Versicherungsausweis

Auf dem Versicherungsausweis sind die persönlichen Daten der versicherten Person ersichtlich.

Der Versicherungsausweis wird nicht mehr automatisch verschickt. Er kann in der Versicherten-App einfach und tagesaktuell abgerufen werden.

 

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Vorderseite

Name Arbeitnehmer
Adresse
PLZ, Ort
Versicherungsausweis, Stichtag

Personalien
Name Vorname  
AHV-Nr. / Geburtsdatum 000.0000.0000.00 / 00.00.0000
Zivilstand Ledig
Versicherungsbeginn im Plan 00.00.0000
Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters (65) 00.00.0000
Arbeitgeber / Arbeitgeber-Nr. Name Arbeitgeber / 0000
Vorsorgeplan Name Vorsorgeplan
Bestandesgruppe Name Bestandesgruppe

Personalien

Unter der Rubrik Personalien werden Ihre Stammdaten aufgeführt.

Lohndaten
AHV-Jahreslohn 00'000.00
Beschäftigungsgrad 0%
Versicherter Sparlohn 00'000.00
Versicherter Risikolohn 00'000.00

Lohndaten

AHV-Jahreslohn: Der Jahreslohn entspricht grundsätzlich dem am Jahresanfang, bzw. bei Versicherungsbeginn massgebenden AHV-pflichtigen Jahreslohn. 

Versicherter Lohn (Sparen und Risiko): Auf diesem Betrag bezahlen Sie die Beiträge. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-pflichtigen Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsabzug gemäss Vorsorgeplan. Mit dem Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass bereits ein Teil des Verdienstes durch die AHV / IV versichert ist.

Versicherter Risikolohn: Er ist massgebend für die Höhe der Leistungen bei Tod und Invalidität.  

Versicherter Sparlohn: Er ist massgebend für die Höhe der Leistungen im Alter.

Finanzierung Arbeitgeber Anteil Monatlich Jährlich
Sparbeitrag XY% XY% 0'000.00 0'000.00
Zusatzsparbeitrag XY% XY% 0'000.00 0'000.00
Risikobeitrag XY% XY% 0'000.00 0'000.00
Verwaltungskostenbeitrag XY% 0'000.00 0'000.00
Total Anteil Arbeitgeber   0'000.00 0'000.00

 

Finanzierung Arbeitnehmer Anteil Monatlich Jährlich
Sparbeitrag XY% XY% 0'000.00 0'000.00
Zusatzsparbeitrag XY% XY% 0'000.00 0'000.00
Risikobeitrag XY% XY% 0'000.00 0'000.00
Verwaltungskostenbeitrag XY% 0'000.00 0'000.00
Total Anteil Arbeitnehmer   0'000.00 0'000.00

Finanzierung Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Spar- und Risikobeitrag: Der vom Arbeitgeber gewählte Versicherungsplan bestimmt die Höhe des Spar- und Risikobeitrags. 

Anteil: Die prozentuale Aufteilung der Beiträge bestimmt der Arbeitgeber. Mindestens die Hälfte muss zu seinen Lasten gehen. Der Arbeitnehmer-Anteil wird in der Regel mit Ihrem Lohn verrechnet. 

Zusatzsparbeitrag (falls vorhanden): Ihr Arbeitgeber kann in der Anschlussvereinbarung einen zusätzlichen Sparbei­trag vorsehen. Die Beiträge des Zusatzsparens dienen zur Verbesserung Ihrer Altersleistungen. 

Verwaltungskostenbeitrag: Ihr Arbeitgeber kann die Verteilung der Beiträge bestimmen. Die Beiträge deckt unsere Verwaltungskosten und die Beiträge an den Sicherheitsfonds BVG.

Rückseite

Voraussichtliche Altersleistungen (projiziert)
Pensionierung / Umwandlungssatz
Altersguthaben 
ohne Zins
Altersguthaben 
mit XY% Zins
Altersrente jährlich
Alter 65 / 5.50%* 000'000.00 000'000.00 000'000.00
Alter 64 / 5.36% 000'000.00 000'000.00 000'000.00
Alter 63 / 5.22% 000'000.00 000'000.00 000'000.00
Alter 62 / 5.08% 000'000.00 000'000.00 000'000.00
Alter 61 / 4.94% 000'000.00 000'000.00 000'000.00
Alter 60 / 4.80% 000'000.00 000'000.00 000'000.00
Alter 59 / 4.66% 000'000.00 000'000.00 000'000.00
Alter 58 / 4.52% 000'000.00 000'000.00 000'000.00

*Bei Frauen: Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen gemäss Vorsorgeplan.

Altersleistungen (voraussichtlich):

Die voraussichtlichen Altersleistungen werden ab Alter 58 bis Alter 65 berechnet. Die Höhe der Altersrente wird mit dem projizierten (hochgerechneten) Altersguthaben (inkl. Zins) und mit dem aus heutiger Sicht zu diesem Zeitpunkt für das entsprechende Rücktrittsalter gültigen Umwandlungssatz berechnet. Siehe Anhang zum aktuell gültigen Reglement. Der Zusatzsparbeitrag (falls vorhanden) ist mitberücksichtigt.

Risikoleistungen (Tod, Invalidität)
Invalidenrente XY% des versicherten Risikolohnes
bzw. 6% des voraussichtlichen Altersguthabens ohne Zins
00'000.00
Invalidenkinderrente 20% der Invalidenrente 00'000.00
Ehegatten- / Lebenspartnerrente* 66.67% der Invalidenrente bzw. laufenden Altersrente 00'000.00
Waisenrente 20% der Invalidenrente 00'000.00

*) Damit Ihr/e Lebenspartner/in im Todesfall begünstigt wird, ist die Einreichung der Meldung Lebenspartnerschaft bei der Previs zwingend notwendig.

Risikoleistungen (Tod, Invalidität)

Bei Tod und Invalidität haben Sie Anspruch auf die aufgeführten Leistungen.

Freizügigkeitsleistung
Freizügigkeitsleistung gesamt 000'000.00
davon Freizügigkeitsguthaben aus Einkauf AHV-Überbrückungsrente 000'000.00
davon Freizügigkeitsguthaben aus Einkauf vorzeitiger Pensionierung 000'000.00

Freizügigkeitsleistung

Freizügigkeitsguthaben gesamt: Erworbenes Altersguthaben, welches im Falle eines Austritts an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen wird. 

Freizügigkeitsguthaben aus Einkauf AHV-Überbrückungsrente (falls vorhanden): Anteil am erworbenen Altersguthaben für die Finanzierung Ihrer AHV-Überbrückungsrente. 

Freizügigkeitsguthaben aus Einkauf vorzeitiger Pensionierung (falls vorhanden): Anteil am erwobenen Altersguthaben für die Finanzierung Ihrer vorzeitigen Pensionierung.

Allgemeine Informationen
Freiwillige Einlagen in den letzten 3 Jahren (gesperrt)  
Freizügigkeitsleistung gemäss BVG 00'000.00
Freizügigkeitsleistung bei Heirat (DD.MM.YYYY) 00'000.00
Freizügigkeitsleistung im Alter 50 00'000.00
Maximal möglicher Vorbezug nach WEFG 00'000.00
Bezogener Vorbezug nach WEFG (DD.MM.YYYY) 00'000.00
Verpfändung Ja oder Betrag
Maximal mögliche Rückzahlung Scheidung 00'000.00
Registrierter Lebenspartner: Name, Vorname, Geburtsdatum DD.MM.YYYY*

Allgemeine Informationen

Freiwillige Einlagen: in den letzten 3 Jahren (gesperrt)

Freizügigkeitsleistung gemäss BVG: Minimales Altersguthaben gemäss Gesetz.

Maximal möglicher Vorbezug nach WEFG: Dieser Betrag steht Ihnen für einen Vorbezug im Rahmen des Ge­setzes über die Wohneigentumsförderung zur Verfügung. 

Bezogener Vorbezug nach WEFG: Diesen Betrag haben Sie zum Erwerb eines selbst benutzten Wohneigentums vorbezogen. 

Verpfändung: Dieser Betrag wurde zugunsten einer Bank verpfändet. Falls «Ja», dann wurde der maximal mögliche Betrag verpfändet. 

Maximal mögliche Rückzahlung Scheidung: Diesen Betrag können Sie als freiwilligen Einkauf wieder einbrin­gen. 

Einkauf
Einkauf max. Altersguthaben per Stichdatum) 000'000.00
Vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 (Details siehe persönlichen Ausweis)  
Einkauf AHV-Überbrückungsrente ab Alter 58 (Details siehe persönlichen Ausweis)  
Einkauf vorzeitiger Altersrücktritt ab Alter 58 (Details siehe persönlichen Ausweis)  
Bevor ein Einkauf für eine Vorfinanzierung der AHV-Überbrückungsrente oder der vorzeitigen Pensionierung getätitgt werden kann, muss zwingend zuerst der Einkauf auf das max. Altersguthaben vollständig erfolgen, da diese auf der Grundlage dieses max. Altersguthaben basieren.

Einkauf

Maximal möglicher Einkauf am Stichtag: Zur Verbesserung Ihrer Leistungen können Sie diesen Betrag freiwillig einzahlen und diesen von den Steuern in Abzug bringen. 

Einkauf AHV-Überbrückungs-rente ode Einkauf vorzeitiger Altersrücktritt: Bevor hier Einkäufe vorgenommen werden, bitten wir Sie, Ihre/Ihren Kundenbetreuerin/Kundenbetreuer zu kontaktieren.

Hinweis
Bitte teilen Sie uns Änderungen im Zivilstand (Eheschliessung, Scheidung, Todesfall) umgehend mit. Dieser Versicherungsausweis ist unverbindlich, es lassen sich daraus keine Rechtsansprüche ableiten. Die Leistungen sind aufgrund des aktuell gültigen Reglements berechnet.
 
Die obenerwähnte Meldung Lebenspartnerschaft finden Sie unter www.previs.ch/downloadcenter.

Hinweis

Hier finden Sie allgemeine Angaben zu Ihrem Versicherungsverhältnis.

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