Glossar

angle-left Retrozessionen
Als Retrozessionen oder Kick-backs werden Rückvergütungen, Provisionen, Rabatte, Kommissionen, andere geldwerte oder nicht geldwerte Leistungen (z.B. Sachzuwendungen, Dienstleistungen wie „soft commissions“) bezeichnet, die eine Bank, ein Finanzberater oder ein Finanzintermediär von einem Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung von Kundenaufträgen erhält. Das Bundesgericht hat entschieden, dass solche Leistungen Dritter dem Kunden zustehen, ausser der Kunde hat schriftlich und im Wissen um Bestand und Höhe auf ihre Weiterlieferung der Beträge an den Kunden verzichtet. 

Login Vorsorge

Versicherten-App Firmenportal