Glossar

angle-left Ehegattenrente
Beim Tod eines Aktiven oder Altersrentners haben hinterbliebene Ehegatten bzw. Lebenspartner Anspruch auf eine Ehegattenrente. Bedingungen und Höhe der Ehegattenrente finden sich im Vorsorgereglement. Der Begriff Witwenrente wird synonym verwendet.

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