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angle-left Weiterversicherung bei Stellenverlust ab Alter 58

Versicherte der Previs, deren Arbeitsverhältnis nach dem 58. Altersjahr durch den Arbeitgeber aufgelöst wird, können innert 30 Tagen eine Weiterversicherung abschliessen. 

Übergangslösung: Die von der Kommission des Nationalrates am 18.9.2020 verabschiedete Übergangsbestimmung sieht vor, dass Versicherte nach Vollendung des 58. Altersjahres, welche nach dem 31.7.2020 durch eine Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus der beruflichen Vorsorge ausgeschieden sind, die Weiterversicherung ab dem 1.1.2021 bei ihrer Pensionskasse beantragen können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.previs.ch/weiterversicherung