Glossar
Beim Einkauf (Einkaufsbetrag in CHF) handelt es sich um eine freiwillige Einlage eines Versicherten in die Pensionskasse. Der einbezahlte Einkaufsbetrag der versicherten Person wird dem Altersguthaben zugerechnet. Bedingungen zum Einkauf - insbesondere die maximale Summe - sind dem Vorsorgereglement zu entnehmen. Der Einkaufsbetrag lässt sich in der Regel vom steuerbaren Einkommen im jeweiligen Jahr in Abzug bringen.