Glossar
Bei Invalidität besteht Anspruch auf eine Invalidenrente (jährlich in CHF). Der Anspruch besteht, bis die Invalidität wegfällt, der Invalide stirbt (Hinterlassenenrenten siehe "Hinterlassenenleistungen bei Tod als Rentenbezüger", Todesfallkapital siehe "Leistungen im Todesfall"), oder bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird die Invalidenrente in einer Altersrente umgewandelt. Bedingungen und Höhe der Invalidenrente finden sich im Vorsorgereglement.