Rente

Übersicht der versicherten Leistungen bei Previs

Bei Pensionierung erbringt die Stiftung folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Alterskapital
  • AHV-Überbrückungsrente
  • Pensioniertenkinderrente

Bei Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit vor der Pensionierung erbringt die Stiftung folgende Leistungen:

  • Invalidenrente
  • Invalidenkinderrente
  • Befreiung von der Beitragspflicht

Im Todesfall können gegenüber der Stiftung folgende Leistungen beansprucht werden:

  • Ehegattenrente
  • Ehegattenrente an Geschiedene
  • Lebenspartnerrente
  • Waisenrente
  • Todesfallkapital
  • zusätzliches Todesfallkapital

Auszahlung

Die termingerechte Auszahlung Ihrer Rente liegt uns am Herzen und erfolgt in der Regel zwischen dem 5. und dem 10. Tag des entsprechenden Monats.

Wohnungswechsel / Kontoänderung

Falls Sie einen Wohnungswechsel vornehmen oder die Überweisung auf ein anderes Konto wünschen, danken wir Ihnen für eine rechtzeitige Mitteilung.

Zivilstandsänderung

Bitte teilen Sie uns eine Änderung im Zivilstand (Geburt, Heirat, Scheidung, Tod Ehegatte oder Ehegattin) zeitnah mit.

Teuerungsanpassung

Der Stiftungsrat hat am 8. Dezember 2023 entschieden, die laufenden Renten per 1.1.2024 nicht der Teuerung anzugleichen. Vor folgendem Hintergrund diskutierte der Stiftungsrat nach dem Vorsichtsprinzip über den jährlichen Teuerungsausgleich: 

  • Die Previs wendet ein Modell an, welches eine mögliche Beteiligung der Rentnerinnen und Rentner am erzielten Ergebnis – abhängig vom Deckungsgrad und der erwirtschafteten Anlagerendite – vorsehen kann.
  • Die Deckungsgrade der Vorsorgewerke Comunitas, Service Public und Vorsorgewerk Rentner, in welchen die Rentnerinnen und Rentner geführt werden, befinden sich – auch gemäss regulatorischen Vorgaben – nicht auf einem Niveau, welches zusätzliche Rentenzahlungen ermöglicht.
  • Eine Erhöhung der monatlichen Renten führt zu steigenden langfristigen Verpflichtungen, was sich auf die Deckungsgrade der Vorsorgewerke auswirkt.
  • Die Situation an den Anlagemärkten bleibt aus geo- und geldpolitischen Gründen weiterhin angespannt und auch der Ausblick lässt nicht auf eine kurzfristige und nachhaltige Erholung der Anlagemärkte schliessen.

Aus diesen Gründen kann für das Jahr 2024 keine Anpassung der Rentenleistungen vorgenommen werden. Die gesetzlichen Vorgaben für die obligatorische Vorsorge bleiben aber in jedem Fall gewährleistet.

Lebensnachweis

Rentenbeziehende haben auf Verlangen der Stiftung einen Lebensnachweis beizubringen. Dieser dient zur Verhinderung ungerechtfertigter Rentenbezüge.

Umwandlungssatz

Die Previs senkt den Umwandlungssatz ab 2025 bis 2029 schrittweise von 5.4% auf 5.0%.

Zu den Fragen und Antworten 

 

Fragen und Antworten zur Rente

Ja, sie erhalten jeweils Anfang Jahr im Doppel die Bestätigung über die jährlich ausbezahlte Rente.

Ja, die Previs kann die Rente auch ins Ausland auszahlen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Previs Vorsorge
Brückfeldstrasse 16
Postfach
3001 Bern

info@previs.ch
031 963 03 00

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