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Kurz erklärt – das Drei-Säulen-System
Die in der Bundesverfassung verankerte Vorsorge (Art. 111) beruht auf drei Säulen:
1. Säule – die staatliche Vorsorge
2. Säule – die berufliche Vorsorge
3. Säule – die private Vorsorge
Das 3-Säulen-Konzept dient zur Absicherung im Alter, bei Tod oder Invalidität – nach Wegfall eines regelmässigen Lohns.
Im Gegensatz zu der für die gesamte Bevölkerung obligatorischen AHV ist die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Lohnniveau (Eintrittsschwelle) vorgesehen. Mit den Pensionskassenbeiträgen bauen die Erwerbstätigen nicht nur ihre eigene Altersvorsorge auf, sondern versichern gleichzeitig die Risiken Tod und Invalidität.
3-Säulen-Modell
1. Säule | 2. Säule | 3. Säule | |
Bezeichnung | Staatliche Vorsorge AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung IV: Invalidenversicherung EL: Ergänzungsleistungeng ALV: Arbeitslosenversicherung EO: Erwerbsersatzordnung | Berufliche Vorsorge BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (obligatorisch und überobligatorisch) UVG: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (obligatorisch und UVG-Zusatz) | Private Vorsorge Gebundene Vorsorge (Säule 3a) Freie Vorsorge (Säule 3b) |
Ziele | Existenzsicherung | Fortsetzen der gewohnten Lebenshaltung | Individuelle Ergänzung zur Schliessung von Vorsorgelücken |
Verantwortlichkeit | Staat | Arbeitgebende | Eigenverantwortung |
Finanzierung | 50% Arbeitgeber/-in 50% Arbeitnehmer/-in Selbstständig Erwerbende und Nichterwerbstätige: 100% selbst finanziert | Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer | 100% selbst finanziert |
Bestandteile (nicht abschliessend) | Einzelrente/-n | Altersrente / Alterskapital | Lebensversicherungen |
Zuständigkeiten 1-3. Säule: interessante Links