Glossar
Vorsorgeeinrichtung der Sozialpartner, welche die gesetzliche Aufgabe hat, den Anschluss der Arbeitgeber an die berufliche Vorsorge sicher zu stellen. Nötigenfalls kann die Auffangeinrichtung den Anschluss hoheitlich verfügen. Die Auffangeinrichtung führt weiter eine freiwillige Versicherung für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende durch, welche das für die Unterstellung unter das BVG notwendige Einkommen bei mehreren Arbeitgebern erzielen, und verwaltet Freizügigkeitskonten.