Frauen & Vorsorge

Nur bezahlte Arbeit zählt für die Rente

Frauen erhalten in der Schweiz deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Frauen können während ihres Erwerbslebens oft weniger für die berufliche Vorsorge ansparen als Männer. Die Folge: Wegen ihrer schlechteren sozialen Absicherung steigt das Armutsrisiko für Frauen im Alter. Sich früh mit der eigenen Vorsorgesituation auseinanderzusetzen, zahlt sich aus. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, seine Altersvorsorge eigenverantwortlich zu verbessern – unabhängig vom Geschlecht.

Vorsorgelücken führen zu tieferen Renten

Laut einer Studie des Bundes erhielten Frauen 2016 in der Schweiz durchschnittlich 37% weniger Rente als Männer. In der AHV lag das Rentengefälle bei nur rund 3%. Dies ist auf die in der 1. Säule vorgesehenen Kompensationsmassnahmen wie Einkommensteilung bei Ehepaaren sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zurückzuführen. In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) betrug die Differenz zwischen Frau und Mann – der sogenannte Gender Pension Gap – hingegen über 60%. Hauptgrund dafür sind die unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern. Eine kürzere Dauer oder ein geringerer Umfang von Erwerbstätigkeit führt zu Lücken in der beruflichen Vorsorge, weil entsprechend weniger in die Pensionskasse einbezahlt werden kann. Davon sind Frauen nach wie vor häufiger betroffen als Männer. 

Fehlende Absicherung im Konkubinat

Wer verheiratet ist und geschieden wird, erhält aus der 1. Säule Rentenleistungsansprüche, da die während der Ehe erzielten Einkünfte der Eheleute in der Regel hälftig auf beide verteilt werden. Das Altersgutshaben der Eheleute aus der Pensionskasse (2. Säule) wird ebenfalls geteilt. Wer hingegen im Konkubinat lebt, hat bei einer Trennung keine finanziellen Ansprüche aus der früheren Partnerschaft. Auch wichtig zu wissen: Bei Todesfall erhalten überlebende Ehepartner automatisch Hinterlassenenleistungen. Konkubinatspartner haben darauf aus der AHV keinen Anspruch, aus der Pensionskasse nur bedingt.

Es zählt nur die bezahlte Arbeit

Nur wer bezahlte Arbeit leistet, kann bei einer Pensionskasse mit Einzahlungen für das Alter vorsorgen. Verschiedene Faktoren führen dazu, dass Frauen durch ihre Erwerbsbiografie gegenüber Männern bei der Altersvorsorge ins Hintertreffen geraten. 

  • Babypause / Kinderbetreuung
  • Unbezahlte Care-Arbeit (z. B. Pflege von Angehörigen)
  • Teilzeitarbeit (auch nach Trennung / Scheidung)
  • Arbeit in Branchen mit tieferen Löhnen
  • Unterschiedlich ausgeprägte Interessen und Kenntnisse in Finanz- und Vorsorgefragen

Einmal vorhandene Vorsorgelücken wieder zu schliessen, ist sehr anspruchsvoll – selbst bis zur Pensionierung. Deshalb gilt es, Vorsorgelücken zu schliessen oder rechtzeitig Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.

Babypause und Care-Arbeit: Nebst Lohn fehlen auch die Pensionskassenbeiträge

Eine nach wie vor häufige Situation: Kommt ein Kind zur Welt und arbeitet der Mann mit hohem Pensum weiter, unterbricht die Frau ihre Arbeitstätigkeit für Monate oder Jahre. Entsprechend fehlen ihr in dieser Zeit nebst dem Lohn auch die Pensionskassenbeiträge für die Altersvorsorge; so entstehen Vorsorgelücken. Zudem kann die Babypause beim Wiedereinstieg einen Karriereknick – also einen tieferen Lohn als zuvor – bedeuten. Oft liegt auch das Arbeitspensum beim beruflichen Wiedereinstieg tiefer als vor der Familiengründung.

Während bei Ehepaaren durch die Heirat in der 1. und 2. Säule ein Vorsorgeausgleich erfolgt, sieht das Konkubinat keine automatische gegenseitige finanzielle Absicherung vor.

Auch unentgeltlich geleistete Care-Arbeit, zum Beispiel für die Betreuung von betagten Eltern, führt zu Vorsorgelücken. Laut Bundesamt für Statistik leisteten Frauen im Jahr 2016 unentgeltliche Arbeit im Wert von über 240 Mia. Franken.

 

 

Vergleich Altersguthaben 2. Säule

 

Im gezeigten Beispiel führen Babypause und Teilzeitarbeit dazu, dass die jährliche Altersrente aus der 2. Säule um rund zwei Drittel tiefer ausfällt als bei durchgehender Vollzeitarbeit.

Tipp / Empfehlung 1

Mit dem/der Partner/-in (Ehe oder Konkubinat) das Thema Teilzeitarbeit respektive das Arbeits- und Betreuungsmodell frühzeitig diskutieren. Und nach der Babypause möglichst rasch wieder ins Berufsleben zurückkehren.

Tipp / Empfehlung 2

Eigenverantwortliche Lösungen prüfen, wie beispielsweise: Lohnersparnisse des Partners / Ehemanns für die Partnerin als Einkauf in deren Pensionskasse einbringen oder für ihre private Vorsorge (z. B. Konto Säule 3a) einsetzen.


 

«Ziel müsste sein, dass das Thema Vorsorge stärker in den Köpfen und nicht nur auf dem Lohnausweis stattfindet.»

Corinne Hirter, Eventmanagerin, Residenz Au Lac, Biel; versichert bei der Previs

 

Teilzeitarbeit: Zu wenig Einkünfte für die Pensionskasse?

In der Schweiz gehen deutlich mehr Frauen als Männer einer Teilzeitarbeit nach, 2019 waren es 59% der Frauen gegenüber 18% der Männer (Bundesamt für Statistik). Mit Teilzeitarbeit verbunden sind oft ungesicherte Arbeitsverhältnisse und eine schlechtere soziale Absicherung – gerade bei der Pensionskasse. Gründe dafür sind u. a.:

  • Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge: Um gemäss BVG obligatorisch versichert zu sein, muss man einen Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken verdienen (Stand 2023). Je nach Arbeitspensum und Lohn gelingt es nicht, diese Eintrittsschwelle zu überwinden.
  • Koordinationsabzug: Vom Bruttojahreslohn werden 25'725 Franken (Stand 2023) abgezogen, um den versicherten Lohn zu berechnen. Dieser kann deshalb gerade bei Teilzeitarbeit relativ gering ausfallen, was zu einer tieferen Rente führt.
  • Bei mehreren Teilzeitstellen kann es sein, dass der Koordinationsabzug entsprechend mehrfach vorgenommen wird.

Tipp / Empfehlung

Darauf achten, dass bei Teilzeitarbeit das Mindesteinkommen für die berufliche Vorsorge erreicht wird. Abklären, ob bei Mehrfachbeschäftigung alle Lohnbestandteile bei einem einzigen Arbeitgeber versichert werden können. Weitere Möglichkeiten bietet auch die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
 

 

Erwerbsleben zwischen Alter 25 und 65, jeweils im gleichbleibenden Pensum tätig. Vereinfachte Berechnung ohne Lohnveränderungen und Zinsen

 

 

«Wir haben berechnet, dass ein Pensum von je 70% in einer Partnerschaft oder Ehe punkto Sozialversicherungen und Steuern optimal ist.»

Helena Trachsel, Leiterin Fachstelle Gleichstellung Kanton Zürich

 

Scheidung oder Trennung: Herausforderung Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit

Im Fall einer Scheidung oder Trennung gilt bei Ehepaaren zwar der Grundsatz, dass das Altersguthaben hälftig aufgeteilt wird. Sind Kinder da, liegt deren Betreuung jedoch häufig vorwiegend bei der Frau, was für sie das Risiko von Vorsorgelücken mit sich bringt. Dies, weil für sie eine Erwerbstätigkeit je nach Situation nicht oder nur in Teilzeit möglich ist. Damit laufen Frauen eher als Männer Gefahr, später in die Altersarmut abzurutschen oder auf Ergänzungs- und Sozialhilfeleistungen angewiesen zu sein.

Im Weiteren haben geschiedene Mütter laut einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichts von 2022 nicht mehr automatisch Anrecht auf persönlichen Unterhalt, sondern müssen selber für den Lebensunterhalt sorgen. Die Erwerbstätigkeit von Frauen gewinnt also auch unter diesem Aspekt an Bedeutung.

Trennt sich ein Konkubinatspaar, gibt es gegenseitig keine finanziellen Ansprüche aus der ehemaligen Partnerschaft – und entsprechend auch keine Absicherung.
 

 

Vergleich Altersguthaben 2. Säule mit Scheidungsfall

 

Mit Babypause, Teilzeitarbeit und Scheidung (Ausgleich der Pensionskassenguthaben) beträgt die jährliche Altersrente aus der 2. Säule im gezeigten Beispiel rund die Hälfte der Rente, die bei durchgehender Vollzeitarbeit erreicht wird.

Tipp / Empfehlung

Sich auch in guten Zeiten präventiv mit dem Szenario auseinandersetzen, wie die Vorsorgesituation im Scheidungs-/Trennungsfall aussieht, und einen Fuss im Arbeitsmarkt behalten. Zudem die Möglichkeiten der privaten Vorsorge (Säule 3a) wahrnehmen.

Rechnungsbeispiel private Vorsorge

Wer über die Möglichkeit verfügt, privat für das Alter zu sparen, kann bereits mit moderaten Mitteln eine relativ grosse Wirkung erzielen. Beispiel: Wer pro Monat 100 Franken für die Altersvorsorge auf die Seite legen kann und den Betrag während 40 Jahren zu einem Zins von 1% anlegt, erzielt damit Ersparnisse von 60'000 Franken.

 

 

«Sich frühzeitig mit der Altersvorsoge zu beschäftigen, lohnt sich für Frauen ganz besonders. Sie sind beispielsweise wegen Kinderbetreuung oder Teilzeitarbeit eher von Vorsorgelücken betroffen als Männer. Erst kurz vor der Pensionierung ist es zu spät, um die eigene Vorsorgesituation noch zu verbessern.»

Armando Mathis, Finanzanalytiker und Vermögensverwalter, Partner, Glauser+Partner Vorsorge AG, Referent bei den Seminaren 55+ der Previs

 

Eigene Finanz- und Vorsorgekenntnisse aufbauen

Sich selber um Finanz- und Vorsorgethemen zu kümmern und diese nicht an den Partner oder Ehemann zu delegieren, macht sich bezahlt. Viele Informationen zur Altersvorsorge sind heutzutage im Web frei verfügbar.

  • Informationen zur persönlichen Situation in der beruflichen Vorsorge bieten insbesondere der Versicherungsausweis und Vorsorgeplan oder die praktische und kostenlose Versicherten-App der Previs.
  • Viele Arbeitgebende führen regelmässig Informations- oder Weiterbildungsveranstaltungen zu Vorsorgethemen durch.
  • Hier lässt sich prüfen, ob allfällige AHV-Lücken bestehen.

Tipp / Empfehlung

Sich kritisch mit der eigenen Vorsorgesituation beschäftigen, auch wenn die persönlichen Verhältnisse stabil und sicher und die eigene Pensionierung noch weit entfernt scheinen. Unterstützung bietet Lars Finger, der das 1x1 der beruflichen Vorsorge erklärt – auch mit hilfreichen Videos.
 

 

«Ich empfehle, sich eigenverantwortlich und möglichst frühzeitig Gedanken zur Altersvorsorge zu machen und Lösungen aktiv anzugehen.»

Tanja Brunner, Abteilungsleiterin Gemeindeschreiberei, Einwohnergemeinde Spiez; Stiftungsrätin Previs Vorsorge

Fragen und Antworten zu Frauen & Vorsorge

Die AHV-Altersrenten von Männern und Frauen weisen tatsächlich kaum Unterschiede auf. Das liegt an den Kompensationsmassnahmen, welche die AHV (1. Säule) vorsieht, etwa die Einkommensteilung zwischen den Eheleuten sowie die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Demgegenüber ist die beträchtliche Differenz bei den Altersrenten aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) in den unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern begründet. Frauen übernehmen häufiger Kinder- oder Angehörigenbetreuung, sind nicht im gleichen Umfang wie Männer erwerbstätig und verdienen im Durchschnitt weniger als Männer. Dadurch können sie weniger in die Pensionskasse einzahlen, was sich in einer tieferen Rente auswirkt.

(Nachfolgend erwähnte Punkte der BVG-Reform wurden in der Sommersession 2022 im Parlament diskutiert)

Die BVG-Revision hat grundsätzlich zum Ziel, die Altersguthaben zu erhöhen und das Rentenniveau zu sichern. Insbesondere folgende Punkte können zur Verkleinerung des Rentenunterschieds zwischen Mann und Frau beitragen:

  • Früherer Sparbeginn: Statt erst ab 25 soll neu ab dem 20. Altersjahr in die Pensionskasse einbezahlt werden können. Dadurch verlängert sich die Beitragsdauer, was zu einem höheren Altersguthaben führen soll.
  • Tiefere Eintrittsschwelle: Die Eintrittsschwelle soll gesenkt werden. Dies mit dem Ziel, auch kleinere Einkommen in der beruflichen Vorsorge zu versichern.
  • Reduktion des Koordinationsabzugs: Um die Vorsorgesituation für Personen mit tieferem Einkommen – darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte – zu verbessern, sieht die BVG-Revision vor, den Koordinationsabzug zu halbieren. Das Ziel: Künftig soll ein höherer Lohn versichert werden können.
  • Anpassung der Sparbeiträge: Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden insbesondere bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
  • Erwerbsunterbruch: Auch unter 58-jährige Arbeitnehmende sollen sich bei Unterbruch der Erwerbstätigkeit zu 100 Prozent in der beruflichen Vorsorge weiterversichern können. Das verringert die Gefahr von Vorsorgelücken von Frauen durch die Babypause.
     
Wichtig ist, sich frühzeitig mit der persönlichen Vorsorgesituation auseinanderzusetzen. Um in der beruflichen Vorsorge keine Lücken entstehen zu lassen, ist eine Erwerbstätigkeit entscheidend, mit welcher Einzahlungen in die Pensionskasse möglich sind. Familienbedingte Erwerbsunterbrüche oder Teilzeitarbeit in kleinerem Pensum können zu Vorsorgelücken führen. Nebst der beruflichen Vorsorge ist auch das Sparen in der privaten Vorsorge (Säule 3a) eine interessante Möglichkeit, um das Altersguthaben zu erhöhen.

Grundvoraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen (Jahreslohn höher als 2’300 Franken). Einzahlungen sind bis zu einem definierten jährlichen Maximalbetrag möglich. Dabei wird unterschieden, ob eine Person Pensionskassenbeiträge bezahlt oder nicht. Erwerbstätige mit Pensionskasse können 2023 maximal 7’056 Franken in die Säule 3a einzahlen. Für Personen ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag 35’280 Franken.


Einzahlungen in die Säule 3a können von den Steuern abgezogen werden. Die Steuerersparnis ist abhängig von der Höhe des Einkommens und dem Wohnort. Auf comparis.ch lässt sich die persönliche Einsparung berechnen. Zudem muss das in der Säule 3a angesparte Guthaben nicht als Vermögen besteuert werden. 

 

Wenn Sie zum Thema Frauen & Vorsorge konkrete Fragen haben, senden Sie uns diese an leistung@previs.ch. Fragen von allgemeinem  Interesse werden wir – selbstverständlich anonymisiert – hier beantworten. Sie können sich mit Ihren Fragen und Anliegen auch jederzeit bei Ihrer Previs Ansprechperson melden; die Kontaktangaben finden Sie in der Previs App.

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