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angle-left Teuerungsanpassung Altersrenten 2023

Der Stiftungsrat hat am 9. Dezember 2022 entschieden, die laufenden Renten per 1.1.2023 nicht der Teuerung anzugleichen. Eine Erhöhung der monatlichen Renten führt zu steigenden langfristigen Verpflichtungen, was sich auf die Deckungsgrade der Vorsorgewerke auswirkt.

Seit 1.1.2022 wendet die Previs ein Modell an, welches eine mögliche Beteiligung der Rentnerinnen und Rentner am erzielten Ergebnis – abhängig vom Deckungsgrad und der erwirtschafteten Anlagerendite – vorsehen kann. Gemäss diesem Modell kann für das Jahr 2023 keine Beteiligung vorgesehen werden. Die gesetzlichen Vorgaben für die obligatorische Vorsorge bleiben in jedem Fall gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund diskutierte der Stiftungsrat – nach dem Vorsichtsprinzip – über den jährlichen Teuerungsausgleich. 

Nach einer langen Phase mit tiefer oder gar negativer Teuerung verzeichnet die Schweiz im Jahr 2022 eine Inflationsrate von rund 3%. Den Zeitpunkt für einen Teuerungsausgleich – oder eine einmalige Zulage – auf den Renten erachtet der Stiftungsrat dennoch als nicht gegeben. Die Anlagemärkte verzeichnen in diesem ausserordentlichen Jahr negative Performances und auch der Ausblick lässt nicht auf eine absehbare Erholung der weltweiten Konjunktur schliessen. Die Deckungsgrade der Vorsorgewerke Comunitas, Service Public und Vorsorgewerk Rentner, in welchen die Rentnerinnen und Rentner geführt werden, befinden sich dementsprechend nicht auf einem Niveau, welches zusätzliche Rentenzahlungen rechtfertigt.