Anhang
1.1.1 Rechtsform und Zweck
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber und für Angehörige und Hinterlassene, auf welche das BVG anwendbar ist. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und zudem Unterstützungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit leisten.
Im Hinblick auf die Umwandlung der Gemeinschaftsstiftung in eine Sammelstiftung wurde die Stiftungsurkunde durch Genehmigung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht vom 31. Oktober 2013 sowie dem Eintrag ins Handelsregister vom 18. Dezember 2013 geändert. Die Umsetzung der Zweckänderung erfolgte auf den 1. Januar 2015.
Mit Datum vom 13. November 2017 erfolgte gestützt auf die Verfügung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht der Eintrag der Fusion mit der Übernahme der Aktiven und Passiven der Comunitas Vorsorgestiftung in Bern im Handelsregister.
1.1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds
Die Stiftung ist im BVG-Register des Kantons Bern unter der Nummer 0692 eingetragen.
Alle dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellten Pensionskassen müssen beim Sicherheitsfonds BVG angeschlossen sein. Sie liefern entsprechende Beiträge an den Fonds ab. Der Sicherheitsfonds garantiert den Versicherten ihre Leistungen bis zu einem versicherten Lohn von CHF 127‘980, sofern die Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig ist.
1.1.3 Urkunden und Reglemente
-
Stiftungsurkunde vom 30.4.2018, mit Wirkung ab 12.6.2018
-
Organisationsreglement der Previs vom 11.8.2017, gültig ab 1.1.2018
-
Vorsorgereglement der Previs vom 11.8.2017, gültig ab 1.1.2018
-
Anlagereglement der Previs vom 13.12.2017, gültig ab 1.1.2018
-
Kostenreglement der Previs vom 1.5.2017, gültig ab 1.1.2018
-
Rückstellungsreglement der Previs vom 19.6.2014, gültig ab 1.1.2015
-
Teilliquidationsreglement der Previs vom 21.10.2015, rückwirkend in Kraft per 1.1.2015.
1.1.4 Führungsorgane der Previs und Zeichnungsberechtigung
An der gemeinsamen Delegiertenversammlung der Previs und der Comunitas vom 21.6.2017 wählten die Delegierten unter Vorbehalt des Zustandekommens der Fusion den künftigen Stiftungsrat, welcher ab Rechtskraft der Fusion am 13.11.2017 sein Amt antrat.
Im Jahr 2018 gab es keine Veränderungen im Stiftungsrat.
Zusammensetzung und Funktionen des Stiftungsrates im Jahr 2018
Vorname/Name | Funktion | Vertretung Arbeitgeber/ Arbeitnehmer | Anschluss | Eintritt Stiftungsrat/ Wiederwahl1) |
---|---|---|---|---|
Peter Flück | Präsident Vorsitz Complianceausschuss | Arbeitgeber | Brienz Rothorn Bahn | 2004/2017 |
Pierre Spielmann | Vizepräsident Mitglied Complianceausschuss | Arbeitnehmer | Stadt Murten | 20062)/2017 |
Alfred Amrein | Vorsitz Anlageausschuss | Arbeitgeber | Atupri Gesundheitsversicherung | 2012/2017 |
Matthias Bütikofer | Mitglied Anlageausschuss | Arbeitgeber | SZB Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen | 20142)/2017 |
Martin Gafner | Mitglied Anlageausschuss | Arbeitgeber | Siloah AG | 2016/2017 |
René Küng | Mitglied Anlageausschuss | Arbeitnehmer | Stadt Zofingen | 20092)/2017 |
Reto Lindegger | Arbeitgeber | Schweizerischer Gemeindeverband | 20162)/2017 | |
Urs Obrecht | Mitglied Complianceausschuss | Arbeitnehmer | Heime dahlia | 2013/2017 |
Stephan Spycher | Mitglied Complianceausschuss | Arbeitnehmer | Gemeinde Vinelz | 2009/2017 |
Jürg Thöni | Mitglied Anlageausschuss | Arbeitnehmer | Spital STS AG | 2012/2017 |
1) Anlässlich der Fusion wurden sämtliche Stiftungsräte im 2017 wiedergewählt.
2) Eintritt in den Stiftungsrat der Comunitas Vorsorgestiftung.
Zusammensetzung der Geschäftsleitung im Jahr 2018
Vorname/Name | Funktion |
---|---|
Stefan Muri | Geschäftsführer |
Stefan Ernst | Stv. Geschäftsführer / Leiter Kunden & Kommunikation |
Pierre-Alain Cosendai | Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Finanzen & Controlling |
Beatrice Schmid | Mitglied der Geschäftsleitung / Leiterin Vorsorge Entwicklung (bis 28.02.2019) |
Nathalie Sesiani | Mitglied der Geschäftsleitung / Leiterin Vorsorge Leistung |
Daniel Zwygart | Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Vermögensanlagen |
Zeichnungsberechtigung
Der Präsident, Vizepräsident und zwei Mitglieder des Stiftungsrats, die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung sind je kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigt.
Vorname/Name | Funktion | Zeichnungsberechtigung zu zweien | Zeichnungsberechtigung zu zweien zusammen mit einem Mitglied der GL |
---|---|---|---|
Peter Flück | Präsident Vorsitz Complianceausschuss | x | |
Pierre Spielmann | Vizepräsident Mitglied Complianceausschuss | x | |
Alfred Amrein | Mitglied des Stiftungsrates Vorsitz Anlageauschuss | x | |
Stephan Spycher | Mitglied des Stiftungsrates Mitglied Complianceausschuss | x | |
Stefan Muri | Geschäftsführer | x | |
Stefan Ernst | Stv. Geschäftsführer Leiter Kunden & Kommunikation | x | |
Pierre-Alain Cosendai | Mitglied der Geschäftsleitung Leiter Finanzen & Controlling | x | |
Beatrice Schmid | Mitglied der Geschäftsleitung Leiterin Vorsorge Entwicklung | x | |
Nathalie Sesiani | Mitglied der Geschäftsleitung Leiterin Vorsorge Leistung | x | |
Daniel Zwygart | Mitglied der Geschäftsleitung Leiter Vermögensanlagen | x | |
Susanne Lötscher | Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung Leiterin Human Resources | x | |
Markus Mürner | Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung Leiter Asset Management Immobilien | x | |
Christoph Stäger | Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung Leiter Portfolio Management Immobilien | x |
Entschädigungen des Stiftungsrates
Gestützt auf Ziffer 2.5 des Organisationsreglements werden die Entschädigungen an den Stiftungsrat summarisch im Geschäftsbericht publiziert:
2018 CHF | 2017 CHF | |
---|---|---|
Fixhonorare | 170'080 | 246'611 |
Sitzungsgelder | 69'085 | 66'589 |
Total Entschädigungen des Stiftungsrates | 239'165 | 313'200 |
Entschädigungen der Geschäftsleitung
Im Sinne einer über die Vorschriften hinausgehenden Transparenzpolitik publiziert die Previs auch Zahlen zur Entschädigung der Geschäftsleitung inkl. der Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungen. Die Previs kennt nebst den Jahreslöhnen ein Bonus-Malus-System, nach welchem alle Mitarbeitenden inkl. Geschäftsleitung nach einem vorgegebenen Verfahren eine leistungsabhängige zusätzliche Abgeltung erzielen können. Diese Abgeltung wird jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres gestützt auf die Leistungsbeurteilung in den Mitarbeiterförderungsgesprächen ermittelt. Sie berücksichtigt neben der Zielerreichung auch die finanzielle Situation der Previs.
2018 CHF | 2017 CHF | |
---|---|---|
Jahreslohnsumme (6 GL Mitglieder) | 1'284'392 | 1'098'188 |
Boni (im Folgejahr ausbezahlt) | 52'500 | 196'100 |
AG Anteile Sozialversicherungen | 279'802 | 246'647 |
Total Entschädigungen der Geschäftsleitung | 1'616'694 | 1'540'935 |
Das Verhältnis zwischen dem tiefsten (exkl. Lehrpersonal) und dem höchsten Lohn in der Previs beträgt: 1:5.0.
1.1.5 Experte, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde
Experte für die berufliche Vorsorge | ABCON AG, Bern, Martin Schnider |
Externe Revisionsstelle | T+R AG, Gümligen, Vincent Studer |
Beratung Vermögensverwaltung
Strategisch | Renato Flückiger, Ittigen |
Risk Controller | PPCmetrics AG, Zürich |
Operativ | INVESTAS Beratungs AG, Bern (bis 31.12.2018) |
Aufsichtsbehörde
Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)
Belpstrasse 48, Postfach, 3000 Bern 14
1.1.6 Angeschlossene Arbeitgeber
Anzahl Anschlüsse mit aktiven Versicherten per Stichtag.
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Segment Service Public | 1'252 | 1'287 |
Segment Branchenoffen | 33 | 20 |
Total Arbeitgeber | 1'285 | 1'307 |
1.2.1 Aktive Versicherte
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Frauen | 20'996 | 20'762 |
Männer | 8'923 | 8'843 |
Total aktive Versicherte | 29'919 | 29'605 |
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Aktive Versicherte per 1.1. | 29'605 | 29'248 |
Nachträgliche Mutationen Vorjahr | 186 | -84 |
Eintritte | 6'156 | 5'827 |
Austritte | -5'349 | -4'617 |
Pensionierungen | -659 | -755 |
Todesfälle | -20 | -14 |
Aktive Versicherte per 31.12. | 29'919 | 29'605 |
1.2.2 Rentnerinnen und Rentner
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Altersrenten | 6'920 | 6'567 |
Invalidenrenten | 581 | 615 |
Ehegattenrenten | 991 | 1'010 |
Waisen-/Kinderrenten | 195 | 225 |
übrige Renten | 5 | 13 |
Total Rentenbezüger | 8'692 | 8'430 |
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Rentenbezüger 1.1. | 8'430 | 8'115 |
Nachträgliche Mutationen Vorjahr | -84 | -10 |
Neue Rentenbezüger 1 | 597 | 649 |
Wegfallende Rentenbezüger 2 | -251 | -324 |
Rentenbezüger 31.12. | 8'692 | 8'430 |
1 Pensionierung, Invalidität
2 Effektive Austrite Anschluss oder je nach Rentenart: Pensionierung, Invalidität, Tod, Erreichen Schlussalter
1.2.3 Altersstruktur der aktiven Versicherten
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Frauen (Alter in Jahren) | 44.49 | 45.10 |
Männer (Alter in Jahren) | 46.33 | 47.04 |
Aktive Versicherte (Alter in Jahren) | 45.04 | 45.67 |
1.3.1 Erläuterung der Vorsorgepläne und deren Finanzierung
Die Stiftung führte im Vorsorgewerk Service Public je 7 Spar- und Risikopläne. Im Vorsorgewerk Comunitas gilt für die Sparbeiträge die freie Planwahl mit vier möglichen Risikoplänen. In den übrigen Vorsorgewerken gilt die freie Planwahl.
1.3.2 Weitere Informationen zu Vorsorgetätigkeit
Anpassung der Renten an die Preisentwicklung
Der Stiftungsrat hat an der Sitzung vom 13. Dezember 2017 beschlossen, auf eine Anpassung der Renten an die Teuerung per 1.1.2018 zu verzichten.
1.4.1 Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26
Der vorliegende Abschluss entspricht der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26.
1.4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften von Art. 47, 48 und 48a BVV2.
Flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bewertet.
Währungen werden zum Kurswert per Stichtag bewertet. Massgebend sind die Kurse, wie sie von der Depotstelle ermittelt werden.
Aktien, Obligationen und Anteile von Kollektivanlagen werden zum Kurswert per Stichtag bewertet. Massgebend sind die Kurse, wie sie von der Depotstelle ermittelt werden.
Direkte Immobilienanlagen werden per 31.12.2018 durch Wüest Partner AG und Privera AG (für die Miteigentumsanteile) mittels der DCF-Methode bewertet.
- Der aktuelle Marktwert einer Immobilie wird bei der DCF-Methode durch die Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den Stichtag der Bewertung abdiskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen = EBITDA) bestimmt. Die Nettoerträge (= EBITDA) werden pro Liegenschaft individuell, in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken, marktgerecht und risikoadjustiert diskontiert.
- Die Bewertungen erfolgen nach den tatsächlichen Werten gemäss Swiss GAAP FER 26, wobei die Marktwertdefinition gemäss IVSC/TEGoVA/RICS zu Grunde gelegt wird: «Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Immobilienvermögen am Tag der Be-wertung zwischen einem verkaufsbereiten Veräusserer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenen Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Ge-schäftsverkehr ausgetauscht werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.»
- Bauten in Ausführung (laufenden Neubauprojekte, Sanierungen und Bauland) werden zu Herstellkosten aktiviert. Eine Bewertung erfolgt bis spätestens ein Jahr nach Fertigstellung. Als nicht werthaltig qualifizierte Planungskosten werden ausgebucht.
- Die bei geplanten Verkäufen von Bestandesliegenschaften anfallenden latenten Steuern werden zum Jahresabschluss geprüft und aktualisiert resp. bestätigt.
- Die Diskontsätze liegen in einer Bandbreite zwischen 2.90% und 4.65%.
Abgrenzungen und nichttechnische Rückstellungen werden gemäss kaufmännischen Buchhaltungsregeln sowie den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 vorgenommen.
Zum Ausgleich von Wertschwankungen werden auf der Passivseite pro Vorsorgewerk auf die jeweils zur Anwendung kommende Anlagestrategie angemessene Wertschwankungsreserven gebildet.
Die minimal notwendige Zielgrösse der Wertschwankungsreserven pro Anlagekategorie wird nach der sogenannten finanzökonomischen Methode ermittelt (Value at Risk-Methode). Bei diesem Verfahren werden aufgrund der Rendite- und Risikoeigenschaften der Anlagekategorien die Wertschwankungsreserven der unterschiedlichen Anlagestrategien kalkuliert. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserven wird in Prozenten der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen angegeben, unter Berücksichtigung eines Sicherheitsniveaus von 97.5% über ein Jahr.
1.4.3 Änderungen von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung
Im Jahresabschluss 2018 sind keine Änderungen bei der Bewertung, der Buchführung und der Rechnungslegung im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen worden.
1.5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen
Die Previs ist eine teilautonome Vorsorgeeinrichtung und deckt ihre Risiken teilweise selber. Die Previs hat eine kongruente Rückversicherung bei der Lebensversicherungsgesellschaft PKRück für die betriebliche Vorsorge AG für die Risiken Tod und Invalidität abgeschlossen.
Die vertragliche Vereinbarung mit der PKRück AG sieht vor, dass ein allfälliger Überschuss oder ein Manko, resultierend aus einer besseren oder schlechteren Entwicklung des Schadenverlaufs als für die Prämienberechnung angenommen, in die entsprechende Kundenrisikoreserve jährlich eingebucht wird.
1.5.2 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Stand Sparguthaben per 1.1. | 2'904'652'702 | 2'772'829'147 |
Sparbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber | 217'161'082 | 213'612'235 |
Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen | 22'705'509 | 52'615'180 |
Freizügigkeitsleistungen | 253'725'258 | 266'671'079 |
Einzahlungen WEF / Scheidung | 12'892'159 | 9'271'798 |
Freizügigkeitsleistungen bei Austritt | -223'963'659 | -196'186'312 |
Übertragung von Mitteln bei kollektivem Austritt | -62'686'085 | -54'805'789 |
Vorbezüge WEF/ Scheidung | -8'067'086 | -10'192'840 |
Auflösung infolge infolge Pensionierung, Tod | -149'902'066 | -194'883'716 |
Veränderung Sparguthaben EUF (erwerbsunfähige Versicherte) | -9'973'791 | 451'738 |
Verzinsung des Sparkapitals | 30'058'267 | 45'186'236 |
Anpassungen Vorjahre / Erwerbsunfähigkeit / IV1 | -3'272'084 | 83'947 |
Stand Sparguthaben per 31.12. | 2'983'330'206 | 2'904'652'702 |
1 Das EUF-Deckungskapital wird ab 2018 im Deckungskapital Rentner geführt.
Die Sparguthaben wurden umhüllend unterschiedlich pro Vorsorgewerk mit einem Zinssatz von 1.00% bis 2.25% (2017: 1.00 – 2.25%) verzinst. Die Verzinsung lehnt sich an dem im Vorsorgereglement definierten Raster an und wird jährlich durch den Stiftungsrat auf Antrag der Vorsorgekommission pro Vorsorgewerk beschlossen.
1.5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) | 1'621'367'763 | 1'577'207'080 |
1.5.4 Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Stand Deckungskapital per 1.1. | 2'175'228'277 | 2'017'188'582 |
Veränderung aufgrund Teilliquidationen | -17'064'025 | -4'212'977 |
Anpassung an Neuberechnung per 31.12. 1) | 41'369'452 | 162'252'672 |
Stand Deckungskapital per 31.12. | 2'199'533'704 | 2'175'228'277 |
1) Inkl. Umbuchungen EUF-/IV-Deckungskapital und Anpassungen Übertritte aus Vorjahren
1.5.5 Entwicklung der technischen Rückstellungen
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Rückstellung Grundlagenwechsel | 32'993'006 | 21'752'283 |
Rückstellung Umwandlungssatz | 33'921'529 | 42'691'000 |
Rückstellung Pensionierungsverluste BVG Renten | 3'091'678 | 0 |
Total technische Rückstellungen | 70'006'213 | 64'443'283 |
1.5.6 Ergebnis des versicherungstechnischen Berichts per 31.12.2018
Als Sammeleinrichtung führt die Previs pro Vorsorgewerk eine in sich geschlossene Rechnung nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26. Dementsprechend weist jedes Vorsorgewerk einen individuellen Deckungsgrad aus, der den jeweils zuständigen Gremien des Vorsorgewerks kommuniziert wird. Auf der Ebene der Stiftung macht der Ausweis eines konsolidierten Deckungsgrads keinen Sinn, es wird daher auf einen solchen Ausweis verzichtet.
Die Deckungsgrade aller in der Previs vorhandenen Vorsorgewerke stehen per 31.12.2018 in einer Bandbreite von 96.4% bis 104.3%, unter Anwendung eines technischen Zinssatzes von 2.25%.
Die finanzielle Stabilität des Rentnerpools mit einem Deckungsgrad von 98.00% im Sinne von Art. 44 BVV2 ist über den Nachfinanzierungsmechanismus aus den Vorsorgewerken der aktiven Versicherten sichergestellt. Weitere Massnahmen sind nicht erforderlich.
Sieben weitere Vorsorgewerke weisen eine Unterdeckung im Sinne von Art. 44 BVV2 auf. Dies ist in erster Linie auf die ungenügende Performance im Jahr 2018 zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der strukturellen Risikofähigkeit der Vorsorgewerke können deren Unterdeckungen als gering eingeschätzt werden, so dass im Moment keine unmittelbaren Sanierungsmassnahmen notwendig sind.
Die übrigen Vorsorgewerke weisen keine Unterdeckung im Sinne von Art. 44 BVV2 auf.
Der Pensionskassenexperte bestätigt, dass die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung am 31.12.2018 den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
1.5.7 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen
Die reglementarischen Grundlagen, wie auch die Berechnungen zur versicherungstechnischen Bilanz, basieren auf den technischen Grundlagen BVG 2015 PT 2015. Es handelt sich dabei um Grundlagen, die als gut geeignete Basis für versicherungstechnische Berechnungen in autonomen Vorsorgeeinrichtungen gelten und daher dort auch häufig zur Anwendung gelangen. Verheiratungswahrscheinlichkeiten, Alter des Ehegatten, Anzahl Kinder und Alter der Kinder werden nach der kollektiven Methode berücksichtigt. Anstatt die individuelle Familiensituation im Detail zu erfassen, wird für jeden Versicherten mit den Erfahrungszahlen der technischen Grundlagen BVG 2015 gerechnet.
Der technische Zinssatz ist ein zentraler Parameter für die Feststellung der versicherungstechnischen Verpflichtungen, der im Zusammenhang mit den Annahmen über die langfristigen Kapitalerträge zu wählen ist. Der technische Zinssatz beträgt per 31.12.2018 2.25%.
1.5.7.1 Versicherungstechnische Rückstellungen
Grundsätze
Die Previs bildet für versicherungstechnische Risiken, die Schwankungen unterliegen, sowie für Leistungsversprechen, die nicht oder nicht ausreichend durch reglementarische Beiträge finanziert sind, versicherungstechnische Rückstellungen.
Bei den versicherungstechnischen Rückstellungen handelt es sich um Verstärkungen, die bei der Berechnung des Deckungsgrades nach Art. 44 BVV2 in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger.
Rückstellung für Grundlagenwechsel
Diese Rückstellung wird gebildet, um den finanziellen Auswirkungen der seit der Veröffentlichung der technischen Grundlagen angenommenen Zunahme der Lebenserwartung Rechnung zu tragen.
Der Sollbetrag der Rückstellung entspricht 0.5% des Rentendeckungskapitals, multipliziert mit der Differenz zwischen dem Berechnungsjahr und dem Jahr, in dem die von der Vorsorgeeinrichtung verwendeten Rechnungsgrundlagen veröffentlicht wurden.
Rückstellung für Schwankungen im Risikoverlauf bei den aktiven Versicherten
Die Todesfall- und Invaliditätsrisiken unterliegen in der Regel kurzfristigen Schwankungen. Die Previs ist für diese Risiken rückversichert. Aus diesem Grund werden derzeit keine Rückstellungen für dieses Risiko gebildet.
Rückstellung Umwandlungssatz
Eine Rückstellung Umwandlungssatz wird gebildet, wenn aufgrund der angewendeten Umwandlungssätze im Beitragsprimat Pensionierungsverluste entstehen.
Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 55 berechnet. Sie entspricht der mit dem technischen Zinssatz diskontierten Differenz zwischen dem voraussichtlichen Altersguthaben im Rücktrittsalter und dem für die umgewandelte Rente berechneten versicherungstechnisch notwendigen Deckungskapital im selben Zeitpunkt. Dabei wird eine Kapitalbezugsquote gemäss Erfahrungswerten berücksichtigt. Die Rückstellung wird jährlich erfolgswirksam auf diesen Stand angepasst. Die Rückstellung Umwandlungssatz wird jährlich durch den Experten berechnet. Sie entfällt, sobald eine Senkung des Umwandlungssatzes auf den technisch korrekten Wert abgeschlossen ist bzw. sofern der angewendete Umwandlungssatz versicherungstechnisch korrekt ist.
Der Umwandlungssatz der Previs wird ab 1.1.2018 schrittweise jährlich um 0.1% bis 5.5% (Jahr 2022) gesenkt. Seit der Senkung des technischen Zinssatzes per 31.12.2015 auf 2.75% resp. per 31.12.2017 auf 2.25% entstehen Pensionierungsverluste, die mittels Rückstellungen in den Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen.
Rückstellung für Senkung des technischen Zinssatzes
Per 31.12.2018 wurden keine Rückstellungen für eine weitere Senkung des technischen Zinssatzes gebildet.
Rückstellung für Verluste auf BVG-Altersrenten
Fällt bei der Pensionierung die reglementarische Altersrente tiefer aus als die Altersrente gemäss BVG, entstehen Mutationsverluste, weil die reglementarische Altersrente auf die Altersrente gemäss BVG angehoben werden muss. Um diese Verluste aufzufangen, wird eine Rückstellung gebildet.
Die Rückstellung wird für alle aktiven Versicherten ab Alter 55 nach denselben Grundsätzen wie die Rückstellung Umwandlungssatz berechnet.
Die Rückstellung wurde erstmals per 31.12.2018 ermittelt und wird über drei Jahre aufgebaut. Per 31.12.2018 wurde somit 1/3 der Rückstellung zurückgestellt.
1.5.8 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen
Es erfolgten keine Änderungen.
1.5.9 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2
Der Deckungsgrad auf Stiftungsebene gemäss Art. 44 BVV2 beträgt 97.98%. Die Spannweite der Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgewerke wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Deckungsgrad Vorsorgewerke | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
---|---|---|---|
< 90.0% | 0 | 0 | |
| 0 | 0 | |
95.0% – 100.0% | 8 | 1 | |
| 5 | 11 |
1.6.1 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement
1.6.1.1 Anlagereglement
Das Anlagereglement der Previs regelt die Aufteilung von Verantwortung, Kompetenzen und Controllingaufgaben auf den Stiftungsrat, den Anlageausschuss und die Geschäftsleitung.
Die Vermögensanlage ist in verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Kompetenzzuweisungen aufgeteilt. Grob dargestellt ergibt sich folgendes Bild:
Bereich | Stiftungsrat | Anlageausschuss | Portfoliomanagement |
---|---|---|---|
Strategische Allokation | Entscheid | Beratung | |
Taktische Allokation | Information | Entscheid | Umsetzung |
Titelauswahl | Information | Entscheid | |
Tagesgeschäft | Information | Entscheid | |
Reporting | Information | Information | Konsolidierung |
In den externen Mandaten ist unter Portfoliomanagement der zuständige Portfoliomanager der jeweiligen Bank zu verstehen; bei den internen Mandaten ist damit das Previs-interne Portfoliomanagement gemeint.
Die weiteren beteiligten Stellen
Aufgabe | Verantwortung |
---|---|
Strategische Beratung | Renato Flückiger, Ittigen |
Operative Beratung | INVESTAS Beratungs AG, Bern (bis 31.12.2018) |
Global Custodian | UBS AG, Zürich |
Fondsmanagement | UBS Fund Management, Basel |
Risk Controller | PPCmetrics AG, Zürich |
1.6.1.2 Vermögensverwaltungsmandate
Die Obligationen Inland, Obligationen Ausland, Aktien Schweiz und Aktien Ausland werden mit Bewilligung der Finanzmarktaufsicht in Einanlegerfonds mit Rückdelegation der Vermögensverwaltung an das Portfoliomanagement der Previs geführt. Alle weiteren Anlagekategorien werden nach dem gleichen Prinzip in sogenannten Managed Accounts durch das Portfoliomanagement der Previs verwaltet.
Die Previs verwaltet somit das gesamte Anlagevermögen mit Unterstützung externer Spezialisten grundsätzlich selber.
Weiter besteht ein Vermögensverwaltungsmandat der Credit Suisse Asset Management für Obligationen Fremdwährungen.
1.6.2 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserven
Die Wertschwankungsreserven werden pro Vorsorgewerk gebildet. Die Zielgrössen der Wertschwankungsreserven für die einzelnen Anlagestrategien1 wurden wie folgt festgelegt:
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Anlagestrategie 15 | 6.98% | 8.70% |
Anlagestrategie 30 | 11.43% | 12.43% |
Anlagestrategie 40 | 14.25% | 16.85% |
Anlagestrategie Rentner | 7.09% | 5.84% |
Das dabei angewendete Verfahren entspricht den unter Ziffer 1.4.2 dargestellten Bewertungsgrundsätzen.
1 Die im Namen der Strategie verwendete Zahl entspricht dem jeweiligen Aktienanteil.
1.6.3 Darstellung der Vermögensanlagen nach Anlagekategorien
1.6.3.1 Darstellung nach Gliederung der Buchhaltung
2018 | 2017 CHF | |
---|---|---|
Strategie 15 | 0 | 0 |
Strategie 30 | 5'042'317'136 | 5'250'483'527 |
Strategie 40 | 0 | 0 |
Strategie Rentner | 133'764'667 | 104'533'952 |
Total Vermögensanlagen | 5'176'081'804 | 5'355'017'479 |
Betriebskapital und Übriges | 2018 CHF | 2017 CHF |
---|---|---|
Liquidität Betrieb | 77'592'808 | 35'770'325 |
Forderungen gegenüber Arbeitgebern | 4'520'095 | 4'907'275 |
Verschiedene Forderungen | 3'228'406 | 714'478 |
Aktiven aus Versicherungsverträgen | 16'100'000 | 9'890'114 |
Immaterielle Anlagen | 1'651'263 | 1'361'348 |
Sachanlage | 3'459'500 | 1'919'615 |
Aktive Rechnungsabgrenzung | 405'162 | 1'107'400 |
Total Betriebskapital und Übriges | 106'957'235 | 55'670'554 |
Zusammenfassung Gesamtvermögen | 2018 CHF | 2017 CHF |
---|---|---|
Total Vermögensanlagen | 5'176'081'804 | 5'355'017'479 |
Total Betriebskapital und Übriges | 106'957'235 | 55'670'554 |
Total Gesamtvermögen (Bilanzsumme) | 5'283'039'039 | 5'410'688'034 |
Die Position Forderungen gegenüber Arbeitgebern enthält die per 31.12.2018 noch ausstehenden Beiträge.
1.6.3.2 Darstellung gemäss Anlagestrategie 30
Die Allokation per 31. Dezember 2018 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung der UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen in Folge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.
Dem Wert per Ende 2018 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:
Anlagekategorie | Normquote | Allokation | Bandbreiten |
---|---|---|---|
Liquidität | 1.0% | 0.5% | 0 – 15 % |
Obligationen Inland | 8.0% | 7.4% | 5 – 15 % |
Obligationen Ausland | 20.0% | 16.5% | 10 – 25 % |
Wandelobligationen Global | 4.0% | 3.8% | 0 – 6 % |
Aktien Schweiz | 7.0% | 6.9% | 4 – 11 % |
Aktien Ausland entwickelt | 18.0% 5.0% | 17.7% 5.0% | 15 – 29 % |
Alternative Anlagen | 7.0% | 11.2% | 0 – 13 % |
Immobilien Schweiz | 26.0% | 26.7% | 22 - 40 % |
Immobilien Ausland | 4.0% | 4.2% | 0 – 6 % |
Wir waren im Berichtsjahr mit der Aktienallokation im zweiten Semester leicht übergewichtet (ca. 1% über der strategischen Normquote). Gegen das Jahresende wurde dieses Übergewicht geschlossen. An unserer teilweisen Absicherung der Aktien Schweiz, Europa und USA gegen Extremverluste haben wir festgehalten. Dies führte zu einer deutlichen Reduktion des eingegangenen Risikos.
Die Previs hält per 31.12.2018 eine Beteiligung als Aktionärin bei der PKRück im Gegenwert von rund 27.3 Mio. CHF. Die Previs ist mit dem Geschäftsführer im Verwaltungsrat vertreten.
1.6.3.3 Darstellung gemäss Anlagestrategie Previs Rentner
Die Allokation per 31. Dezember 2018 wurde basierend auf den in der Wertschriftenbuchhaltung der UBS ausgewiesenen Kurswerten ermittelt. Diese Werte weichen in Folge zeitlicher Verschiebungen geringfügig von den im Jahresendreporting der UBS und in der Bilanz verwendeten Kurswerten ab.
Dem Wert per Ende 2018 steht die vom Stiftungsrat beschlossene Anlagestrategie (Normquote) gegenüber:
Anlagekategorie | Normquote | Allokation | Bandbreiten |
---|---|---|---|
Liquidität | 1.0% | 1.0% | 0 – 18 % |
Obligationen Inland | 15.0% | 15.1% | 10 – 30 % |
Obligationen Ausland | 18.0% | 17.7% | 15 – 35 % |
Wandelobligationen Global | 4.0% | 3.8% | 0 – 5 % |
Aktien Schweiz | 4.0% | 3.7% | 0 – 5 % |
Aktien Ausland entwickelt | 6.0% 2.0% | 5.6% 2.0% | 0 - 10% |
Alternative Anlagen | 10.0% | 10.1% | 0 – 12 % |
Immobilien Schweiz | 37.0% | 38.0% | 25 – 45 % |
Immobilien Ausland | 3.0% | 3.1% | 0 – 4 % |
Die Ausrichtung der Strategie Rentner blieb während des ganzen Jahres stabil.
1.6.4 Gesetzliche Begrenzungen nach BVV2
1.6.4.1 Art. 55 BVV2 bezogen auf das Gesamtvermögen
Gemäss Artikel 55 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) gelten für die einzelnen Anlagen Begrenzungen.
Effektiver Anteil | Maximaler Anteil | |
---|---|---|
Grundpfandtitel | 1.41% | 50.00% |
Aktien | 28.23% | 50.00% |
Immobilien | 29.67% | 30.00% |
davon Immobilien Schweiz | 26.32% | 30.00% |
davon Immobilien Ausland | 3.35% | 10.00% |
Alternative Anlagen | 12.04% | 15.00% |
Fremdwährungen ungesichert | 26.07% | 30.00% |
Anlagen beim Arbeitgeber | 0.14% | 5.00% |
Sämtliche Begrenzungen werden auf der Stiftungsebene erfüllt. Die gemäss BVV2 als Immobilien deklarierten Vermögenswerte betragen für die Rentner-Strategie per 31. Dezember 2018 jedoch 39.8%. Die BVV2-Limite wird somit auf Ebene der Anlagestrategie um 9.8% überschritten. Die Überschreitung der Begrenzung von 30% bei den Immobilien ist mit folgenden Anmerkungen im Anlagereglement begründet und legitimiert:
Die Anlagerichtlinien führen dazu, dass die folgenden Anlagebegrenzungen gemäss BVV2 erweitert werden müssen:
- Total Immobilien gemäss Normquoten Previs: 35%
- Total Immobilien gemäss Maximalquoten Previs: 49%
- Total Immobilien gemäss Maximalquoten BVV2: 30%, davon max. 10% Immobilien Ausland
Die Previs verfolgt eine Anlagestrategie, die im Rahmen der Risikofähigkeit (insbesondere unter Berücksichtigung der Struktur der Verpflichtungen das Ertragspotenzial der verschiedenen Anlagemärkte optimal nutzen will. Zur Reduktion der Volatilität des Gesamtvermögens hält die Previs einen grossen Anteil direkter Immobilien im Eigentum und eigener Verwaltung mit hauptsächlicher Ausrichtung auf Mietwohnungen. Die strategische Normquote dieser Anlagekategorie liegt bei 37%. Als Ergänzung und Diversifikation der auf Wohnungen ausgerichteten direkten Immobilien werden auch indirekte Immobilien im Ausland mit einer strategischen Normquoten von 3% gehalten. Bei Ausschöpfung der Normquoten, kann sich daher eine Immobilienquote von 40%, und bei Ausschöpfung aller Maximallimiten eine solche von 49% ergeben, was 10 Prozentpunkte resp. 19 Prozentpunkte über den Limiten gemäss BVV2 liegt. Mit dieser erhöhten Immobilienquote, namentlich den direkten Immobilien wird eine zusätzliche Verbesserung der Gesamtrisikosituation erreicht.
Die Quote Alternative Anlage nach BVV2 weicht von der effektiven Klassifizierung gemäss Anlagereglement ab, da für die Überwachung der Risiken eine ökonomische Betrachtungsweise im Vordergrund stehen soll. Die Einhaltung der Quote Alternative Anlagen nach BVV2 wird sichergestellt durch ein separates BVV2-Reporting unseres Global Custodian.
1.6.5 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente und Kapitalzusagen
1.6.5.1 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente
Exposure + CHF | Exposure - CHF | Marktwert CHF | Kontraktvolumen CHF | |
---|---|---|---|---|
Optionen | - | - | - | - |
Futures | - | - | - | - |
Währungsinstrumente | 5'679'432 | -1'629'220 | 4'050'213 | 864'506'378 |
Strukturierte Produkte | 14'228'000 | - | 14'228'000 | 14'228'000 |
Total | 19'907'432 | -1'629'220 | 18'278'213 | 878'734'378 |
Bei den dargestellten Optionen handelt es sich ausschliesslich um Absicherungsgeschäfte (Long Put Optionen). Bei den Währungsinstrumenten handelt es sich ebenfalls ausschliesslich um Absicherungsgeschäfte, wobei die eventuell zur Lieferung gelangenden Währungsbeträge in vollem Umfang vorhanden waren (keine Leerverkäufe). Die per 31. Dezember 2018 bestehenden Margenanforderungen sind bei unserem Global Custodian durch vorhandene interne Limiten gedeckt.
Unter den strukturierten Produkten befinden sich Trackerzertifikate sowie Zinsprodukte mit variablen Coupons.
1.6.5.2 Laufende (offene) Kapitalzusagen
Per Stichtag 31. Dezember 2018 sind folgende Kapitalzusagen offen:
CHF | EUR | USD | |
---|---|---|---|
Kapitalzusage abgerufen | - | 100'023'396 | 74'196'998 |
Kapitalzusage offen | 25'560'000 | 29'976'604 | 60'363'785 |
Kapitalzusage Total | 25'560'000 | 130'000'000 | 134'560'783 |
1.6.6 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending
Das Anlagereglement der Previs lässt grundsätzlich keine Ausleihe von Wertschriften zu. Es ist allerdings möglich, dass innerhalb von gezeichneten Anteilen an Fonds und Anlagestiftungen Securities Lending durch das Portfoliomanagement des Anbieters erfolgen kann.
1.6.7 Erläuterung des Nettoergebnisses aus der Vermögensanlage
1.6.7.1 Rendite
Gesamtvermögen | Finanzanlagen | Direkte | |
---|---|---|---|
ø 10 Jahre | 4.18% | 3.80% | 5.25% |
2018 | -3.01% | -5.24% | 4.52% |
2017 | 8.32% | 9.17% | 5.29% |
2016 | 7.45% | 4.64% | 14.96% |
2015 | 0.79% | -0.05% | 3.59% |
2014 | 6.61% | 7.23% | 4.34% |
2013 | 6.56% | 6.82% | 5.62% |
2012 | 6.58% | 7.58% | 3.85% |
2011 | -1.62% | -3.29% | 3.19% |
2010 | 2.56% | 2.09% | 3.82% |
2009 | 8.36% | 10.26% | 3.77% |
Bis 2014 entspricht die Gesamtrendite der Gemeinschaftseinrichtung Previs Service Public. Ab 2015 entspricht sie dem konsolidierten Ergebnis aller Anlagestrategien (Gesamtvermögen). Ab 2017 beinhaltet die Gesamtrendite ebenfalls die Vermögensanlagen der ehemaligen Comunitas Vorsorgestiftung. Aus den Zahlen ab 2015 lassen sich die Renditen für die einzelnen Vorsorgewerke nicht ableiten. Für die Vorsorgewerke ist die Rendite der gewählten Anlagestrategie massgebend, sofern das Werk ganzjährig bei der Previs angeschlossen war.
1.6.7.2 Vermögensverwaltungskosten
Die ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Dies ist vor allem auf einen Netto-Anstieg der impliziten Kosten zurück zu führen. Im Rahmen unserer Fonds-Organisation wird uns eine Transparenzquote von 100% attestiert. Dies obschon im Gefäss der Alternativen Anlagen gewisse Strategien ohne verfügbare Informationen über die TER-Kosten-Quote geführt werden. Im 2018 konnten zusätzliche TER-Kosten ermittelt und ausgewiesen werden. Diese erhöhte Transparenz führte zu einem Anstieg der impliziten Kosten.
2018 CHF | 2017 CHF | |
---|---|---|
Explizite Kosten Finanzanlagen | -1'516'486 | -2'843'258 |
Implizite Kosten Finanzanlagen | -15'643'572 | -13'467'938 |
Total Expense Ratio Finanzanlagen | -17'160'058 | -16'311'196 |
Total Kosten Vermögensverwaltung Finanzanlagen brutto | -17'160'058 | -16'311'196 |
in % des Marktwerts der Finanzanlagen | 0.44% | 0.39% |
Rabattierungen | 818'165 | 1'687'086 |
Total Kosten Vermögensverwaltung Finanzanlagen netto | -16'341'893 | -14'624'110 |
in % des Marktwerts der Finanzanlagen | 0.42% | 0.35% |
Interne Verwaltungskosten | -5'540'965 | -4'336'416 |
Verwaltungskostenhonorare an Dritte | -539'629 | -949'184 |
Einnahmen Verwaltungskostenhonorare HNK | 104'629 | 131'423 |
Internes Portfoliomanagement | -144'032 | -170'901 |
Schätzungen | -127'101 | -2'624 |
Total Expense Ratio direkte Immobilienanlagen | -6'247'098 | -5'327'702 |
Total Kosten Vermögensverwaltung Immobilien | -6'247'098 | -5'327'702 |
in % des Marktwerts der direkten Immobilienanlagen | 0.49% | 0.45% |
Total Vermögensverwaltungskosten netto | -22'588'991 | -19'951'813 |
Vermögensverwaltungskosten brutto in % des Gesamtanlagevermögens | 0.45% | 0.40% |
Vermögensverwaltungskosten netto in % des Gesamtanlagevermögens | 0.44% | 0.37% |
Die Previs hat mit verschiedenen Anlagestiftungen und Anbietern von Fonds Vereinbarungen über Rabattierungen abgeschlossen. Für das Jahr 2018 hat die Previs CHF 0.82 Mio. (2017: CHF 1.69 Mio.) an Rabattierungen gutgeschrieben erhalten. Im Weiteren haben wir mit unserem Global Custodian ein sogenanntes Fund Master Agreement abgeschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem die Segregierung sämtlicher von uns gehaltenen Anlagefonds. Mit dieser Vereinbarung kann ausgeschlossen werden, dass unser Global Custodian im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Previs Zuwendungen in Form von Rabattierungen im Sinne des BGE 132 III 460 erhalten hat.
Die Previs hielt per 31. Dezember 2018 gemäss Ausweis der Vermögensverwaltungskosten der UBS keine intransparenten Kollektivanlagen. Entsprechend beträgt die Kostentransparenzquote 100%.
2018 CHF | 2017 CHF | |
---|---|---|
Total kostentransparente Anlagen | 5'176'081'803 | 5'353'027'950 |
Total intransparente Kollektivanlagen | 0 | 0 |
Gesamtanlagevermögen | 5'176'081'803 | 5'353'027'950 |
Kostentransparenzquote | 100.00% | 100.00% |
1.6.7.3 Ausübung Stimmrechte
Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), besser bekannt als «Minder-Initiative», verpflichtet die Pensionskassen, ihre Stimmrechte als Aktionärin von Schweizer Unternehmen aktiv und im Sinne der Destinatäre wahrzunehmen. Das Stimmrechtsverhalten kann auf www.previs.ch/vermoegensanlagen eingesehen werden.
1.6.8 Erläuterungen der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeber-Beitragsreserve
1.6.8.1 Erläuterungen zu den Anlagen bei Arbeitgebern
Die Anlagen beim Arbeitgeber bestanden per 31. Dezember 2018 aus einem Darlehen über 5 Mio. CHF an die Stiftung Siloah (Verzinsung 2018: 2.20%) sowie aus einem Darlehen über 2.5 Mio. CHF an die Burgergemeinde Wiedlisbach (Verzinsung 2018: 0.50-1.50%).
1.6.8.2 Erläuterungen zu den Arbeitgeber-Beitragsreserven
2018 CHF | 2017 | |
---|---|---|
Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven per 1.1. | 7'105'116 | 5'076'888 |
Einlagen | 1'680'593 | 2'223'516 |
Entnahme für Beitragsfinanzierung | -395'177 | -135'042 |
Entnahme für Besitzstandswahrung | -303'547 | -296'690 |
Entnahme bei Austritten von Versichertenbeständen | 0 | -242'251 |
Verzinsung | -232'842 | 478'695 |
Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven per 31.12. | 7'854'144 | 7'105'116 |
Die Arbeitgeber-Beitragsreserve wurde mit der negativen Rendite von -3.01% (Vorjahr +8.32%) verzinst.
1.7.1 Verwaltungsaufwand
Die Previs führt eine Verwaltungskostenrechnung nach den einzelnen Bereichen Vorsorge, Kunden & Kommunikation, Finanzanlagen und Immobilienanlagen. Die untereinander erbrachten Dienstleistungen werden intern verrechnet.
2018 CHF | 2017 CHF | |
---|---|---|
Verwaltungskosten (VK) brutto1 | -9'491'333 | -9'701'395 |
Verwaltungsertrag Vorsorge | 295'167 | 210'926 |
Verwaltungskosten abzüglich Verwaltungsertrag Vorsorge | -9'196'166 | -9'490'469 |
An die Arbeitgeber verrechnete Verwaltungskosten | 4'374'715 | 4'288'553 |
Verwaltungskosten netto | -4'821'451 | -5'201'916 |
1 Entschädigungen an Versicherungsvermittler: Diese sind in den Verwaltungskosten enthalten. Die Entschädigungen erfolgen auf den Risiko- und Kostenprämien. Anschlüsse oder versicherte Personen, für welche aufgrund ihres Arbeitgebers Entschädigungen an Versicherungsvermittler fliessen, wenden sich bei Bedarf direkt an den zuständigen Versicherungsvermittler, um die Höhe der Entschädigung zu erfahren.
1.7.2 Abgrenzungsposition für hängige Beschwerde Immobilienbewertung
Mit Schreiben eines Rechtsanwalts vom 15. Februar 2018 ging bei der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht ein Gesuch um Wiederaufnahme und Aufsichtsbeschwerde ein. In dieser Eingabe wird gefordert, dass die Previs zu verpflichten sei, einen Teil des 2017 erzielten Aufwertungsgewinns bei den direkten Immobilien der ehemaligen Comunitas einzig dem Vorsorgewerk Comunitas und nicht allen Vorsorgewerken gutzuschreiben. Da das Verfahren über den Abschluss 2017 hinaus andauerte, wurde dieser Anteil aus dem Ertrag aller Vorsorgewerke im Abschluss 2017 eliminiert und auf Stiftungsebene abgegrenzt. Die Abgrenzung beträgt 24.4 Millionen Franken.
Über die Beschwerde wurde bis zum Bilanzstichtag noch nicht entschieden, weshalb die Abgrenzung auch im Abschluss 2018 bestehen bleibt. Die Zuweisung auf die einzelnen Vorsorgewerke erfolgt nach dem Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids.
1.7.3 Eventualverpflichtung gegenüber der PK Rück Lebensversicherungsgesellschaft für die betriebliche Vorsorge AG
Die Previs hat mit dem Abschluss der Rückversicherung ihrer Risiken für Tod und Invalidität mit der PK Rück im Jahr 2013 auch ein Aktienpaket übernommen. Die Beteiligung der Previs ist mit einem Anteil von 22.5% substanziell und gleichberechtigt mit den seinerzeitigen Gründungsmitgliedern Nest, PKG und Abendrot.
Aufgrund neuer regulatorischer Bestimmungen ist zwingend sicherzustellen, dass die PK Rück stets solvent ist. In der Folge sehen die Bestimmungen eine Mindestsolvenz von 100% vor. Die PK Rück selbst hat sich als Zielgrösse eine Solvenz-Quote von 200% und als Mindestsolvenz eine Quote von 150% gesetzt. Bei unvorhergesehenen Marktentwicklungen oder aus anderen Gründen kann die Solvenz-Quote auf unter diese selbst gesetzte Mindestsolvenz von 150% sinken. Bei Unterschreiten der eigenen Mindestsolvenz sollen umgehend Massnahmen zwecks Wiederherstellung der Zielgrösse erfolgen.
Dazu eignet sich eine entschädigungslose Zuzahlung in die freien Kapitalreserven der PK Rück durch die Aktionäre, da sie schnell und einfach erfolgen kann. Im entsprechenden Zuzahlungsvertrag ist vorgesehen, dass der Zeitpunkt innerhalb der nächsten fünf Jahre durch den Verwaltungsrat der PK Rück mit einfachem Mehr bestimmt werden können soll. Damit soll es dem Verwaltungsrat ermöglicht werden auf das Marktumfeld und den regulatorischen Anforderungen schnell reagieren zu können.
Der Stiftungsrat der Previs hat dem Vertrag am 9. Mai 2018 zugestimmt und ist damit gleichzeitig eine Eventualverpflichtung von maximal 6.975 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2022 eingegangen. Der Vertrag über die Zuzahlung tritt in Kraft sobald alle Aktionäre der PK Rück diesen unterzeichnet haben. Am Bilanzstichtag lagen noch nicht alle Unterschriften vor. Es wird erwartet, dass im Laufe des ersten Quartals 2019 alle Unterschriften vorliegen und der Vertrag über die Zuzahlung und damit die Eventualverpflichtung der Previs Vorsorge wirksam wird.
Die Verpflichtung ist als Eventualverpflichtung nicht bilanziert.
Die Genehmigung der Jahresrechnungen 2017 durch die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) erfolgte am 20. Juli 2018. Es wurden keine Auflagen gemacht.
1.9.1 Unterdeckung / Erläuterung der getroffenen Massnahmen
Per 31.12.2018 weisen aufgrund der schlechten Performance im Anlagejahr 2018 mehrere Vorsorgewerke mit aktiven Versicherten Deckungsgrade unter 100% aus. Das Vorsorgewerk Rentner wird in einer Bandbreite von 98% bis 102% gehalten. Per 31.12.2018 beträgt sein Deckungsgrad 98.0%.
Gemäss dem versicherungstechnischen Bericht sind derzeit keine Massnahmen notwendig.
1.9.2 Teilliquidation
Von den per 31.12.2018 gekündigten Anschlussverträgen trat in 13 Fällen der Tatbestand der Teilliquidation ein. Diese Teilliquidationen konnten noch nicht abgeschlossen werden, eine Akonto-Zahlung der Deckungskapitalien an die übernehmenden Vorsorgeeinrichtungen ist jedoch erfolgt. Der kollektive Anspruch auf Rückstellungen per Bilanzstichtag wurde noch nicht transferiert.
Zwei Kunden mit insgesamt 49 Versicherten und Rentnern haben per 01. Januar 2019 den Wechsel aus einem Verbundvorsorgewerk in ein anderes Vorsorgewerk bei der Previs vollzogen. Diese Übertritte führten zu einer Teilliquidation. Eine Abgrenzung im Umfang der Kürzung der betroffenen Vorsorgekapitalien – auf Grund einer Unterdeckung – ist in der Jahresrechnung 2018 berücksichtigt.