Unsere Versicherten für die berufliche Vorsorge sensibilisieren – insbesondere die Frauen
Die Vorsorgesituation der Frauen stand bereits im Vorfeld der letztjährigen Abstimmung zur Reform AHV 21 im Fokus – und sie bleibt es weiterhin. Umso mehr, wenn wir die zähen Verhandlungen der Politik rund um die nächste Reform, diejenige der beruflichen Vorsorge, betrachten. Die Altersrenten der Frauen liegen in der Schweiz rund ein Drittel tiefer als diejenigen der Männer. Dieser «Gender Pension Gap», zu Deutsch geschlechterspezifischer Rentenunterschied, hat mehrere Ursachen. Eine kürzere Dauer oder ein geringerer Umfang von Erwerbstätigkeit oder ein tieferes Lohnniveau können zu ungewollten Vorsorgelücken und damit zu tieferen Altersrenten führen.
Frauen, nehmt eure Pensionskassenfinanzen in die Hand!
Aus Sicht der Previs, mit einem Versichertenanteil von 70% Frauen, besteht Handlungsbedarf. Es ist uns ein Anliegen, die Betroffenen – angesprochen sind auch die Männer – für das Thema Vorsorge zu sensibilisieren. Es ist zentral, dass sich alle Erwerbstätigen frühzeitig damit auseinandersetzen; nach dem Motto: informieren, informieren, informieren. Auf unserer Webseite www.previs.ch/frauen finden sich wichtige Tipps, Rechenbeispiele, Fragen und Antworten sowie interessante Kurzvideos. Wer früh dran ist, hat weniger Druck und kann positiv an dieses wichtige Thema herangehen.
Die Pensionskassenrente bleibt unverändert
AHV-Renten werden alle zwei Jahre durch einen Beschluss des Bundesrates an die höheren Lebensunterhaltskosten angepasst (Basis ist der gesetzliche Mischindex). Und warum wird die Pensionskassenrente der Previs nicht an die Teuerung angepasst? Auf unserer Website haben wir den Entscheid des Stiftungsrates der Previs publiziert: Teuerungsanpassung Altersrenten 2023
Nach einer langen Phase mit tiefer oder gar negativer Teuerung verzeichnet die Schweiz im Jahr 2022 eine Inflationsrate von rund 3%. Diese Ausgangslage wurde selbstverständlich im Stiftungsrat diskutiert: Das Beteiligungsmodell, welches bei den erwerbstätigen, versicherten Personen eine Zusatzverzinsung ermöglicht, regelt auch eine zusätzliche einmalige Leistungszahlung für rentenbeziehende Personen. Eine Leistungserhöhung ist abhängig vom Deckungsgrad (Verfügbarkeit der Reserven) und von der erwirtschafteten Anlagerendite. Bekannt ist, dass das schlechte Anlagejahr massive Auswirkungen auf die Reserven in den Pensionskassen hatte. Die Deckungsgrade der Vorsorgewerke Comunitas, Service Public und Vorsorgewerk Rentner, in welchen die Rentnerinnen und Rentner geführt werden, befinden sich dementsprechend nicht auf einem Niveau, welches zusätzliche Rentenzahlungen rechtfertigt. Aus diesem Grund hat der Stiftungsrat entschieden, dass die laufenden Renten nicht der Teuerung angepasst werden können.
Sofern die Reserven in den Pensionskassen in kommenden Jahren ihren Zielwert erreichen oder gar übertreffen, werden aktive wie rentenbeziehende Personen in den Genuss des überschüssigen Ertrages kommen.
Verweilen wir noch kurz auf der Seite der Rentnerinnen und Rentner und der künftigen Rentenzahlungen.
Kennzahl: technischer Zinssatz = Rechnungsannahme, wie hoch die lebenslängliche Verzinsung auf das für die Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital sein kann
Für die Auszahlung der monatlichen Renten greifen Pensionskassen auf das angesparte Vermögen der versicherten Person zurück. Der noch nicht ausbezahlte Anteil des Vermögens wird weiterhin an den Anlagemärkten investiert. Die Verzinsung dieses verbleibenden Vermögens wird als technischer Zinssatz bezeichnet. Der technische Zinssatz darf jedoch nicht zu hoch angesetzt werden. Denn falls die erwartete Rendite aus dem investierten Vermögen tiefer ist als der technische Zinssatz, müssen Pensionskassen für die Auszahlung der Renten auf die Vermögen der aktiven Versicherten zurückgreifen.
Umverteilung zwischen Versicherten und Pensionierten reduzieren
Der technische Zinssatz ist somit auch ein Gradmesser für die Robustheit einer Pensionskasse: Je tiefer er angesetzt ist, desto sicherer können die Renten aus dem Rentenkapital finanziert werden. Um eine Umverteilung möglichst gering zu halten, hat die Previs den technischen Zinssatz in den letzten Jahren mehrfach gesenkt. Aktuell wird das Rentenkapital mit 1.75% verzinst, was einem adäquaten Wert entspricht.
Fazit: Für die Festlegung des technischen Zinssatzes sind die erwarteten Renditen aus dem investierten Vermögen (Anlagestrategie), die Empfehlung des Pensionskassen-Experten (Berücksichtigung der Obergrenze gemäss FRP 4) sowie die erwartete Rentenbezugsdauer (Umwandlungssatz) massgebend.
Alle Kundinnen und Kunden der Previs nutzen das Online-Firmenportal
Seit 1.1.2023 wickeln sämtliche angeschlossenen Arbeitgebenden ihre Vorsorgeadministration über das Firmenportal ab. Mit dem Portal können nicht nur Mutationen erfasst und Beitragsübersichten erstellt werden, es bietet auch Zugriff auf Vorsorgepläne, das Debitorenkonto und Informationen zu den Vermögensanlagen.
Digitalisierung – schrittweise mehr Flexibilität für die Arbeitgebenden
Auch die monatliche Beitragsrechnung wird seit diesem Jahr nicht mehr per Post verschickt, sondern neu im Firmenportal abgelegt. Ein wichtiger Meilenstein in der digitalen Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden ist damit erreicht. Ein grosser Dank gilt unseren Kundinnen und Kunden für diesen Beitrag zur Steigerung von Effizienz und Nachhaltigkeit.
Verwaltungskosten und Risikobeiträge per 1.1.2023 gesenkt
Gleich zwei positive Nachrichten durften wir unseren Kundinnen und Kunden Anfang 2022 mitteilen. Erstens die Reduktion der Verwaltungskosten von CHF 240 pro Person und Jahr auf CHF 228 resp. CHF 204 resp. CHF 180, abhängig von der Grösse der Arbeitgebenden. Diese Senkung wurde unter anderem durch die zunehmende Nutzung der Versicherten-App und den nun flächendeckenden Einsatz des Firmenportals ermöglicht. Ausgenommen ist das Vorsorgewerk Comunitas; dieses trägt die Verwaltungskosten weiterhin selber – mit entsprechender Auswirkung auf den Deckungsgrad. Zweitens wurden die Risikobeiträge für Tod und Invalidität für die Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden gesenkt. Rund 60% der angeschlossenen Arbeitgebenden haben die Möglichkeit genutzt und die Einsparung auf den Sparplan übertragen. Mit dem positiven Effekt, dass die Gesamtkosten für die berufliche Vorsorge insgesamt neutral bleiben, die Altersleistung der Versicherten aber entsprechend steigt. Die Umsetzung dieser Kampagne – von der Beratung über die Administration bis hin zur Abbildung der Vorsorgepläne in unseren Systemen – hat den Mitarbeitenden viel abverlangt, war jedoch aufgrund der erfreulichen Rückmeldungen auch eine grosse Genugtuung.
Nathalie Sesiani
Leiterin Vorsorge
Mitglied der Geschäftsleitung
Stefan Ernst
Leiter Kunden & Kommunikation
Stv. Geschäftsführer
Mitglied der Geschäftsleitung
Angeschlossene Arbeitgebende
2022 | 2021 | |
---|---|---|
Segment Service Public | 1’193 | 1'205 |
Segment Branchenoffen | 52 | 48 |
Total Arbeitgebende | 1’245 | 1'253 |
Aktive Versicherte und Rentnerinnen und Rentner
Aktive Versicherte: Frauen und Männer
2022 | 2021 | |||
---|---|---|---|---|
Anzahl | % | Anzahl | % | |
Frauen | 23’734 | 70.5 | 23'311 | 70.5 |
Männer | 9’942 | 29.5 | 9'759 | 29.5 |
Total aktive Versicherte | 33’676 | 100.0 | 33'070 | 100.00 |
Rentnerinnen und Rentner nach Rentenarten
2022 | 2021 | |||
---|---|---|---|---|
Anzahl | % | Anzahl | % | |
Altersrenten | 8’089 | 80.5 | 7'844 | 80.5 |
Invalidenrenten | 655 | 6.5 | 619 | 6.4 |
Ehegattenrenten | 1’000 | 10.0 | 1'014 | 10.4 |
Waisen-/Kinderrenten | 287 | 2.9 | 254 | 2.6 |
übrige Renten | 16 | 0.2 | 14 | 0.1 |
Total Rentenbezüger/-innen | 10’047 | 100.0 | 9'745 | 100.0 |