Rente
Übersicht der versicherten Leistungen bei Previs
Bei Pensionierung erbringt die Stiftung folgende Leistungen:
- Altersrente
- Alterskapital
- AHV-Überbrückungsrente
- Pensioniertenkinderrente
Bei Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit vor der Pensionierung erbringt die Stiftung folgende Leistungen:
- Invalidenrente
- Invalidenkinderrente
- Befreiung von der Beitragspflicht
Im Todesfall können gegenüber der Stiftung folgende Leistungen beansprucht werden:
- Ehegattenrente
- Ehegattenrente an Geschiedene
- Lebenspartnerrente
- Waisenrente
- Todesfallkapital
- zusätzliches Todesfallkapital
Auszahlung
Die termingerechte Auszahlung Ihrer Rente liegt uns am Herzen und erfolgt in der Regel zwischen dem 5. und dem 10. Tag des entsprechenden Monats.
Wohnungswechsel / Kontoänderung
Falls Sie einen Wohnungswechsel vornehmen oder die Überweisung auf ein anderes Konto wünschen, danken wir Ihnen für eine rechtzeitige Mitteilung.
Zivilstandsänderung
Bitte teilen Sie uns eine Änderung im Zivilstand (Geburt, Verheiratung, Scheidung, Tod Ehegatte oder Ehegattin) zeitnah mit.
Teuerungsanpassung
Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung am 3. Dezember 2021 entschieden, die laufenden Renten per 1.1.2022 nicht der Teuerung anzugleichen. Die gesetzlichen Vorgaben sind in jedem Fall gewährleistet.
Eine Erhöhung der monatlichen Renten führt zu steigenden langfristigen Verpflichtungen, was sich auf die Deckungsgrade der Vorsorgewerke auswirkt. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Stiftungsrat – nach dem Vorsichtsprinzip – über den jährlichen Teuerungsausgleich. Er hat sich entschieden, per 1.1.2022 auf eine Erhöhung der Renten zu verzichten.
Ab 1.1.2022 wendet die Previs ein neues Modell an, welches eine mögliche Beteiligung der Rentner am erzielten Ergebnis – abhängig vom Deckungsgrad und der erwirtschafteten Anlagerendite – vorsehen kann.
Lebensnachweis
Rentenbezüger haben auf Verlangen der Stiftung einen Lebensnachweis beizubringen. Dieser dient zur Verhinderung ungerechtfertigter Rentenbezüge.
Fragen und Antworten zum Umwandlungssatz
Die Previs senkt den Umwandlungssatz ab 2025 bis 2029 schrittweise von 5.4% auf 5.0%.
Zu den Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zur Rente
Ja, sie erhalten jeweils Anfang Jahr im Doppel die Bestätigung über die jährlich ausbezahlte Rente.
Ja, die Previs kann die Rente auch ins Ausland auszahlen.