Delegiertenversammlung

Digital dabei und aktuell informiert

Unsere angeschlossenen Arbeitgebenden und Versicherten verfügen mittels der Delegierten über ein aktives Stimmrecht und setzen dieses an der jährlichen digitalen Delegiertenversammlung ein.

Die Delegierten der Verbundvorsorgewerke Service Public, Comunitas und Strategie 30 werden als Arbeitnehmenden- und Arbeitgebenden-Vertretungen (AN-V / AG-V) der Anschlüsse bestimmt. In der Regel durch die Arbeitgebenden für die AG-Vertretung bzw. durch eine Mitarbeitendenversammlung oder interne Mitarbeitendenkommission für die AN-Vertretung.

Die Delegierten der Arbeitgeber-Vorsorgewerke werden in der Regel aus der Mitte der paritätischen Vorsorgekommission gewählt.

Die Previs hat keine Kenntnisse darüber, wer die Delegierten namentlich sind. Die Einladung zur Delegiertenversammlung geht daher an den Anschluss (Arbeitgebende), der auch für die Weiterleitung der Unterlagen an die Delegierten sorgt.

Die Gesamtheit der Delegierten wählt die Mitglieder des Stiftungsrats. Die Delegiertenversammlung wird ordentlicherweise jährlich im Zeitraum Mai bis Juni über eine digitale Abstimmungsplattform durchgeführt. Bestimmungen zur Versammlung können dem Organisationsreglement entnommen werden.

Die nächste digitale Delegiertenversammlung findet 2024 statt.

 

FAQ zur digitalen Delegiertenversammlung (DV)

Arbeitgebenden-Vertretung = AG-V 
Arbeitnehmenden-Vertretung = AN-V 

Die Previs hat keine Kenntnis davon, wem der jeweilige Anschluss die Delegationsfunktion (AG-V und AN-V) intern übertragen hat. Entsprechend sind bei uns keine Namen hinterlegt.
Beide E-Mails werden an die bei uns erfasste Kontaktadresse verschickt, mit der Bitte um Weiterleitung an die beiden Vertretungen.
Ja, die AG-V und AN-V des gleichen Anschlusses benutzen die gleiche Wähler-ID. Das ersichtliche Passwort gilt nur für die entsprechende Vertretung und ist nur für diese Wahl gültig.
Aufgrund der Wähler-ID Nr. in der Einladungsmail können die Mails entsprechend zugeteilt werden. Die Wähler-ID ist die Arbeitgebenden-Nr. (6-stellig).
Die Unterlagen sind auf der Wahlplattform (im Tool) ersichtlich. Sie können sich in der Einladungsmail via «Link zur Teilnahme» einloggen. Anschliessend sind die Stimmzettel mit den Antragstexten für die entsprechende Vertretung ersichtlich.
Die Mails könnten im Spam Ordner gelandet sein. Bitte vor dem Anklicken auf den Link zur Teilnahme, die Mail in den Posteingang verschieben.
Das ist der Wahlzettel inkl. Antrag in der Wahlplattform, mit dem die AG-V und AN-V ihre Wahl schriftlich abgeben kann.
Anzahl möglicher Stimmen, welche beim Stimmzettel abgegeben werden können.
Gemäss Organisationsreglement 4.2, Absatz 2 misst sich die Stimmengewichtung an der Anzahl versicherten Personen pro angeschlossenen Arbeitgebenden. Pro zehn versicherte Personen oder Teilen davon stehen dem AG- und AN- Delegierten je eine Stimme zu, max. jedoch je zehn Stimmen.
Die Anzahl Stimmen ist auf dem Stimmzettel für jedes Traktandum unterhalb des Titels ersichtlich.
Die Stimmen der AG-V und AN-V können nur einmal abgegeben werden. Im Fall von mehreren AG-V und/oder AN-V pro Anschluss ist eine gemeinsame Teilnahme erforderlich.
Nach dem Schliessen der Wahl- und Abstimmungsplattform (Datum und Uhrzeit in der Einladungsmail ersichtlich) werden die Wahlergebnisse zusammengetragen. Die Resultate werden im Anschluss an die Sitzung des Stiftungsrats vom Juni über unsere Website kommuniziert.