Rente
Übersicht der versicherten Leistungen bei Previs
Bei Pensionierung erbringt die Stiftung folgende Leistungen:
- Altersrente
- Alterskapital
- AHV-Überbrückungsrente
- Pensioniertenkinderrente
Bei Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit vor der Pensionierung erbringt die Stiftung folgende Leistungen:
- Invalidenrente
- Invalidenkinderrente
- Befreiung von der Beitragspflicht
Im Todesfall können gegenüber der Stiftung folgende Leistungen beansprucht werden:
- Ehegattenrente
- Ehegattenrente an Geschiedene
- Lebenspartnerrente
- Waisenrente
- Todesfallkapital
Auszahlung
Die termingerechte Auszahlung Ihrer Rente liegt uns am Herzen und erfolgt in der Regel zwischen dem 5. und dem 10. Tag des entsprechenden Monats.
Wohnungswechsel / Kontoänderung
Falls Sie einen Wohnungswechsel vornehmen oder die Überweisung auf ein anderes Konto wünschen, danken wir Ihnen für eine rechtzeitige Mitteilung.
Zivilstandsänderung
Bitte teilen Sie uns eine Änderung im Zivilstand (Geburt, Verheiratung, Scheidung, Tod Ehegatte oder Ehegattin) zeitnah mit.
Teuerungsanpassung
Jährlich überprüft der Stiftungsrat, ob die Renten der Teuerung anzupassen sind. Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung am 4. Dezember 2020 entschieden, die laufenden Renten per 1.1.2021 nicht der Teuerung anzugleichen. Die Zielwertschwankungsreserven in den Vorsorgewerken der Previs Vorsorge sind nach wie vor nicht erreicht und Rentenerhöhungen sind unter diesen Umständen nicht zu befürworten.
Lebensnachweis
Rentenbezüger haben auf Verlangen der Stiftung einen Lebensnachweis beizubringen. Dieser dient zur Verhinderung ungerechtfertigter Rentenbezüge.
Fragen und Antworten zur Rente
Ja, sie erhalten jeweils Anfang Jahr im Doppel die Bestätigung über die jährlich ausbezahlte Rente.
Ja, die Previs kann die Rente auch ins Ausland auszahlen.