Einkauf

Ab dem 25. Altersjahr haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mit einer freiwilligen Einlage (Einkauf) Ihr vorhandenes Altersguthaben bis zum reglementarischen Maximalbetrag zu erhöhen.

Um einen Einkauf tätigen zu können, müssen Sie vorgängig das Formular Einkaufsantrag (PDF) vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen und unterzeichnet an die Previs zurücksenden. 

Nach dessen Erhalten werden wir prüfen, ob Ihr Einkauf den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und Ihnen die Zahlungskonditionen mitteilen.

Nachdem die Zahlung nachweislich aus Ihrem privaten Vermögen finanziert wurde (d.h. Zahlung von Ihrem Privatkonto), wird dieser Betrag in Ihr Versichertenkonto im Überobligatorium eingerechnet. Sie erhalten einen Bestätigungsbrief samt Vorsorgeausweis sowie eine Steuerbescheinigung für Ihre nächste Steuererklärung.

Der getätigte Einkauf kann bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Die zuständige Steuerverwaltung bleibt verantwortlich für die definitive steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufs. Die Previs garantiert keine steuerliche Abzugsmöglichkeit der an sie überwiesenen Einkäufe.

Unser Vorsorgereglement sieht neben dem persönlichen Einkauf auf das maximale Altersguthaben noch den Einkauf AHV-Überbrückungsrente sowie den Einkauf vorzeitiger Altersrücktritt vor. Bevor ein Einkauf für eine Vorfinanzierung der AHV-Überbrückungsrente oder der vorzeitigen Pensionierung getätigt werden kann, muss der Einkauf auf das maximale Altersguthaben zwingend vollständig erfolgen.

Vorteile für die versicherte Person

  • Durch den Einkauf und die anfallenden Zinsen werden Ihre Altersleistungen (Altersrente) und je nach Vorsorgeplan auch die Risikoleistungen (Renten bei Tod oder Invalidität) erhöht.
  • Grundsätzliche Abzugsmöglichkeit des Einkaufsbetrags vom steuerbaren Einkommen.

Einschränkungen

  • Bevor Sie eine Einkaufsmöglichkeit wahrnehmen können, müssen Sie zuerst sämtliche Freizügigkeitsleistungen eingebracht und sämtliche Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung zurückbezahlt haben.
  • Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.
  • Für Zuziehende aus dem Ausland gelten während der ersten 5 Jahre des Aufenthaltes in der Schweiz besondere gesetzliche Einkaufslimiten, über die wir Sie vor Ihrem ersten Einkauf gerne informieren.

Fragen und Antworten zum Einkauf

Ja, die Previs ermöglicht einen Einkauf ab dem 25. Altersjahr, sofern nicht die maximal möglichen Leistungen versichert sind. Es ist zu beachten, dass Leistungen aus Einkäufen nicht innerhalb von 3 Jahren in Kapitalform bezogen werden können.

Auf Ihrem Versicherungsausweis steht der Betrag des noch möglichen Einkaufs. Selbstverständlich senden wir Ihnen gerne eine unverbindliche Einkaufsofferte.

Ein freiwilliger Einkauf hat positive Auswirkungen. Neben den steuerlichen Vorteilen wird durch einen freiwilligen Einkauf der Vorsorgeschutz verbessert, und damit werden allfällige Leistungslücken geschlossen. Diese können durch Fehlen von Beitragsjahren entstehen, bei Lohnerhöhungen, bei Scheidung oder bei vorzeitiger Pensionierung.

Die maximal mögliche Einkaufssumme entspricht der Differenz zwischen dem maximal möglichen Altersguthaben gemäss Vorsorgeplan und dem vorhandenen Altersguthaben unter Anrechnung aller Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen.

Ein freiwilliger Einkauf in die reglementarischen Leistungen ist (im Gegensatz zur Rückzahlung des Vorbezuges für Wohneigentum) vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar. Für detaillierte Fragen zur Abzugsberechtigung setzen Sie sich am besten mit dem zuständigen Steueramt in Verbindung.

Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und zuvor nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angeschlossen waren, beschränkt sich Ihre maximale jährliche Einkaufssumme in den ersten 5 Jahren nach dem Zuzug auf 20% Ihres versicherten Lohnes. Den genauen Betrag gibt Ihnen die Previs Vorsorge gerne schriftlich bekannt.

Nach einer Scheidung: Ja, Lücken infolge einer Scheidung können Sie jederzeit (bis zum Eintritt eines Vorsorgefalls) und unabhängig von den geltenden Einkaufsbedingungen schliessen.

Nach einem Vorbezug WEF: Bis zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf Altersleistungen dürfen Sie ebenfalls jederzeit eine Rückzahlung tätigen, die jedoch mindestens CHF 10’000.00 (pro Zahlung) betragen muss. Bevor Sie einen freiwilligen Einkauf in die reglementarischen Leistungen tätigen können, müssen Sie den Vorbezug vollständig zurückbezahlt haben.

 

Online-Simulation

Als Versicherte der Previs können Sie auf unserer Versicherten-App einen Einkauf in die Pensionskasse simulieren und sehen die Auswirkungen auf Ihre Altersleistung sowie die Steuerersparnis. Laden Sie sich dafür die App auf Ihr mobiles Gerät.

 

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