Im November 2025 haben die Vorsorgekommissionen der einzelnen Vorsorgewerke die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2025 diskutiert und dem Stiftungsrat der Previs entsprechende Anträge unterbreitet. Dieser hat die individuellen Verzinsungen je Vorsorgewerk beurteilt und abschliessend genehmigt.
Der vom Bundesrat festgelegte BVG-Minimalzins für das Jahr 2025 beträgt 1.25% und ist gültig für den gesetzlichen Teil des Altersguthabens. Die Verzinsungen der Vorsorgewerke liegen über diesem Minimalzins und werden auf dem gesamten Altersguthaben angewendet.
| Verzinsung Altersguthaben 2025 | ||
|---|---|---|
Vorsorgewerk Comunitas |
1.75% |
Die Verzinsungen basieren auf finanziellen und vorsorgewerkspezifischen Eckwerten und Beurteilungen. Sie verfolgen das Ziel, die finanzielle Stabilität und Kontinuität der Vorsorgewerke zu sichern und berücksichtigen insbesondere folgende Punkte:
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Vorsorgewerk Service Public |
1.75% |
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Vorsorgewerk Strategie 30 |
1.75% |
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Die Zinssätze der übrigen Vorsorgewerke werden direkt durch die zuständigen Vorsorgekommissionen an die Versicherten kommuniziert.
Zusätzliche Gutschrift zur Abfederung der laufenden Umwandlungssatzsenkung
Der Stiftungsrat ist den Anträgen der Vorsorgekommissionen der Vorsorgewerke Comunitas, Service Public und Strategie 30 gefolgt und hat für die bereits eingeleitete Absenkung des Umwandlungssatzes (Zielwert 5.00% per 1.1.2029) eine zusätzliche Gutschrift auf den Altersguthaben 2025 beschlossen. Diese erfolgt einmalig und ergänzend zur Verzinsung für das Jahr 2025. Versicherte und Arbeitgebende der drei Vorsorgewerke entnehmen weitere Details den entsprechenden Schreiben im Onlineportal PrevisConnect.