Glossar
Ein Altersrücktritt ist – in Absprache mit dem Arbeitgeber – ab dem im Vorsorgereglement vorgesehenen Altersjahr jeweils auf Ende des Monats möglich. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses löst einen Rentenanspruch am darauffolgenden Monatsersten aus, d.h. der Bezug der Altersrente kann nicht aufgeschoben werden.