Aufgaben der Vorsorgekommission
Die Vorsorgekommission ist für die Verwaltung der Vorsorgewerke zuständig und sorgt dafür, dass die Entscheide des Stiftungsrats möglichst im Interesse aller Beteiligten umgesetzt werden.
Die Vorsorgekommission legt dem Stiftungsrat zur Genehmigung vor:
- die Wahl einer zur Verfügung stehenden Anlagestrategie
- den Umwandlungssatz
- die Verzinsung der Altersguthaben
- die Festlegung von allfälligen Sanierungsmassnahmen
Die Vorsorgekommissionen von Arbeitgeber Vorsorgewerken entscheiden zudem über den Vorsorgeplan und sind in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Previs zuständig für die Information der Versicherten.
Die Kompetenzen und die Aufgaben der Vorsorgekommission sind im Organisationsreglement definiert.
Vorsorgekommission der Verbund Vorsorgewerke
Der Stiftungsrat wählt die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der Vorsorgekommissionen der Verbundvorsorgewerke paritätisch für eine unbestimmte Dauer. Die Grösse der Kommission richtet sich nach der Grösse des Vorsorgewerks, besteht jedoch gemäss Organisationsreglement der Previs aus mindestens vier Mitgliedern.
Vorsorgekommission der Arbeitgeber Vorsorgewerke
Die Arbeitgeber Vorsorgewerke werden direkt firmenintern mittels individuellen Verfahrens paritätisch besetzt.
Vorsorgekommissionen Vorsorgewerk Rentner
Die Aufgaben der Vorsorgekommission werden für dieses Vorsorgewerk durch den Stiftungsrat wahrgenommen. Die Mitglieder sind daher deckungsgleich mit den Mitgliedern des Stiftungsrats.