürfnisse – neue Kommunikationswege

Die sozialen Medien sind allgegenwärtig; eine Fülle von Informationen erreicht uns täglich auf verschiedensten Kanälen und Plattformen. Nicht dass die Previs jetzt auf Instagram, Tiktok – oder wie sie alle heissen mögen – zu finden wäre. Aber die sozialen Medien, welche auch von unseren Kunden und Geschäftspartnern immer häufiger genutzt werden, bieten ungemeine Vorteile. Wir versuchen daher, neue Kommunikationswege zu gehen. Ende 2020 haben wir einen ersten Schritt gemacht und den Previs Newscast zum Thema BVG-Reform lanciert – abrufbar auf unserer Website, unseren Unternehmensprofilen auf Xing und LinkedIn oder auf Youtube. Weitere News in dieser Form sollen folgen. 

Wegen der Corona-Pandemie kann, wie im letzten Jahr, auch 2021 keine Delegiertenversammlung vor Ort durchgeführt werden. Stattdessen zeichnen wir die Referate sowie den Vortrag des gern gesehenen Gastredners Hanspeter Latour zum Thema «Nachhaltigkeit vor und nach der Pensionierung» auf und stellen diese Beiträge ab 25. Mai 2021 ins Netz – www.previs.ch/delegiertenversammlung. Wir wünschen Ihnen auf diese Weise eine interessante und vor allem inspirierende Delegiertenversammlung 2021.

 

Nathalie Sesiani
Leiterin Vorsorge
Mitglied der Geschäftsleitung

 

Stefan Ernst
Leiter Kunden & Kommunikation
Stv. Geschäftsführer
Mitglied der Geschäftsleitung

Angeschlossene Arbeitgeber 

  2020 2019
Segment Service Public 1'216 1'234
Segment Branchenoffen 44 38
TOTAL ARBEITGEBER 1'260 1'272

Aktive Versicherte und Rentner

Aktive Versicherte: Frauen und Männer

  2020   2019  
  Anzahl % Anzahl %
Frauen 22'714 70.6 22'297 70.4
Männer 9'444 29.4 9'392 29.6
Total aktive Versicherte 32'158 100.0 31'689 100.0

 

Rentnerinnen und Rentner nach Rentenarten

  2020   2019  
  Anzahl % Anzahl %
Altersrenten 7'432 79.8 7'151 79.4
Invalidenrenten 633 6.8 640 7.1
Ehegattenrenten 1'002 10.8 996 11.1
Waisen-/Kinderrenten 237 2.5 212 2.4
übrige Renten 10 0.1 7 0.1
Total Rentenbezüger 9'314 100.0 9'006 100.0

Faktenblätter der Vorsorgewerke

Faktenblatt Comunitas Faktenblatt Service Public Faktenblatt Strategie 30 Faktenblatt Rentner