Glossar

angle-left Verpfändung von Wohneigentum
Versicherte haben die Möglichkeit, das Altersguthaben bzw. Ihre Freizügigkeitsleistung teilweise oder vollumfänglich für Wohneigentum zu verpfänden. Die Pensionskasse ist dabei verpflichtet, dem Gläubiger Ihren allfälligen Austritt zu melden.

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