Berufliche Vorsorge optimieren

Ein freiwilliger Einkauf hat positive Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorge: Neben den steuerlichen Vorteilen wird durch einen freiwilligen Einkauf der Vorsorgeschutz verbessert, und allfällige Leistungslücken werden geschlossen.

Ab dem 25. Altersjahr haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mit einer freiwilligen Einlage (Einkauf) Ihr vorhandenes Altersguthaben bis zum reglementarischen Maximalbetrag zu erhöhen. In PrevisConnect sehen Sie den Betrag des noch möglichen Einkaufs. Die entsprechende Einkaufsofferte können Sie im Portal direkt Simulieren.

Durch einen freiwilligen Einkauf werden Ihre Altersleistungen (Altersrente) erhöht. Es ist zu beachten, dass Leistungen aus Einkäufen innerhalb von drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden können.

Fragen und Antworten

Um einen Einkauf tätigen zu können, müssen Sie vorgängig den Einkaufsantrag übermitteln. Den Antrag sowie alle weiteren Informationen dazu finden Sie in PrevisConnect.

Nach Erhalt des Antrags werden wir prüfen, ob Ihr Einkauf den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Nachdem die Zahlung nachweislich aus Ihrem privaten Vermögen finanziert wurde (d. h. Zahlung von Ihrem Privatkonto), wird dieser Betrag in Ihr Versichertenkonto im Überobligatorium eingerechnet.

In PrevisConnect erhalten Sie einen Bestätigungsbrief samt Vorsorgeausweis sowie eine Steuerbescheinigung für Ihre nächste Steuererklärung.

Nach einer Scheidung: Ja, Lücken infolge einer Scheidung können Sie jederzeit (bis zum Eintritt eines Vorsorgefalls) und unabhängig von den geltenden Einkaufsbedingungen schliessen.

Nach einem Vorbezug (WEF): Bis zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf Altersleistungen dürfen Sie ebenfalls jederzeit eine Rückzahlung tätigen, die jedoch mindestens CHF 10’000.00 (pro Zahlung) betragen muss. Bevor Sie einen freiwilligen Einkauf in die reglementarischen Leistungen tätigen können, müssen Sie den Vorbezug vollständig zurückbezahlt haben.

Ein freiwilliger Einkauf in die reglementarischen Leistungen ist (im Gegensatz zur Rückzahlung des Vorbezuges für Wohneigentum) vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar. Für detaillierte Fragen zur Abzugsberechtigung setzen Sie sich mit der zuständigen Steuerbehörde in Verbindung.

Die maximal mögliche Einkaufssumme entspricht der Differenz zwischen dem maximal möglichen Altersguthaben gemäss Vorsorgeplan und dem vorhandenen Altersguthaben unter Anrechnung aller Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen.

Berechnung der maximal möglichen Einkaufssumme

CHF

Versicherter Lohn CHF 70'000 x 209%*
./. bereits vorhandenes Sparkapital

146'300
75'000

Maximal mögliche Einkaufssumme

71'300

*209% = versicherungstechnischer Faktor zur Berechnung des maximalen Sparkapitals. Er ist abhängig von Alter und Vorsorgeplan.

Für Zuziehende aus dem Ausland gelten während der ersten fünf Jahre des Aufenthaltes in der Schweiz besondere gesetzliche Einkaufslimiten, über die wir Sie vor Ihrem ersten Einkauf gerne informieren.

Online-Simulation Einkauf

In PrevisConnect können einen freiwilligen Einkauf  simulieren und die Auswirkungen auf Ihre Altersleistung sehen.

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