Teure Absenzen vermeiden, Kosten sparen

Gesunde Mitarbeitende – gesunder und erfolgreicher Betrieb! Wie steht es in Ihrer Organisation um die Gesundheit am Arbeitsplatz? Was können Sie für die Gesundheit Ihres Teams tun? Und wo können Sie sich beraten lassen, wenn Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden droht oder diese krankheitsbedingt ausfallen?

Unter dem Motto gesund@work beleuchten wir das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz. Dazu gehören Hintergrundinformationen, Werkzeuge und Tipps zu Prävention, zum Umgang mit Absenzen, zur Wiedereingliederung und zu den Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit.

Seit 2013 versichert die Previs die Risiken Tod und Invalidität bei der PK Rück AG, einer etablierten Lebensversicherin, die sich auf die Rückdeckung von Vorsorgeeinrichtungen spezialisiert hat.

Prävention und Services

Eine gesunde Arbeitsumgebung zahlt sich mehrfach aus: Gesunde Mitarbeitende tragen massgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei. Fallen sie aus, hat das nicht nur finanzielle Folgen für den Betrieb, sondern belastet Betroffene ebenso wie das Team. Studien belegen: Präventive, gesundheitsfördernde Massnahmen reduzieren Krankheitsabsenzen.

Fragen und Antworten

  • Gesunde Betriebe haben eine Anziehungskraft nach innen und nach aussen. Das stärkt die Mitarbeitendenbindung und erleichtert die Personalgewinnung – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.
  • Tiefe Absenzquoten senken das betriebliche Krankheits- und Invaliditätsrisiko und die damit verbundenen Kosten wirksam.
  • Je geringer die Schäden wegen Arbeitsunfähigkeit, desto tiefer die Risikokosten, welche Krankentaggeldversicherungen und Pensionskassen einkalkulieren müssen.
  • Unternehmen und ihre Mitarbeitenden erhalten dadurch bei Krankheit und Invalidität die bestmögliche Abdeckung zu fairen Preisen.

In einem ersten Schritt gilt es, eine Analyse der Ressourcen und Belastungen der Mitarbeitenden im eigenen Betrieb durchzuführen. Gesundheitsförderung Schweiz, eine von Kantonen und Versicherern getragene Stiftung mit gesetzlichem Auftrag zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten, stellt verschiedene Instrumente zur Verfügung, um den Gesundheitszustand des Unternehmens und der Mitarbeitenden zu erfassen:

Job-Stress-Analysis
Das wissenschaftlich validierte, praxiserprobte Online-Tool. Ohne grossen Aufwand erhalten Arbeitgebende einen Überblick über die Belastungen und Ressourcen im Betrieb.

Betrieblicher Gesundheitsmanagement-Check
(für kleinere und mittlere Organisationen bis 100 Mitarbeitende)
Der Check zeigt auf, wo der Betrieb bezüglich der Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden steht.

Friendly-Workspace-Check
(für grössere Organisationen ab 100 Mitarbeitende)
Der Check zeigt auf, wie weit fortgeschritten das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) im Unternehmen ist.

Gesunde Rahmenbedingungen wirken sich positiv auf die Mitarbeitenden aus. Dazu zählen beispielweise familienfreundliche Arbeitszeitmodelle. Ebenso wichtig sind Faktoren wie gesundheitsfördernde Führung und die Befähigung und Motivation der Mitarbeitenden zu eigenverantwortlichem gesundem Verhalten. Ein systematisches, auf die Organisation abgestimmtes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) trägt wirksam dazu bei, die Gesundheit am Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten und zu fördern.

Erfahren Sie mehr auf der praxisorientierten Themenseite rund um das betriebliche Gesundheitsmanagement der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz.

Praxisbezogene Präventionsseminare vermitteln den Arbeitgebenden das nötige Wissen zu vielseitigen Themen wie:

  • Gesundheit im Betrieb
  • Stressmanagement am Arbeitsplatz
  • Absenzmanagement
  • Schwierige Mitarbeitendengespräche führen

Die Fachseminare werden von der Hochschule Luzern ̶ Soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit der PK Rück durchgeführt und sind für Kundinnen und Kunden der Previs kostenlos.

Die Beratungshotline «PK Tel», welche die ZurzachCare AG im Auftrag der PK Rück betreibt, bietet schnelle und unkomplizierte Hilfe – dies auch bereits bei Warnsignalen im Team wie Stress, Burnout, Sucht, Depression, Mobbing o. ä. Die Beratung durch «PK Tel» ist für Kundinnen und Kunden der Previs kostenlos.

Gesundheitsförderung Schweiz, unterstützt von der Universität Bern und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, ermittelt seit 2014 periodisch Kennzahlen zu den Auswirkungen von arbeitsbedingtem Stress auf Gesundheit und Produktivität von Erwerbstätigen: den Job-Stress-Index, die Erschöpfungsrate und das ökonomische Potenzial von Verbesserungen. Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie 2022:

  • Der Stress bei Erwerbstätigen in der Schweiz bleibt hoch. Belastungen und deren Bewältigungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz halten sich dabei im Mittel, wie schon 2020, die Waage.
  • Der Anteil der Erwerbstätigen, die sich emotional erschöpft fühlen, überschreitet erstmals die 30%-Marke.
  • Die resultierenden Produktivitätsverluste kommen die Unternehmen teuer zu stehen.
«Fast ein Drittel aller IV-Fälle lässt sich mithilfe von Präventions- und Wiedereingliederungs­massnahmen vermeiden.»
Regina Knöpfel CEO PK Rück

Arbeitsunfähigkeit

Krankheit und Arbeitsausfall – was tun? Fallen Mitarbeitende krankheitsbedingt aus, hat das Folgen: noch höhere Arbeitsbelastung und Stress im Team, Einbussen in der Produktivität und zusätzliche Kosten. Bei Arbeitsunfähigkeit müssen sich verschiedene Akteure koordinieren und zusammenarbeiten.

Fragen und Antworten

Mit dem Absenzkostenrechner der PK Rück lassen sich mit einigen wenigen Angaben per Mausklick die Kosten der Absenz von Mitarbeitenden berechnen und die Absenzquote mit anderen Betrieben derselben Branche vergleichen.

Neben direkten Lohnkosten fallen auch indirekte Kosten ins Gewicht. Dazu zählen etwa organisatorische Aufwände, Produktionsausfall, Kosten für externe Arbeitskräfte, Stress und Unzufriedenheit im Team, aber auch die Risikokosten: Je grösser die Schäden wegen Arbeitsunfähigkeit sind, desto höher sind auch die Risikokosten, welche Krankentaggeldversicherungen und Pensionskassen einkalkulieren müssen.

Die Beratungshotline «PK Tel», welche die ZurzachCare AG im Auftrag der PK Rück betreibt, bietet schnelle und unkomplizierte Hilfe. Die Beratung durch «PK Tel» ist für Kundinnen und Kunden der Previs kostenlos.

Sind Mitarbeitende arbeitsunfähig, müssen Arbeitgebende dies im ersten Monat nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit an die Krankentaggeldversicherung (KTG) oder die Unfallversicherung (UVG) melden. Die Meldung an die Pensionskasse sollte spätestens nach 30 Tagen erfolgen. Nur so kann die Unterstützung sowohl kurz- als auch langfristig greifen. Die Meldung an die Previs können Arbeitgebende via Firmenportal respektive «PK Net», die Online-Plattform der PK Rück, vornehmen.

Je früher die Meldung erfolgt, desto wirksamer kann die betroffene Person für ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützt werden (siehe auch nachfolgendes Kapitel Wiedereingliederung). Studien zeigen, dass sechs Monate nach Eintritt einer Krankheit die Wahrscheinlichkeit für die Rückkehr an den Arbeitsplatz unter 50% liegt, ein weiteres halbes Jahr später bereits unter 20%.

Wiedereingliederung

Der Weg zurück an den Arbeitsplatz: Auch nach längerer Absenz von Mitarbeitenden ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz wenn immer möglich das Ziel. Dank bedürfnisorientierter Unterstützung können Mitarbeitende ihre berufliche Tätigkeit schneller wieder aufnehmen. Die Wirksamkeit von Wiedereingliederungsmassnahem ist belegt, die Akzeptanz bei Betroffenen, Arbeitgebenden, Versicherern und Vorsorgeeinrichtungen gross.

Fragen und Antworten

Aktives Unterstützen der Rückkehr an den Arbeitsplatz hilft mit, Kosten einzusparen und Leistungsfälle zu vermeiden. Dies zeigt eine Studie der PK Rück zur Wirksamkeit von Wiedereingliederungsmassnahmen (veröffentlicht 2022), die 20’000 Fälle untersucht hat. Von einer erfolgreichen Wiedereingliederung profitieren nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch der Betrieb: Denn weniger IV-Fälle sorgen auch für günstigere Versicherungsprämien.

Die Beratungshotline «PK Tel», welche die ZurzachCare AG im Auftrag der PK Rück betreibt, bietet schnelle und unkomplizierte Hilfe. Die Beratung durch «PK Tel» ist für Kundinnen und Kunden der Previs kostenlos.

Arbeitgebende können Mitarbeitende nach einer Arbeitsunfähigkeit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz respektive in den Arbeitsprozess unterstützen, indem sie aktiv bei einem sogenannten Case Management oder Base Management mitwirken.

  • Case Management ist ein Verfahren, das arbeitsunfähige Personen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützt. Es wird Betroffenen auf freiwilliger Basis angeboten.
  • Das Case Management koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden, Krankentaggeldversicherungen, Ärztinnen und Ärzten, der Pensionskasse sowie den IV-Stellen.
  • Ein/-e Case Manager/-in, der/die über ein breites medizinisches, arbeits- und versicherungsrechtliches Fachwissen verfügt, vermittelt zwischen den involvierten Parteien und stellt sicher, dass sich die betroffene Person auf ihre Genesung konzentrieren kann und geeignete Unterstützung erhält.

Kommt es zur Arbeitsunfähigkeit, analysieren die Expertinnen und Experten der PK Rück das Wiedereingliederungspotenzial. Ist dieses ausreichend, ist ein Case Management sinnvoll, beispielsweise in solchen Fällen:

Die/der Mitarbeitende

  • ist voraussichtlich für mehr als einen Monat arbeitsunfähig oder in seinem Leistungsvermögen eingeschränkt.
  • befindet sich in einer persönlich schwierigen Situation, die mehrere Lebensbereiche betrifft und weiterreicht als rein medizinische Problemstellungen.
  • ist zwar arbeitsfähig, sein Leistungsvermögen ist jedoch aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt.

Ein Case Management sollte nur auf freiwilliger Basis, das heisst mit dem Einverständnis der/des betroffenen Mitarbeitenden durchgeführt werden. Die Umsetzung des Case Management erfolgt durch die PK Rück und ist sowohl für Arbeitgebende als auch für Versicherte kostenlos.

Ein Base Management versteht sich als ergänzendes Bewerbungscoaching, das Stellensuchenden hilft, sich eine neue Grundlage zu erarbeiten und sich optimal für den Bewerbungsprozess vorzubereiten. Dazu gehören unter anderem das Aufbereiten der Bewerbungsunterlagen und das Simulieren von Bewerbungsgesprächen. Das Angebot der PK Rück gilt für Mitarbeitende im Alter ab 45 Jahren in gekündigter Stellung nach einer Arbeitsunfähigkeit.

«Die Wiedereingliederung lohnt sich für Arbeitgebende, Pensionskassen und die Gesellschaft, da kostspielige IV-Fälle vermieden werden können.»
Peter Schanbacher Professor für Wirtschaftsinformatik Hochschule Furtwangen, Co-Autor Wirksamkeitsstudie Wiedereingliederung der PK Rück

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Wird eine Person krank oder verunfallt sie, erhält sie während einer gewissen Zeit weiterhin Lohn, bis allfällige Versicherungsleistungen greifen. Die Pflicht zur Zahlung der Pensionskassenbeiträge entfällt nach einer Wartefrist, bei der Previs beträgt diese drei Monate.

Fragen und Antworten

Die/der Arbeitgebende hat eine Krankentaggeld-Versicherung: In diesem Fall bekommen Angestellte während 720 oder 730 Krankheitstagen innerhalb von 900 Tagen weiterhin Lohn (arbeitsvertraglich festgelegt, in der Regel 80%), je nach Versicherung. In der Regel beginnen die Versicherungsleistungen nach einer Wartefrist von 30 Tagen. Während der Wartefrist hat die/der Arbeitgebende den Lohn auszurichten.

Ab dem dritten Tag nach dem Unfall (Berufsunfall oder Nichtberufsunfall) erhalten Angestellte ein Taggeld, das 80% ihres Lohns entspricht. Das Taggeld wird bis zum Erreichen der vollen Arbeitsfähigkeit oder bis zur Zusprechung einer Invalidenrente bezahlt.

  • Grundsätzlich haben Arbeitgebende und Versicherte das Recht auf eine Beitragsbefreiung. Die Wartefrist hierfür beträgt drei Monate und ist im Vorsorgereglement (Art. 19.4) festgehalten.
  • Die Beitragsbefreiung gilt während der Dauer einer attestierten Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall von mindestens 40%.
  • Die Beitragsbefreiung endet bei Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit von weniger als 40% sowie bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
  • Ob und in welchem Umfang eine Invalidität gegeben ist, klärt die Invalidenversicherung mithilfe externer Gutachter/-innen ab.
  • Die Previs wartet den rechtskräftigen Bescheid (Verfügung) der IV ab und richtet bei einem Anspruch nach einer im Vorsorgeplan definierten Wartefrist die Invalidenrente aus.
  • Die Invalidenrente der Previs ist frühestens nach Ablauf der Lohnfortzahlung oder des Krankentaggeldes geschuldet. Die Höhe der Invalidenrente richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad.

Bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit: Der Invaliditätsgrad wird durch die IV festgelegt. Die Höhe der Invalidenrente hängt vom Vorsorgeplan ab und ist auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich.

Invaliditätsgrad der IV

Rentenanspruch in % der Vollrente

40%

25.0%

41%

27.5%

42%

30.0%

43%

32.5%

44%

35.0%

45%

37.5%

46%

40.0%

47%

42.5%

48%

45.0%

49%

47.5%

50%–69%

entspricht dem effektiven IV-Grad

ab 70%

ganze Invalidenrente

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall: Die Pensionskasse erbringt nur dann Leistungen, wenn die jährlichen Rentenleistungen, welche die IV und die Unfallversicherung bezahlen, zusammen weniger als 90% des mutmasslich entgangenen Lohns decken.

Der Anspruch besteht, bis die Invalidität wegfällt, die invalide Person stirbt oder das ordentliche Pensionierungsalter erreicht. Bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt. Dazu führt die Pensionskasse während der Erwerbsunfähigkeit ein Passivkonto. Die Sparbeiträge der versicherten Person und der/des Arbeitgebenden (gemäss Vorsorgeplan) werden entsprechend dem Grad der Erwerbsunfähigkeit durch die Pensionskasse bezahlt.

Previs Newsletter

Erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die Previs Vorsorge.

Zurück nach oben