Glossar

angle-left Anschlussvertrag
Beim Anschlussvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem/der Arbeitgeber/-in und einer Vorsorgeeinrichtung zur Versicherung der Mitarbeitenden im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Der Vertrag berücksichtigt die Rechte und Pflichten der Parteien.

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